Guten Tag,
ich habe mich - wie wohl auch fast alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen - bisher zwar intensiv mit der richtigen Anwendung von Kodierregeln befasst und auch das grundsätzliche Prinzip der DRG-Generierung einigermaßen verstanden.
Gestatten Sie mir aber als Neuling dieses Forums und vor allem als Nicht-Betriebswirt und ohne jede Erfahrung mit Pflegesaatzverhandlungen zwei zwei vermutlich recht profane Fragen, mit der Bitte um einige auch für "Unkundige" verständliche Antworten:
(Zur besseren Übersicht stelle ich die zweite Frage im folgenden Posting.)
1. In den Jahren (2003 und) 2004 soll das Fallpauschalensystem budgetneutral eingeführt werden. Dazu wird das "historische Budget" (also vermutlich das jetzige ?) fortgeschrieben. Wenn ein Musterkrankenhaus derzeit ein Budget von 20 Mio EUR hat und damit 10.000 Fälle mit einem CMI von 1,2 behandelt, würde ich einen mittleren Fallpreis von 1.666,67 EUR errechnen (ohne Berücksichtigung möglicher Zusatzentgelte).
Was wird denn eigentlich beim Einstieg ins neue Abrechnungssystem verhandelt, unter der Voraussetzung, dass sich die Leistungsbereiche nicht verändern ? Das Gesamtbudget wird übernommen, die Fallzahl und der dazugehörige CMI ist nachweisbar, so dass man den mittleren Fallpreis berechnen kann. Vorstellen könnte ich mir eine Verhandlung über die Leistungsmenge, denn KK hätten sicher Interesse daran, eher Kapazitäten in günstigere Häuser zu verlagern. Dies wäre dann aber doch nicht mehr budgetneutral - oder doch ?
Vielen Dank schon an dieser Stelle
Richt