stationäre Behandlungsnotwendigkeit?

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    (nur zur Vervollständigung des Lerneffektes bei ToDo)

    Das haben Sie aber nett geschrieben! :p


    Zitat


    Vielleicht wäre der Kompromiss eine Ein-Tageschirurgie, bei der die Patienten noch eine Nacht beobachtet werden können (ohne unbedingt gleich die Kosten einer vollstationären Behandlung zu verursachen) und die unstrittig neben einer ambulanten Chirurgie steht.

    Toller Vorschlag, der auch die (verständlichen) Bedenken von Herrn Heller ausräumen könnte.

    @ Herr Richter

    Ich kenne die Regelungen im Niedersächsischen Vertrag und war schon ganz gespannt, wann mir die jemand entgegen hält... :d_pfeid:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    2. der eigentliche Systemfehler aber ist, dass Herr Kollege Dr.Heimig einen sogenannten \"Kurzliegerabschlag\" eingeführt hat und damit ein ganz erhebliches Fehlsteuerungspotential im DRG-System.
    Die DRG-vergütung geht ja von der mittleren Liegedauer aus und vergütet den Aufwand für diese Zeit.
    Herr Dr. Heimig behauptet, das sei gerecht, da die Kosten zu zwei Dritteln aus Hotel- und Pflegekosten bestehen und der operative Aufwand (der als eigentliche Leistung empfundene) nur etwa ein Drittel ausmacht.
    Ich finde, beide Positionen sind verständlich, führen aber durch ihren Fehlanreiz zu etwa der Hälfte aller Fallprüfungen.

    Ein Abrechnungssystem sollte so robust wie möglich sein. Die durch die Prüfungen beschäftigten Menschen in Deutschland können sicher nicht fianziert werden durch die eingesparten Mittel. :j_ungewiss:

    Wenn es keine von diesen Abschlägen gäbe, dann wäre es deutlich einfacher handhabbar. :p

    Dann kann auch jedes Haus (bis zum erreichen der oGVD) seinen Patienten beliebig am Vor-Tag aufnehmen - oder halt auch nicht - das ist dann ja allen egal, nur dem Patienten nicht, der vielleicht gern vor der OP schon übernachtet hätte und jetzt separat für ein \"Begleiter-Bett\" zur Kasse gebeten wird.

    Wenn Herr Heimig genauer die Hotelkosten pro Tag beguckt, sieht er, daß in den neuen Bundesländern ca. 40-80 Euro pro Tag Hotelkosten kalkuliert werden müssen - mit Verpflegung.

    Die teuersten Kosten sind die Personalbindung (Schwester wie Arzt) für Aufnahme, OP (Hauptleistung), Arztbrief und Entlassung und ggfs. die Sachkosten der OP.
    Ob ein Tag mehr oder weniger Hotelkosten dazu kommen, ist vollkommen egal.

    Leider werden die o.g. (nur von dem Faktum der Fall-Entstehung abhängigen) Personalkosten nicht verursachergerecht nur der Hauptleistung in der Kostenkalkulation zugebucht, sondern über die Liegetage gleichmäßig verteilt.
    Dieser Kalkulationsansatz ist nicht sachgerecht, wird vom InEK jedoch wider besserer Erkenntnis so durchgeführt bzw. im Kalkulationshandbuch vorgeschrieben.
    Diese Leistungen fallen jeweils immer nur genau 1x an, egal wie lange der Patient dazwischen liegt - und müssen somit als Punkt-Leistungen und Punkt-Kosten auf den Patienten gerechnet werden.

    Durch die fehlende Umsetzung dieser banalen Erkenntnis werden nun heerschaaren von Prüfern beschäftigt, die dem Gesundheitssystem nicht unmittelbar produktiv zur Verfügung stehen - ein Ärztemangel am Krankenbett droht.

    Ein Argument, daß ein kränkerer Patient ja dann vielleicht die zweite Nacht bräuchte und daher die höheren Erlöse als bei nur einer Übernachtung gerechtfertigt sind für die \"Kranken\" als \"Belohnung\" für den \"Aufwand\" ist damit zu entkräften, daß wir ja für die Wichtung der Krankheit und Fallschwere nicht die Behandlungsdauer, sondern den PCCL in das System eingeführt haben. Der muß den Kranken vom Gesunden (Aufwandstärkeren vom Aufwandschwächeren) unterscheiden.

    Gruß

    Björn

  • Vielen Dank Herr Mehlhorn für Ihre Erläuterungen,
    ich stimme Ihnen 100%ig zu, konnte es nur nicht so gut ausdrücken!

    :i_respekt:
    Wenigstens Einer versteht mich! :biggrin:

    :i_drink:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Lieber Herr Mehlhorn,

    unser Vergütungssystem soll robust und gerecht sein.
    Und es soll immer noch übersichtlich sein, also pauschalieren.

    Wenn wir dann aber in der Diskussion pauschalieren, werden wir der Sache nicht gerecht!

    Es sind nun einmal nicht alle DRGs prozedurengetriggert und so gibt es Pauschalen, deren Aufwand für das KH sehr wohl nahezu ausschließlich liegezeitabhängig sind.

    Ebensowenig sind alle DRGs PCCL-abhängig. Somit ist dann eben logisch, dass die Schwere der Erkrankung einen längeren Aufenthalt rechtfertigt. (Auch wenn Sie es kaum glauben mögen: Kassen wissen und berücksichtigen das und der MDK auch...).

    Unser Vergütungssystem ist noch nicht perfekt (sonst würden Herr Heimig und sein Team nicht noch immer so engagiert denken und rechnen), aber es ist schon ganz gut.
    Und es verschärft sicher den Ärztemangel am Krankenbett nicht - der hat doch wohl eher andere Ursachen...

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

  • Zitat


    Original von A. Busley:

    (Auch wenn Sie es kaum glauben mögen: Kassen wissen und berücksichtigen das und der MDK auch...). :d_gutefrage:

    [c=orangered]Dann sollten sie uns das auch mal merken lassen[/code]

    Und es verschärft sicher den Ärztemangel am Krankenbett nicht - der hat doch wohl eher andere Ursachen... :d_pfeid:

    [c=orangered]welche denn noch??????????[/code]:b_fluester:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken