Garantieanspruch bei ICD-Implantation

  • Liebes Forum,

    jetzt erst gelang es mir, mich wieder mal hier einzuloggen.
    Ich habe jetzt mal ganz was Neues von einer großen Krankenkasse.

    Fall: Im März wurde ein bivent-ICD hier implantiert, der auch prima funktionierte. In Mai wurde bei einer Kontrolle festgestellt, dass eine Sonde disloziert war und der nicht mehr funktionierte. Da eine Korrektur hier scheiterte, wurde der Pat. in ein kardiochirurgisches Zentrum zur OP verlegt.

    Nun weigert sich die Krankenkasse, die Rechnung zu bezahlen. Sie begründet das damit, dass es ja noch Garantie auf der Sonde gebe! Mit der Fragestellung der Garantieleistung forderte jetzt auch der MDK Unterlagen an. Es handelt sich nicht um eine IV-Leistung!

    Ich bin der Meinung, dass das nicht korrekt ist. Für mich zählt hier höchstens die Regeln der Fallzusammenführung, die aber allesamt nicht zum Tragen kommen.

    Frage:
    Gibt es diese Reklamation auch in anderen Regionen ausserhalb Nord- und Mittelhessens? Ist das denn überhaupt rechtlich zulässig? Wie sollte ich verfahren?

    Schönes WE

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo Forum und Herr Selter,

    in meinen Fall lag ja kein Defekt der Sonde vor, sie war lediglich disloziert und somit ohne Funktion.
    Zum Anderen würde es mich schon interessieren, was aus den von ihnen zitierten alten Fällen geworden ist.

    Grüße

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Problem der Sondenfehllage wurde dort ebenfalls angesprochen:

    Zitat:
    ... Daher kommt bei mir die Frage auf, war es ein technischer Defekt der Sonde, der zum Austausch geführt hat?
    Meine Erfahrung besagt, dass hier meist eine unsichere Sondenlage, grenzwertige Reizschwellen oder eine zu feste Fixation der Sonde durch Naht etc. Ursache sind- also keine \"Herstellerfehler\" - damit gäbe es auch keine \"Herstellergarantie\". ...