Voraussetzungen eines Kurzberichtes

  • Hallo Forumsmitglieder,

    das Thema Kurzbericht gemäß Landesvertrag zu § 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V (NRW) wird in unserem Hause in letzter Zeit leider wieder aktueller. Wie sinnvoll dieser ist, wurde bereits an verschiedenen Stellen diskutiert. Was mich brennend interessiert, ob die Nutzung nicht auch an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist.

    Meines Erachtens handelt es sich dabei um eine Verlängerungsanzeige, die vom Kostenträger genutzt werden kann, wenn die Voraussichtliche Behandlungsdauer überschritten wird. In Anlage 1 (Kurzbericht) steht:

    \"Über das bisherige o.a. Datum ist weitere Krankenhausbehandlung erforderlich wegen (weil) ... \"

    Daraus geht hervor, dass es sich um eine laufende Behandlung handeln muss (Grammatikalische Zeitform: Präsens). Mit dem \"o.a. Datum\" kann eigentlich nur das voraussichtliche Entlassdatum gemeint sein. Die Anfrage kann bei einem bereits entlassenden Fall kann daher doch eigentlich nicht dem Sinn des Kurzberichtes entsprechen?! Aus eine solchen Anfrage dürfte sich daher auch keine Verpflichtung ergeben. Einige Kostenträger sind jedoch der Meinung, dass ein solcher zu jedem Zeitpunkt angefordert werden kann, da in § 2 des Vertrages eine zeitliche Beschränkung nicht vorgesehen ist. Mich würde interessieren wie andere die Regelung interpretieren würden!

    Vielen Dank schonmal für alle Antworten!

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Hallo Herr Seyer,

    ich habe mir gestern den 112er für W.-L. von der AOK gezogen und konnte den Abschnitt nicht finden. Welcher § war das genau? Bin ich zu blind? Oder war es eine alte Ausgabe, die ich hatte?
    Fragen über Fragen...

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Richter,

    ich habe selber mal einen Blick auf die Seite geworfen und musste feststellen, dass die Anlagen zu den Verträgen offenbar nicht hinterlegt sind. Genau auf die Anlage 1 des Landesvertrages beziehe ich mich allerdings. Ich versuche einfach mal den Vertrag hier mit anzuhängen ...

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo nochmals,

    naja... im §2 ist ja eindeutig benannt: Dauer und NOTWENDIGKEIT der Behandlung...
    Ich denke die Wahl der Zeitform in der Anlage ist da nicht ausschlaggebend.
    Inhaltlich würde ich mich da sehr eng am P301 bewegen ;)

    Dass dieser Kurzbericht nicht zu jedem Zeitpunkt angefordert werden darf ergibt sich m.E. aus dem §2, in welchem es heißt, dass VOR Einschaltung des MDK, dieser Kurzbericht angefordert werden darf. Da der MDK innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungseingang bei der KK eingeschaltet werden muss, ziehe ich den Schluß, dass ausschließlich in diesem Zeitraum auch der Kurzbericht angefordert werden darf.

    Andere Meinungen?

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Guten Tag Forumisten,

    ich suche händeringend den §112ér Vertrag für das Bundesland Brandenburg, kann aber keine offizielle Quelle (zum Herunterladen) finden. Nachfragen bei den krankenKassen ergab bisher kein Ergebnis bzw. keine Hilfe. Kann mir vielleich ein Forumteilnehmer eine Adresse zum Herunterladen nennen?!
    Vielen Dank im Voraus di-stei

  • Hallo Googs,

    inzwischen bin ich fündig geworden, die Seite der LKB bietet genau das, was ich gesucht habe (war nur in den falschen Bereichen unterwegs).
    Trotzdem danke mfG di-stei