Ösophagusstenose bei C15.-

  • Hallo Forum,
    eine Grundsatzfrage bitte:
    Ein Patient mit Ösophagusstenose (kann nicht einmal mehr seinen eigenen Speichel schlucken) bei Ösophaguskarzinom wird zur Bougierung (keine Stenteinklage) aufgenommen.

    Ist die Stenose als ein Symptom zu werten, welches ausschließlich behandelt wird, oder setze ich C15.- als HD?


    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    Wenn das Karzinom nicht behandelt wurde, erscheint mir Ihr Fallbeispiel analog zu DKR D002f Beispiel 4. Als HD wäre also die K22.2 und als ND die C15.* zu verschlüsseln.Mit einer Bougierung wird ja nur die Stenose behandelt.

    Ähnlich wird die Kodierung auch in DKR 0201f Beispiel 7 beschrieben.

    Viele Grüße, (auch an Frau W.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Guten Tag,
    ich sehe die Bougierung als lokale palliative Behandlung des Karzinoms. K22.2 ist in der ICD - Systematik ja zudem ein eigenständiges Krankheitsbild. Zumindest nach meinem Verständnis.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    \"kommt darauf an\":

    - Ist die Stenose Folge des Karzinoms, sehe ich es auch als (ggf. palliative) Therapie der Grunderkrankung, so dass diese HD wird.

    - Ist die Stenose z.B. OP-Folge, ist zu diskutieren, ob es sich entsprechend DKR 0201 um eine \"notwendige Folgebehandlnug zur Behandlung des Malignoms\" handelt. M.E. eher nicht, wobei dazu die Informationen zu knapp sind.

    Vgl. auch MDK-Kodierempfehlung 183 (und auch 84).

    Gruß, J.Helling

  • Moin zusammen,
    zunächst vielen Dank.

    JanH
    Ist die Stenose z.B. OP-Folge, ist zu diskutieren, ob es sich entsprechend DKR 0201 um eine \"notwendige Folgebehandlnug zur Behandlung des Malignoms\" handelt. M.E. eher nicht, wobei dazu die Informationen zu knapp sind.

    Nein, die Stenose ist nicht OP-Folge, Pt. wurde nicht operiert.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Guten Morgen,

    ich kann Ihre Argumentation insofern nachvollziehen, dass man die tumornahe Palliativbehandlung von der reinen Symptomkontrolle wie in Beispiel 7 DKR 0201f abgrenzt.

    Ich habe unabhängig davon allerdings noch eine, für Sie vielleicht naive, Frage:

    Ist eine Ösophagusstenose, sofern sie nicht angeboren ist, nicht immer eine Folge einer anderen Erkrankung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Mertens,

    wenn die Stenose z.B. als Anastomosenstenose Folge einer \"narbigen Verziehung\" o.ä. nach einer Operation ist, die Anastomose zu eng genäht wurde oder ähnliches, dann ist sie m.E. nicht Folge der Erkrankung, die zur OP geführt hat, sondern der Operation. Man könnte dann die Stenose natürlich als Folge der Vernarbung o.ä. auffassen, nicht aber als Folge der ursprünglichen (z.B. bösartigen) Erkrankung.

    Habe ich das so verständlich ausgedrückt, was ich meine?

    Viele Grüße, J.Helling

  • Hallo Frau Mertens,
    auch Folge eines Traumas wäre möglich. So kommt es u.U. noch Jahre nach Verätzungen zu narbigen Stenosen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Helling, (Nachtrag wegen Überschneidung)und hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank, Ihre Erläuterung ist sehr gut zu verstehen!

    Meine Frage bezog nicht so sehr darauf, was in diesem speziellen Fall die Stenose verursacht hat, sondern auf den Hinweis von Herrn Horndasch, dass die Ösophagusstenose ein eigenständiges Krankheitsbild ist. Meiner Erinnerung nach ist für eine Ösophagusstenose eigentlich immer eine andere Erkrankung oder Schädigung ursächlich, seien es Narben, Tumoren oder Spasmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Mertens,
    bei dem eigenständigen Krankheitsbild habe ich mir nur auf die ICD-Systematik und nicht auf die Medizin im eigentlichen Sinne bezogen. Ist zwar meist identisch, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Nicht immer kann ja auch eine Ursache gefunden werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch