vorstationärer Aufenthalt und Verweildauer

  • Hallo Forum,

    wir haben gerade ein Problem hier im KH diskutiert und finden keine Lösung.

    Der vorstationäre Aufenthalt zählt im DRG-System zum stationären Aufenthalt dazu.
    Heißt das, dass bei zwei vorstationären Aufenthalten und einem stationären Aufenthalt von 10 Tagen die Verweildauer 12 Tage ist?????

    Und wo steht das im Gesetz????

    Aus dem noch trockenen Lingen

    MfG

    Thomas Schroeder

  • Hallo nach Lingen,

    ein Versuch der Klärung aus dem ebenfalls trockenen Bochum:

    Der vorstationäre Aufenthalt steckt kostentechnisch in den kalkulierten Relativgewichten und "gehört" insoweit tatsächlich zum stationären Aufenthalt dazu.

    Für die Verweildauerermittlung sagt uns §1 (6) KFPV, dass für die Ermittlung der Verweildauer die Zahl der Belegungstage maßgeblich ist. Und weiter wird spezifiziert, dass zu den Belegungstagen der Aufnahme- sowie jeder weitere Aufenthaltstag im Krankenhaus zu zählen sind.

    Daraus ist wohl zu folgern, dass vorstationäre Aufenthalte NICHT zur Verweildauer zählen. In Ihrem Beispiel: 10 Tage Verweildauer.

    Viele Grüße
    g.preßler

  • Hallo Forum,

    dazu noch eine weitere Anmerkung zum Thema Vor-/Nachstationär:
    Ich habe gehört, bei VB/NB bleibt alles bei der alten Regelung:

    Vorsicht, Falle?!

    § 4 der gemeinsamen Empfehlung über die Vergütung sagt doch aus:
    Die Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus sind nur dann abrechenbar, wenn die Leistungen nicht über die Vergütung von ...
    Fallpauschalen...
    abgegolten werden.

    Die DRG´s sind doch Fallpauschalen, oder??? :bombe:

    Also: erbringen - ja
    zusätzlich abrechnen: nein.

    Oder liege ich da falsch???

    Viele Grüße aus dem kalten Vogelsberg

    O. Kromm

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Hallo Herr Kromm,

    die Frage vorstationär ohne nachfolgenden stationären Aufenthalt haben wir schon diskutiert. Siehe Thread "Prästationär zum Ausschluss einer stat. Behandlung".


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von georg_pressler:
    Für die Verweildauerermittlung sagt uns §1 (6) KFPV, dass für die Ermittlung der Verweildauer die Zahl der Belegungstage maßgeblich ist. Und weiter wird spezifiziert, dass zu den Belegungstagen der Aufnahme- sowie jeder weitere Aufenthaltstag im Krankenhaus zu zählen sind.

    Daraus ist wohl zu folgern, dass vorstationäre Aufenthalte NICHT zur Verweildauer zählen. In Ihrem Beispiel: 10 Tage Verweildauer.

    Hallo Herr Pressler, hallo Forum,

    interessant finde ich aber in diesem Zusammenhang, dass für die Berechnung der VWD zur Abrechnung einer nachstationären Leistung die vor- und nachstationären "Behandlungstage" mitgezählt werden. §8 Abs. 2 Nr. 4 des KHEntgG: "soweit die Summe aus stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt". :shock2:

    So ganz eindeutig ist das also für mich nicht.

    Weiß jemand eine andere Quelle, die diesen Sachverhalt eindeutig klärt? Oder liegt des Pudels Kern in dem Unterschied zwischen Belegungs- und Behandlungstagen?

    Mit herzlichem Gruß :)


    --
    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde
    Medizin. Controlling der KA Gilead
    Bielefeld / Bethel

    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde / Krankenhausbetriebswirt (VKD)

  • Hallo zusammen,

    die vorstationären und nachstationären Tage sind Behandlungstage, die stationären Belegungstage. So fand ich das auch in den Schulungsfolien der AOK. (Wo habe ich die nur her?) Demnach haben wir das auch so verstanden, wie es im Gesetz eindeutig formuliert ist.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

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