Hallo Forum,
wir haben gerade ein Problem hier im KH diskutiert und finden keine Lösung.
Der vorstationäre Aufenthalt zählt im DRG-System zum stationären Aufenthalt dazu.
Heißt das, dass bei zwei vorstationären Aufenthalten und einem stationären Aufenthalt von 10 Tagen die Verweildauer 12 Tage ist?????
Und wo steht das im Gesetz????
Aus dem noch trockenen Lingen