100 EUR bei lediglich Anzeige d. Prüfung?

  • Hallo Herr Richter,

    es ist auch beim bayer. MDK gängiges Verfahren, diese Prüfanzeigen zur Fristwahrung zu verschicken. Und Monate später findet dann die Prüfung (in den meisten Fällen bei uns als Vor-Ort-Begehung) statt.

    Im Gesetz steht ja nicht drin, in welchem Zeitraum die Prüfung tatsächlich stattzufinden hat. Und mir ist auch keine anderswo getroffene eindeutige Regelung hierzu bekannt.

    Falls es diese doch geben sollte, und die darin genannte Frist wäre überschritten, stehen Ihnen die 100 Euro zu, weil mit der Anzeige die Prüfung eingeleitet ist und ohne Minderung des Rechnungsbetrages geendet hat.

    Beste Grüße,
    fimuc

  • Hallo miteinander,

    also ich sehe das folgendermaßen:
    1. Anzeige der Kasse- irrelevant für Frist und alles weiter- entspricht nicht dem 275
    2. Anzeige des MDK - erfüllt Frist, da explizit so gefordert
    -erfüllt auch den 275 er Abs 1c
    \" Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.\"

    Ergo: um die Frist zu wahren muss angezeigt werden, wenn angezeigt wurde ist eine Prüfung eingeleitet,ist diese erfolglos sind 100€ fällig!

    Bleibt die Frage der Frist, die man verstreichen lässt, bis man die Rechnung schreibt?

    Ich bin aber sicher, dass nach einigen dieser Fälle, wo die 100€ in Rechnung gestellt werden, diese Praxis unterbleibt bzw. das Ergebniss der Prüfung zu Kenntniss gegeben wird.

    schönes we

    Uwe Neiser


  • Hallo,

    und welchen Zeitraum ist denn nach offizieller MDK-Prüfungsanzeige angemessen.

    Sollte man schon 3 Monate nach der Anzeige die 100 Euro verlangen, nach 6 oder 9 Monaten?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    wir stellen die Rechnung i. d. R. nach 5 bis 6 Monaten, bekommen Sie aber oftmals zurück, da die Antwort des MDK dann immer noch fehlt!

    Ich habe aber auch eine Frage: die KK schickt uns eine Erinnerung zu einer nicht termingerecht beantworteten MDK- Anfrage. Diese haben wir aber niemals bekommen. Können wir die dann gefaxte Kopie wegen Nichteinhaltung der 6 Wochen Frist zurückweisen?

    Ich bin gespannt auf die Antworten.

    Viele Grüße von der Ostsee.

    IrisR

  • Liebe Frau IrisR,

    haben Sie denn eine Prüfanzeige zu dem Fall bekommen?
    Wenn ja, dann kann der MDK ohne festgelegte Fristen Unterlagen bei Ihnen anfordern.
    Wenn nein, dann müssen Sie die schwere Entscheidung treffen, ob Sie in diesem Einzelfall den Gang durch die Sozialgerichtsbarkeiten antreten möchten, da es ja dann zu klären sein wird, wo diese Prüfanzeige geblieben ist (Kasse hat gar nicht geschickt/Postweg/in Ihrem Hause) und wie man demnach \"Verschulden\" und Konsequenzen dafür verteilt.....

    Wenn Sie ansonsten hoffentlich einen guten Kontakt zu dieser Kasse haben, läßt sich das vielleicht vermeiden!

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

  • Sehr geehrte Frau Busley,

    ist nicht der MDK für die Anzeige beim Krankenhaus zuständig?

    Wir haben leider auch das Problem das \"Prüfanzeigen\" des MDKs bei uns nicht eingegangen sind. MDK nutzt dabei immer das FAX.

    In der Regel ist es aber so, dass der MDK auf postalischem Wege noch mal die Prüfanzeige mit Anforderung von Unterlagen versendet. Dies auch innerhalb der 6Wochen Frist.

    Auf \"Prüfanzeigen\" der GKV KK reagieren wir nicht.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Herr Chudy,

    das sehen wir genauso. Da ist die Antwort von Frau Busley interessant.
    Wenn der MDK das FAx nutzt, dann gibt es ja sicher ein Faxprotokoll?
    Ganz nebenbei, wir erhalten nicht selten auch Anfragen, die an andere KH gerichtet sind. Wie verfahren die Forumsmitglieder da.
    Senden Sie das an das richtige Haus oder zurück oder an den Papierschreddder.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Sehr geehrter Herr MiChu,

    für die Prüfanzeige ist nach § 275, Satz 1c SGB V der MDK zuständig.
    Da es sehr unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen Kassen und MDKn gibt, sollten Sie aber Anzeigen mit einem Kassenabsender nicht einfach verwerfen - sie können \"echte\" MDK-Anzeigen beinhalten!

    @ Herrn Phlox:

    1.) Gerade die Vorlage von Faxprotokollen und dergleichen wird ja bei einer juristischen Klärung erfolgen - muss das für einen Einzelfall wirklich sein?

    2.) Warum machen Sie nicht die absendende Stell auf den Fehler aufmerksam?
    Hielte ich für den kostruktivsten Umgang mit dem \"Problem\"!

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

  • Hallo Frau Busley,
    vielleicht noch einmal etwas konkreter erläutert:
    Wir haben keine Prüfanzeige der KK erhalten. Es handelt sich hier um 5 (!) Fälle, die geprüft werden sollten. Vor kurzem waren es 2 Anfragen, die auch nicht bei uns eingegangen sind, die wir aber aus Kulanz beantwortet haben.
    Diese Häufung der Fälle ist einfach nicht mehr nachvollziehbar.
    Insofern denke ich, ist unsere ablehnende Haltung zur Fristenwahrung vielleicht zu verstehen.

    Viele Grüße von der Ostsee

    IrisR

  • Sehr geehrte Frau Busley,

    zu 2.- machen wir auch so.
    zu 1.- das Problem besteht doch darin, dass nach dem SGB der MDK innerhalb einer Frist die Prüfung anzeigen muss und wenn nichts beim KH vorliegt, dieses auch nicht reagiert, dann geht nach Fristablauf eine Mahnung, Erinnerung etc. ein und die Frage entsteht: Was tun?
    Kann jetzt mit einem Faxprotokoll oder Kopie Postausgang belegt werden, dass innerhalb der Frist gesendet wurde, dann bin ich als KH doch bereit die Anfrage zu beantworten, wenn nicht ...
    Warum sollen wir da in jedem Fall bis zum Rechtsstreit gehen? Also gerade im Einzelfall sinnvoll.

    Zu Ihrem ersten Satz an \"MiChu\": Woran erkenne ich eine \"echte\" MDK Anzeige?
    Ich dachte immer: nur wo MDK drauf steht ist auch MDK drin.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Liebe Frau IrisR,
    lieber Herr Phlox,

    erkennen können müssen Sie den prüfanzeigenden MDK auf dem Schreiben selbst schon, aber Sie sollten sich nicht von einem Absender auf dem Faxprotokoll oder dem Briefumschlag ablenken lassen - das sollte die \"Botschaft\" sein.

    Sollten Sie das Problem mit der fehlenden Prüfanzeige in der Konstellation mit einer Kasse immer wieder haben, so halte ich eine Klärung natürlich genau wie Sie für erforderlich! (Vielleicht gehen die Ihnen zugedachten Prüfanzeigen immer an ein anderes KH und wandern dort kommentarlos in den Schredder....).

    Miteinander Kontakt aufzunehmen und den dann bestenfalls auch pflegen halte ich für alle Beteiligten immer für gewinnbringend.
    Erst wenn die Bemühungen im Dialog keine Klärung bringen, sollten die Dritten (Juristen) eingeschaltet werden. Meiner Ansicht nach bekommen die viel zu viel von unserem Kuchen....

    Schönen Feierabend bald!

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de