100 EUR bei lediglich Anzeige d. Prüfung?

  • Zitat


    Original von A. Busley:

    Miteinander Kontakt aufzunehmen und den dann bestenfalls auch pflegen halte ich für alle Beteiligten immer für gewinnbringend.


    Dem kann man sich nur anschliessen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    ich habe da Thema mit den nicht eingegangenen MDK Prüfanzeigen innerhalb der 6 Wochen Frist rechtlich prüfen lassen: die Kasse bzw. der MDK sind in der Beweispflicht; sie haben nachzuweisen, dass eine entsprechende Prüfanzeige beim KH eingegangen ist. Wir haben die \"verspäteteten\" Anfragen also zurecht zurückgewiesen.
    Nochmals: es ging hier nicht um einen Einzelfall.

    Viele Grüße von der Ostsee

    IrisR

  • Hallo IrisR,

    was bedeutet \"rechtlich prüfen lassen\"

    Der Hausjurist, Nachfrage bei der Krankenhausgesellschaft oder doch das Sozialgericht?

    Wenn letzteres, gibt es dazu schon entsprechende Unterlagen?

    Wir hätten großes Interesse daran.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Frau IrisR,

    wie haben den die KK bzw. der MDK reagiert?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Zitat


    Original von IrisR:
    Hallo MiChu,
    wir haben den Sachverhalt durch unseren Juristen prüfen lassen.

    Viele Grüße von der Ostsee.
    IrisR


    Die MDKs einiger Länder schicken parallel zum Krankenhaus die Anforderung von Behandlungsunterlagen nachrichtlich an die Krankenkasse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in solchen Fällen vom Absender des Schreibens der Erhalt durch den Empfänger bewiesen werden muss, bin aber auch kein Jurist.

    Der Dialog scheint mir da auch der beste Ratgeber zu sein.

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Michu,
    auf die Reaktion der Krankenkasse warten wir noch... .

    Hallo ToDo,
    auch bei uns bekommt die KK eine Kopie der MDK-Anfrage. Ich halte den Dialog übrigens auch für eine bessere Vorgehensweise. Es kann aber nicht sein, dass der Dialog stets von uns erwartet wird und von Seiten der (in diesem Falle) zuständigen Kasse alle Vorschläge ignoriert und zurückgewisen werden. Dieses Niveau der Zusammenarbeit ist eigentlich nicht mein Stil.

    Viele Grüße von der Ostsee

    IrisR

  • hallo liebe Diskutierenden,
    ich hoffe, mir wird die Einmischung verziehen. Also, es gelten die Regelungen über die Wirksamkeit von willenserklärungen des BGB. zugegangen ist eine WE (hier Prüfanzeige des MDK), wenn sie in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt (Postkasten, Fax, mail mündlich geht auch). Im vorliegenden Fall von IrisR gelangen die Prüfanzeigen nicht in den Herrschaftsbereich des Adressaten. Um sagen zu können, ob die 6-Wochen-Frist nun eingehalten ist, muss noch unterschieden werden: Hat der Adressat den NICHTZUGANG der Anzeige zu vertreten? Zum Beispiel Fax kaputt, Briefkasten zugeklebt o.ä., dannbeginnt die Frist ab Kenntnis beim Adressaten zu laufen, weil der Absender nicht damit rechnen muss, dass der Adressat den Zugang vereitelt. Der MDK muss beweisen, dass die Prüfanzeige an das KH an einem bestimmten Tag rausgegangen ist.

    Wenn auf der Kopie der Prüfanzeige, die an die KK gegangen ist, irgendwie ersichtlich ist, dass die Anzeige auch an KH rausgegangen ist, reicht das aus als Beweis. Es reicht auch aus, wenn beim MDK eine Kopie der an das KH versendeten Prüfanzeige hinterlegt ist, bzw mailbestätigung o.ä. Wir bekommen viele Prüfanzeigen per DTA. Wenn das KH keine Kenntnis von der Prüfung hatte und den Zugang auch nicht unmöglich macht oder erschwert, dann ist die Frist abgelaufen,bzw. die Mahnungen der KK gehen ins Leere.

    Zu den Anregungen von Frau Busley möchte ich sagen, dass ein KH nicht die Pflicht hat fehlgeleitete ADK-Anfragen/Anzeigen aufzuheben bzw. weiterzuleiten. Wenn der MDK den Adressaten verwechselt oder ähnliches, muss er sich bzw. die auftraggebende KK das zurechnen lassen.

    Eine MDK Anfrage ist nur eine MDK-Anfrage, wenn sie auch vom MDK gestellt wird, es geht nach neuer Rechtslage auch nicht mehr, dass Kassen Unterlagen einfordern und diese in einem verschlossenen Umschlag vom KH direkt an den MDK geschickt werden sollen. Der MDK muss die Prüfung anzeigen! Egal ob per Fax oder mail oder telefon oder SMS (übertrieben, ich weiß), aber wo MDK draufsteht muss auch MDK drin sein! Nix mit echte oder unechte Prüfanzeige-anfrage!

    Wenn ich als KH von einem anderen KH eine Prüfanzeige bekomme, die fehlgeleitet war, schmeiße ich diese, mit Verlaub gesagt,wirklich in den Papierkorb. Als Absender einer Willenserklärung muss der MDK dafür sorgen, dass diese beim Adressaten ankommt und die KK muss den MDK in die Lage versetzen, dass er dieser Aufgabe nachkommen kann.

    Viele Grüße aus Rostock
    Uta Seiffert-Schuldt

  • Hallo Frau Seiffert-Schuldt,


    Zitat


    Original von FUSS:
    Zu den Anregungen von Frau Busley möchte ich sagen, dass ein KH nicht die Pflicht hat fehlgeleitete ADK-Anfragen/Anzeigen aufzuheben bzw. weiterzuleiten. Wenn der MDK den Adressaten verwechselt oder ähnliches, muss er sich bzw. die auftraggebende KK das zurechnen lassen.

    und

    Zitat


    Wenn ich als KH von einem anderen KH eine Prüfanzeige bekomme, die fehlgeleitet war, schmeiße ich diese, mit Verlaub gesagt,wirklich in den Papierkorb.

    Soweit so schlecht.

    Wenn wir immer alle nur das tun, was als unsere Pflicht verbrieft ist und darüber hinaus bloß nicht, weil \"die anderen würden das für uns auch nicht machen\", dann ist es mit dem Dialog nicht weit her. Ob Sie das nun glauben oder nicht, aber auch Krankenhäuser haben Menschen beschäftigt, die gerade bei immer wiederkehrenden Routineaufgaben - wie dem Postversand - Fehler machen. Da kommen auch mal Daten und Berichte im normalen Umschlag mit Kassenanschrift ohne Einhaltung des Datenschutzes, da kommen Schreiben/Unterlagen für Patienten, die nicht bei der entsprechenden Kasse versichert sind, da kriegt der MDK Berichte für Fälle, die nicht geprüft werden sollen usw. usw.

    Für mich macht es wenig Aufwand und ist eine Selbstverständlichkeit, diese Schreiben mit unserem Eingangsstempel und dem Vermerk \"Irrläufer\" an den Absender zurück zu schicken. Denn ohne dass der Absender auf solche Fehler aufmerksam gemacht wird, kann er sie nicht abstellen.

    Wir haben Fälle, in denen Krankenhäuser sich weigern, Behandlungsunterlagen nach einer Mahnung an den MDK zu schicken, weil sie beteuern, dies bereits nach der ersten Anforderung erledigt zu haben. Ihrer Logik folgend muss ich also annehmen, dass diese Unterlagen den Bestimmungsort (MDK) nicht erreicht haben und dies

    Zitat


    Als Absender einer Willenserklärung muss der MDK dafür sorgen, dass diese beim Adressaten ankommt und die KK muss den MDK in die Lage versetzen, dass er dieser Aufgabe nachkommen kann.

    auch bedingungslos auf die Krankenhäuser anwenden können!?

    Zitat


    Eine MDK Anfrage ist nur eine MDK-Anfrage, wenn sie auch vom MDK gestellt wird, es geht nach neuer Rechtslage auch nicht mehr, dass Kassen Unterlagen einfordern und diese in einem verschlossenen Umschlag vom KH direkt an den MDK geschickt werden sollen. Der MDK muss die Prüfung anzeigen! Egal ob per Fax oder mail oder telefon oder SMS (übertrieben, ich weiß), aber wo MDK draufsteht muss auch MDK drin sein! Nix mit echte oder unechte Prüfanzeige-anfrage!

    Vielleicht versucht es Frau Dr. Busley auch noch einmal, allerdings hat sie bereits erklärt, dass die Anforderung natürlich immer vom MDK auf seinen Formularen verfasst wird. Durch unterschiedliche Beratungsformen (je nach Kassen- und MDK-Struktur) kann aber eben die MDK-Anforderung mal in einem Briefumschlag der Kasse stecken oder von einem Kassenfax abgesandt werden.

    Ich denke, Frau Dr. Busley wollte vor voreiligem Entsorgen Einhalt warnen, wenn das \"Richtige\" im \"falschen Umschlag\" steckt.

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    Sie haben es geschafft, Sie haben mich in diesem Fall voll auf Ihrer Seite!

    Sämtlich Irrläufer gehen bei uns direkt zurück an den Absender, sofern erkennbar und das halte ich auch für richtig und nur fair. Das ist schließlich kei Kriegsschauplatz, an dem man mit allen Mitteln den Gegner niederringen will.

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Hallo,

    da habe ich ja eine recht ordentliche Diskussion entfacht ;)

    Ich möchte mich als Thread- Ersteller dann auch nochmal zu Worte melden:

    wie man den Ersteller eines Schriftstückes erkennt, ist glaube ich hier nicht weiter erörterungswürdig!
    Wenn Prüfanzeigen bei uns nicht eingehen und dann an diese erinnert wird, so lasse ich mir eine Vervielfältigung dieser nachreichen. Stimmt dort das Datum, so wird der Prüfung auch stattgegeben.
    In Bezug auf Frist und Absender müssen wir uns auf das verlassen, was wir in den Händen halten. Alles andere würde bedeuten, der entsprechenden Stelle Betrug zu unterstellen (Absender gefälscht, Prüfanzeige rückdatiert).
    Wenn es schon so weit wäre, würde ich mir einen neuen Wirkungskreis suchen...

    Mir wurde letztens mit Klage gedroht, sollte ich angeforderte Unterlagen nicht in einer bestimmten Frist versenden.
    Das geschriebene Wort war hier jedoch mal wieder härter als das gesprochene und so hat sich der Vorgang schnell klären lassen.
    Unterlagen verschwinden von Zeit zu Zeit- dies ist natürlich nicht nur in den Krankenhäusern der Fall...

    Ich wünsche einen schönen Feierabend-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"