Folgebehandlung nach kosmetischem Eingriff, wer zahlt?

  • Schönen guten Tag Frau Busley,

    es ist eine Sache, dass die Kasse den Patienten in den entsprechenden Fällen zur Kasse bittet. Hier gibt es sicherlich ein berechtigtes Interesse der Beitragszahler. Die Frage dabei ist nur, wie weit man das ausweitet (Stichwort Sportunfälle, Raucher usw. die Liste lies sich beliebig mit zunehmenden Streitpotential ausbauen).

    Es ist aber eine ganz andere Sache, sich über das für eine wirksame Behandlung von allen Patientinnen und Patienten erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient hinwegzusetzen und den Arzt zu Angaben über den Patienten zu zwingen (und zwar bereits bei Verdacht!), die genau dieses Vertrauen zerstören müssen.

    Für mich passt dies in das Bild der systematischen Demontage des Arztberufes und Arztbildes. Sicherlich sind die Ärzte selbst daran nicht ganz unschuldig und ich bin selbst ganz bestimmt kein Vertreter ärztlichen Standesdünkels. Aber abgesehen von den Folgen dieser Demontage für den drohenden und in einigen Regionen bereits bestehenden Ärztemangel aufgrund von Desinteresse an oder Abwanderung aus der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland halte ich ein gewisses Vertrauen in den Arzt und den Arztberuf auch für eine erfolgreiche und kostengünstige Medizinsche Versorgung für erforderlich. Dieses Vertrauen wird aber meiner Ansicht nach durch den Missbrauch der Ärzte erst als Kassierer und nun auch als Informant für die Krankenkassen zerstört.

    Ich halte eine solche Information - trotz gesetzlicher Regelungen - mit den ärztlichen Grundsätzen für nicht vereinbar.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Ich halte eine solche Information - trotz gesetzlicher Regelungen - mit den ärztlichen Grundsätzen für nicht vereinbar.

    Ich auch nicht.


    Was folgt als nächstes?
    - Larynx-Ca bei Rauchern?
    - Leberzirrhose bei Alkoholkrankheit?
    - Kodes für Bungee-Springer, Taucher ?


    Zitat


    Original von Lueckert:
    was passiert, wenn man diese Meldung trotz Gesetz grundsätzlich unterlässt?

    Glaubt man dem Focus, passiert erst einmal nichts....

    „Der jüngste legislative Geniestreich von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat das Zeug zur sinnlosesten Regelung aller Zeiten.
    .......
    Doch es gibt Hoffnung. Zwar schreibt das Gesetz die Meldepflicht für Ärzte eindeutig vor; ehe Kassen und Ärzteschaft sich aber nicht auf eine gemeinsame Ausführungsbestimmung geeinigt haben, passiert erst einmal gar nichts. Und das kann dauern.“

    http://www.focus.de/finanzen/versi…aid_315136.html>
    1.07.08


    Zitat


    Original von A. Busley:
    Mich interessiert aber Ihr Motiv, über eine solche Verweigerungshaltung nachzudenken!

    Siehe hierzu u.a.:

    „ So sollen Ärzte zu Spitzeln der Krankenkassen gemacht werden.
    Der Preis ist hoch:
    Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte
    Patientengeheimnis. Ärzte zu Denunzianten zu machen, nutzt niemandem.“
    http://www.pvs-verband.org/fileadmin/Down…t-2008-1-S3.pdf


    Gruß

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    weder die KH-Vertreter, noch die Kassenseite sind mit diesem Kode glücklich. Der im Raum stehende Betrag ist von Kassenvertretern als \"Peanuts\" bezeichnet worden. Letztlich ist das BMGS der treibende Motor für die Einführung des Kodes gewesen. Hiermit soll die Umsetzung des §52, SGB-V, durchgesetzt werden (es ist oben schon auf diesen § hingewiesen worden).

  • Guten Tag allerseits,

    in der Tat sind bei dieser Regelung alle Seiten vom Grundsatz her nicht wirklich glücklich - ich möchte da nicht mißverstanden werden!

    Dennoch kann ich einer eigenmächtigen Umgehung gesetzlicher Regelungen nichts abgewinnen, auch wenn sich deren unangenehme Folgen erst mit noch so langer Latenz einstellen.
    Eine gesetzliche Regelung mit guten Argumenten zu kritisieren und deren Modifikation zu fordern ist eine andere Sache - zwar langwierig, aber nicht unmöglich.

    Dass Ärzte Auskünfte über ihre Patienten zu geben haben, die diese vielleicht nicht wünschen, ist nicht neu (meldepflichtige Erkrankungen). Auch hier ist das Interesse der Allgmeinheit über das des Individuums gestellt.

    Ich sehe übrigens auch, dass die Adipösen, die Raucher, die Alkoholiker und vermutlich sogar Motorradfahrer für die GKV mehr Ausgaben verursachen, als die jetzt in den Focus geratene Gruppe der Versicherten.

    Diskussionen immer gerne, Regelungen in der praktischen Umsetzung auf Verhandlungsbasis auch - aber pure Verweigerung: nein danke!

    Einen schönen Tag noch!

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von A. Busley:
    Dennoch kann ich einer eigenmächtigen Umgehung gesetzlicher Regelungen nichts abgewinnen, auch wenn sich deren unangenehme Folgen erst mit noch so langer Latenz einstellen.
    Eine gesetzliche Regelung mit guten Argumenten zu kritisieren und deren Modifikation zu fordern ist eine andere Sache - zwar langwierig, aber nicht unmöglich.

    Guten Tag Frau Busley,

    nur ist es so, dass die Argumente schon alle vor Einführung vorgetragen wurden, ohne das diese behindert wurde. Dass dies eher keinen Glauben an eine zukünftige Änderung schürt, ist wohl nachvollziehbar. Vorallem, wenn man bedenkt, dass ein gewisser Gesichtsverlust bei einem schnellen Rückzieher resultieren würde. Das BMGS ist wohl (momentan und künftig) an keiner weiteren schlechten Presse interessiert.

  • Hallo,

    danke für die Antworten, mein Grundgedanke war wenn alle Ärzte diese Meldung \'vergessen\' läuft diese Regelung ins Leere.

    Das dies gerade hier im Forum auf Kritik stösst ist klar (milde ist es Ziviler ungehorsam..hart auch Gesetzesbruch), aber letzlich muss jeder für sich selbst verantworten was er wie tut .....

    Wenn der Medizincontroller z.B. diesen Code in allen Schulungen grundsätzlich nicht erwähnt, den Dokumentaren erzählt das wenn man diesen Code verschlüsselt einen haufen zusatzarbeit bekommt und die Codierung kaum prüfbar ist....dieser in den Registerkarten nicht zu finden ist, dann wird er wohl auch oft vergessen.....und wer kann denn dann wenn dafür haftbar machen?

    Da dies aber unter Umständen konsequenzen haben kann, vorher eben diese bewusst provokante Frage.

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Hr. Lückert, hallo Forum,

    da Sie offenbar ein Freund der Provokation sind, von mir mal der folgende Gedankengang:

    Ihre Überlegungen lassen bei mir schon einen fragenden Blick zurück, ob dieser Einstellung beim Umgang mit gesetzlichen Vorschriften. Ich hoffe mal, dass Sie beim Umgang mit anderen Vorschriften (Koderrichtlinien, etc.) nicht genauso kreativ sind. :d_neinnein:

    Nichts für ungut, aber ich denke, das müssen Sie sich dann schon auch gefallen lassen. :i_baeh:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Tag zusammen,
    ich gehe davon aus, das dies alles nur hypothetische Überlegungen sind und als Gedankenspiele nicht die Realität widerspiegeln.

    Bevor wir uns hier jetzt wieder \"emotional auseinandersetzen\".

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    guter Einwand, natürlich ist das eher Theorie v.a weil diese Fälle nebenbei auch sehr selten sind.

    Nur grundsätzlich halte ich einen kritischen Umgang mit gesetzlichen Regelungen immer für angebracht, aber dass muss jeder wohl persönlich mit sich ausmachen.

    und zum kreativ Codieren: Bei der Kassen und MDK Kontrolldichte sind die Zeiten lange vorbei.

    Heute sind es eher Interpretationsfragen wo MDK und wir unterschiedliche Auffassungen haben (FOKA versus MDK z.B.).
    Defakto denke ich das Deutschlandweit die Kodierqualität höher ist wie in jedem anderen Land und eine geringe Restunschärfe wird wohl systemimmanent immer bleiben und in diesen Grenzfällen wird von einem Krankenhaus kaum jemand erwarten das man nicht versucht das beste daraus zu machen.

    Und noch was zu dem LINK in dem anderen Thread, das passt nicht ganz, da wurde ja versäumt sich bei vorher die medizinische Indikation versus der kosmetischen vom MDK bestätigen lassen.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin