• Hallo Forum!
    Folgender Fall (Fälle):
    Neugeborenes wird in Krankenhaus A geboren und nach weniger als 24 h in unser Krankenhaus (B) verlegt. Laut Gesetz ist das für Kh. A keine Verlegung und keine DRG (ist mir eigentlich auch wurscht.)
    Ist es aber für Kh. B eine Verlegung und werden Abschläge fällig?
    Und sollte in diesem Fall die Z38.- mitkodiert werden?
    In Erwartung erhellender Worte...
    :bounce:

    Viele Grüße aus dem verregneten Sachsen
    D.Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    KFPV § 2 Abs 2, Satz 2 lautet:
    "Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden, so gilt dies nicht als Verlegung..."

    die Übrigen Abschläge sind zu berücksichtigen, falls zutreffend.

    Die Z38.-muß Nebendiagnose sein, HD ist der Aufnahmegrund der Neugeborenen.

    :kr: :icd: :dance2:


    Freundliche Grüße
    schönen Feierabend

    Viele Grüße von

    Mautner