Welche Hauptdiagnose

  • Liebes Forum,
    hier ist mein erster Beitrag.
    Eine 93 jährige demente Patientin mit z.N. Apoplex wird zu Anlage einer PEG stationär eingewiesen. Bei der Aufnahmeuntersuchung fällt eine fortgeschrittene gangränöse Veränderung des linken Fusses und Unterschenkels auf. Es erfolgt zunächst die Oberschenkelamputation (OPS 5-864.5), dann PEG-Anlage bei fortbestehender Schluckstörung.
    Welche Hauptdiagnose muss ich kodieren? Wegen der Schluckstörung erfolgte die stationäre Aufnahme (führt dann in Fehler-DRG 901Z), die fortgeschrittene periphere AVK bestand unabhängig davon ebenfalls bei Aufnahme.
    Viele Grüße
    Siegfried Stephan
    Medizincontrolling, Höxter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und Willkommen Herr Stephan,

    in diesem Fall ist Einweisungsdiagnose nicht gleich Aufnahmediagnose. Sie entscheiden bei Aufnahme, welche Diagnose im Vordergrund steht, in diesem Fall das Gangrän.
    In der Definition der HD der DKR wird "nach Analyse" erwähnt. Das beinhaltet auch, schwerwiegendere Erkrankungen als Behandlungsgrund "zu entdecken", als die Einweisungsdiagnose ursprünglich vermuten ließ (die Sie ja nicht gestellt haben).

    Man bekommt nicht in allen Foren gleich schnell eine Antwort ...;)

    Mit freundlichen Grüßen
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • :bounce:
    hallo und guten abend...

    hier meine meinung zu diesem Problem:

    HD ist die, die nach analyse hauptsächlich für die Veranlassung, nicht für die stationäre aufnahme an sich, verantwortlich ist.

    mein Leitspruch dazu : Die (Arbeits-) Diagnose die dem Hausarzt durch den kopf ging, als er die einweisung geschrieben hat.
    Das heisst nach meiner einschätzung trotz aller widersprüche der KDR,
    daß bei Aufnahme nicht die Wahl zwischen allen dann bestehenden Erkrankungen besteht. Der Einweisungsgrund ist durch den Hausarzt klar formuliert, dass Gangrän ist es nicht gewesen (Pat wird die Socken bei der Untersuchung wohl anbehalten haben.)

    aus diesem Grunde ist für mich nach KDR die Gangrän leider nur Nebendiagnose, was in der Kombination zur DRG "Pech gehabt" führt.

    MLG , auch nach Murnau (!)

    c.Möcklinghoff

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von chr-moecklinghoff:
    HD ist die, die nach analyse hauptsächlich für die Veranlassung, nicht für die stationäre aufnahme an sich, verantwortlich ist.

    mein Leitspruch dazu : Die (Arbeits-) Diagnose die dem Hausarzt durch den kopf ging, als er die einweisung geschrieben hat.
    Das heisst nach meiner einschätzung trotz aller widersprüche der KDR, daß bei Aufnahme nicht die Wahl zwischen allen dann bestehenden Erkrankungen besteht. Der Einweisungsgrund ist durch den Hausarzt klar formuliert, dass Gangrän ist es nicht gewesen (Pat wird die Socken bei der Untersuchung wohl anbehalten haben.)

    aus diesem Grunde ist für mich nach KDR die Gangrän leider nur Nebendiagnose, was in der Kombination zur DRG "Pech gehabt" führt.

    Guten Morgen Christian,

    ich weis nicht was die freundliche KDR dir hier vorgibt, aber die DKR läßt den einweisenden Arzt vor der Kliniktür stehen.
    Natürlich wird sich die Einweisungsdiagnose meist mit der Aufnahmediagnose decken, aber eben nicht immer (wie im beschriebenen Fall). Es wäre völlig falsch hier das Gangrän nicht als HD zu kodieren, obwohl es für mich als Krankenhaus primär die stationäre Behandlung bedingt (wir sprechen hier von einer Amputation und nicht von Wundkontrolle). Es wäre doch krotesk, wenn ich jede Einweisungsdiagnose dogmatisch übernehmen müßte. Die Arbeitsdiagnose des HA in allen Ehren, die Behandlungsdiagnose in unserem Haus lege ich immer noch fest (d.h. die/der jeweilige aufnehmende Ärztin/Arzt), nach Analyse aller Informationen, die ich zur Verfügung habe.

    Gruß nach Bochum

    Dirk

  • Hallo zurück dirk,

    du bist wie immer sehr prompt in deinen replys. :)

    Es ist immer wieder spannend, wieviel Interpretationsspielraum
    die DKR's (KDR ist natürlich humbug, war vielleicht ein bisschen spät gestern)wohl auch in der Fassung 2003 dem kodierenden Arzt lassen.

    Ich bin nachwievor von meiner Auffassung überzeugt, denke aber, daß auch deine und andere Meinungen letztlich erst im "freundlichen Gespräch" mit den MDK'S oder aber in einer sinnvollen DKR-Neufassung geprüft und bestätigt werden können.

    Solange verbleibt einem nur der Wunsch nach vielen kreativen Einfällen....

    LG aus Bochum

    christian

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,

    nur nochmal schnell eine Klarstellung (oder auch nicht):
    Einweisungsdiagnoe (extern) ist nicht zu verwechseln mit Aufnahmediagnose (intern) und keine von beiden ist automatisch die Hauptdiagnose, sie können sie sein und es ist meist auch so.

    Es liegt überhaupt keine Verpflichtung vor, weder in Form der DKR noch sonstiger Regeln, die Einweisunsdiagnose eines niedergelassenen Kollegen zu meiner Aufnahmediagnose, geschweige denn zur Hauptdiagnose machen zu müssen.
    Die Beschwerden bei Aufnahme und die Ergebnisse der mir zur Verfügung stehenden und genutzten Diagnostikmöglichkeiten = "nach Analyse" (vor allem auch die körperliche Untersuchung) führen mich zur Aufnahmediagnose. Sollten diese mich zur gleichen leiten, die schon als Einweisungsdiagnose formuliert ist, wird diese übernommen. Resultiert eine andere wird diese festgelegt.
    Wird bei Aufnahme die Einweisungsdiagnose als Diagnose bestätigt, eine andere stationär behandlungsbedürftige aber zusätzlich festgestellt, dann wird die schwerwiegendere, sprich behandlungsbestimmende, entsprechend der DKR als HD definiert. Die ursprüngliche Einweisungsdiagnose wird zur Nebendiagnose.
    Alles andere wäre nicht nur medizinisch unsinnig, sondern auch nicht im Sinne der abrechnungsorientierten DKR.

    Da muß ich drauf bestehen ;).

    Gruß

    Dirk

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Wird bei Aufnahme die Einweisungsdiagnose als Diagnose bestätigt, eine andere stationär behandlungsbedürftige aber zusätzlich festgestellt, dann wird die schwerwiegendere, sprich behandlungsbestimmende, entsprechend der DKR als HD definiert.
    Da muß ich drauf bestehen ;).

    Gruß

    Dirk


    Hallo Herr Selter,
    Zur Klarstellung:
    G-DRG konforme Hauptdiagnose ist u.U. nicht identisch mit BPflV konformer HD

    Aufnahmediagnose Appendizitis, postop Myokardinfarkt

    HD Akute Appendizitis
    ND Akuter Myokardinfarkt
    ND Atheroskl. Herzk.
    Prozeduren: Appendektomie, ACVB


    Gruß

    E. Rembs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Rembs:
    Zur Klarstellung:
    G-DRG konforme Hauptdiagnose ist u.U. nicht identisch mit BPflV konformer HD

    Guten Morgen Herr Rembs,

    das ist (sollte) mittlerweile wohl allgemeines Wissensgut (sein), zumindest hier im Forum.
    In der bisherigen Diskussion ging es einzig um die Frage: Welche Diagnose ordne ich als HD zu, wenn die bei Aufnahme diagnostizierte(n) nicht der Einweisungsdiagnose entspricht. Es ging zu keiner Zeit um eine später auftretende Erkrankung, wie in Ihrem Beispiel, die dann zur HD gemacht werden sollte. Das war eigentlich auch deutlich herausgestellt, dachte ich zumindest.

    Aber auch die Verfasser der Kodierrichtlinien waren bestimmt mal der Meinung, dass sie alles klargestellt haben....

    Deswegen:
    Es geht hier um die Diagnosen die bei Aufnahme vorliegen und auch zu diesem Zeitpunkt diagnostiziert werden, welche ist behandlungsbestimmend (bedingt primär die stationäre Behandlung), welche wird somit zur HD?
    Nicht:
    Eine weiter Diagnose, die bei Aufnahme nicht vorlag, wird im Laufe der stationären Behandlung diagnostiziert und wird wahlweise zur HD, wenn es die schwerwiegendere ist.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€

    oder kurz:

    ..Diagnose, die..für..Veranlassung..des..stationären..aufenthaltes..
    verantwortlich..ist

    :defman: ?(

    Wie ist Veranlassung definiert ?
    Können Diagnosen "verantwortlich" "sein" ?

    Meiner Meinung nach "veranlasst" der einweisende Arzt zwar eine "Einweisung" (und ist dafür Verantwortlich) - aber damit noch lange nicht und vor allem auch nicht zwingend einen stationären Aufenthalt.
    Der aufnehmende Arzt hingegen veranlasst den stationären Krankenhausaufenthalt (und muss eine entsprechende Entscheidung zunehmend "verantworten" können).

    Oder anders: bei der Entscheidung zur stationären Aufnahme muss der aufnehmende Arzt einen entsprechenden Anlass sehen, der aber nicht unbedingt dem Einweisungsgrund entsprechen muss.


    Der eingeklammerte Nachsatz im australischen Original stimmt mich allerdings erneut nachdenklich:

    Principal diagnosis (PDX) :kangoo:
    The diagnosis established after study to be chiefly responsible for occasioning the patient's episode of care in hospital (or attendance at the health care facility) (NHDC 1998).

    :smile: Also doch mit dem MDK streiten ...

    MfG
    C.Hirschberg

  • Liebes Forum,

    die Diskussion um die Krankenhaushauptdiagnose hat durch den §301 eine weitere Dimension:
    1) Aufenthalt ohne interne Verlegung (nach §301 Fachrichtung): zu melden sind als Entlassungs- und KH-Hauptdiagnose die Diagnosen der einzigen behandelnden Fachabteilung.
    2) Aufenthalt mit interner Verlegung (§301 Fachrichtungswechsel):
    Jede Fachrichtung meldet für sich die Fachrichtungshauptdiagnose (und Nebendiagnosen, ggf. im Zusammenhang mit erfolgter OP) und zusätzlich zu melden sind Entlassungs- und KH-Hauptdiagnose in einem eigenen Segment der Fachrichtung "0000" (Krankenhaus).

    Ist dann die KH-Hauptdiagnose immer eine der bereits vorhandenen Fachabteilungs(haupt)diagnosen?

    Wer kann da klärend helfen?
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt
    Produktmanager

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]