6 Wochen Prüffrist auch für private Kasse??

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe die Suche bemüht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen. Ich habe nur die kurze Frage, ob die Prüffrist von 6 Wochen auch für private KK gilt, oder nur für die, die Ihre Prüfungen über den MDK abwickeln...?

    Danke und Gruß

  • Hallo West,

    das SGB ist nur für die GKV maßgeblich. Bei privaten Kassen dürfen Sie daher weiterhin bis zur Verjährung mit Anfragen rechnen.

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Hallo Googs,

    das ist natürlich genau die Antwort, die ich nicht haben wollte :sterne:
    Dann darf ich denen wohl auch nicht vorwerfen, dass wenn sie alle Aufenthalte eines Patienten systematisch dürchprüfen, es sich nicht mehr um eine Einzelfallprüfung handelt, was?

    Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe

    Gruß West