Guten Morgen,
heute hat sich bei der MDK-Begehung der Streit an einem Inklusivum entfacht.
Konkret:
[c=red]5-320.0[/code] Inkl. \"Bronchoskopische Blutstillung\" - Original heißt der OPS: Excision und Resektion von erkranktem Gewebe eines Bronchus. Inkl. ....
Frage nun:
Darf ich 5-320.0 kodieren, wenn ich \"nur\" eine bronchoskopische Blutstillung gemacht habe oder nicht?
2 Meinungen:
1) Das Inklusivum bedeutet: Wenn ich eine bonchoskopische Exzision und Destruktion von erkranktem Bonchusgewebe gemacht habe, dann ist eine glz. gemachte Blutstillung (denn wenn ich so rumexzidiere und destruiere blutet es) inklusive, braucht also nicht separat kodiert zu werden
ODER
2) Wenn ich irgendwas bronchoskopisches gemacht habe, z.B. eine P.E. und es blutet, dann darf ich die Blutstillung mit 5-320.0 kodieren, weil infolge des neuen Inklusivums auch eine bronchoskopische Blutstillung mit dem OPS kodiert wird.
Eine bronchsokopische Blutstillung war bislang nicht kodierfähig.
Schon jetzt herzlichen Dank für die Sichtweisen!
Grüße
luzzi