Hallo,
ich habe bereits das Forum durchforstet, aber keine für mich zufriedenstellenden Informationen gefunden.
Mich beschäftigt gerade folgendes:
Wir sind ein Krankenhaus, das nach §115b ambulante Operationen durchführt. Praeoperativ werden gelegentliche nochmalige Blutkontrollen erforderlich und wir schicken den Patienten zu einen Niedergelassenen Arzt. Dieser möchte hierfür einen Überweisungsschein mit Hinweis auf §115b.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Mabu