Hallo miteinander,
wir haben nun von einer Klinik gehört, dass Beatmungsstunden auf IMC abgerechnet werden würden. Kann mir jemand etwas zu der Problematik sagen?
Vielen Dank
medcont
Hallo miteinander,
wir haben nun von einer Klinik gehört, dass Beatmungsstunden auf IMC abgerechnet werden würden. Kann mir jemand etwas zu der Problematik sagen?
Vielen Dank
medcont
Hallo, MedCont
wie bereits ausführlich in dieser Diskussion dargelegt, kommt es nicht darauf an, wo der Patient liegt, sondern dass Sie ihn NTENSIVMEDIZINISCH versorgen. Wenn das auf ihrer IMC stattfindet und auch so dokumentiert ist, spricht nichts dagegen, Beatmungsstunden auf einer IMC abzurechnen, klappt bei uns ohne Probleme - vorausgesetzt, alle andere Kriterien für Beamung lt. DKR treffen zu. Das ist bei NIV gelegentlich problematisch.
Grüße
AnMa
Hallo,
habe gerade die aktuelle Rechtssprechung des Sozialgerichts Halle vom 26.02.2016 bekommen. Behandlungszeiten auf einer IMC Station sind somit als intensivmedizinische Versorgung zu berücksichtigen somit auch die Beatmung. Das Sozialgericht hat sich somit nicht dem anders lautenden Urteil des Sozialgerichts Potsdam (14.03.2013) angeschlossen.
Wie gehen sie jetzt mit diesem Urteil um??? Aus unserer Sicht bedeutet dieses Urteil eine sofortige Erfassung sämtlicher Beatmungsstunden auf der IMC und somit eine enorme ökonomische Auswirkung...
Gruß Attila
Hallo Attila,
haben Sie ein Aktenzeichen? Das Urteil würde mich sehr interessieren.
Gruß vom DRG-Schlumpf
Hallo,
S16 KR 103/11
Gruß Attila
Hallo Attila,
danke, aber mit der Nummer finde ich das Urteil unter Google nicht. Haben Sie eine Idee, wo ich genau suchen muss?
Gruß
DRG-Schlumpf
Hallo,
nein das Original besitze ich auch noch nicht. Nur einen Rundbrief...
Gruß Attila
Guten Morgen,
hätte nicht gedacht dass Beatmungsstunden auf der IMC offenbar kein so grosses Problem sind....
Gruß Attila
Hallo Attila,
wäre es möglich, dass Sie den Rundbrief hier als Link bzw. Datei einstellen?
Herzlichen Dank.
Gruß H. Mende
Hallo,
einen Mandantenrundbrief werde ich lieber nicht veröffentlichen Wenn ich das Originalurteil endlich hätte wäre das kein Problem... Daher finde ich es auch so erstaunlich, dass dieses Urteil noch nicht weiter verbreitet ist...
Gruß Attila