Schönen guten Tag allerseits,
es handelt sich hier um einen unzulässigen Umkehrschluss des MDK. Wenn die Beeinflussung der Grunderkrankung nicht zur palliativmedizinsichen Komplexbehandlung gehört, bedeutet dies nicht automatisch, dass bei Beeinflussung der Grunderkrankung keine palliativmedizinische Komplexbehandlung vorliegt. Wenn die Bedungungen der palliativmedizinischen Komplexbehandlung erfüllt sind, dann kann sie auch verschlüsselt werden, egal ob nebenbei noch eine andere Therapie durchgeführt wird (solange sie sich nicht gegenseitig ausschließen, wie z.B. eine kurativ intendierte Chemotherapie. Eine palliative Chemo sollte aber kein Problem sein).
Ich wünsche noch einen schönen Tag,