Dokumentation der palliativmedizinischen Komplexbehandlung

  • Schönen guten Tag allerseits,

    es handelt sich hier um einen unzulässigen Umkehrschluss des MDK. Wenn die Beeinflussung der Grunderkrankung nicht zur palliativmedizinsichen Komplexbehandlung gehört, bedeutet dies nicht automatisch, dass bei Beeinflussung der Grunderkrankung keine palliativmedizinische Komplexbehandlung vorliegt. Wenn die Bedungungen der palliativmedizinischen Komplexbehandlung erfüllt sind, dann kann sie auch verschlüsselt werden, egal ob nebenbei noch eine andere Therapie durchgeführt wird (solange sie sich nicht gegenseitig ausschließen, wie z.B. eine kurativ intendierte Chemotherapie. Eine palliative Chemo sollte aber kein Problem sein).

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von MiChu:
    Seit einiger Zeit wird von Seiten des MDK’s die in Ansatzbringung des Zusatzentgeltes ZE 60 nicht mehr akzeptiert, weil laut Sichtweise des MDK’s bei gleichzeitiger Durchführung der Chemotherapie die Grundkrankheit noch erheblich beeinflusst wird.

    Dies steht für den MDK im Widerspruch zu den Mindestmerkmalen des OPS in dem eine aktive ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung ohne kurative Intention und im allgemeinen ohne Beeinflussung der Grundkrankheit von Patienten mit einer progredienten fortgeschrittenen Erkrankung vorliegen muss.

    Guten Tag,
    wie Herr Schaffert bereits festgestellt hat, liegt hier ein unzulässiger Umkehrschluss des MDK vor.

    Man kann noch weiter gehen und belegen, dass auch eine ggf. kurativ wirksame Chemo/Bestrahlung und die palliative Komplexbehandlung sich nicht ausschließen. Die \"Mindestmerkmale\" und \"Hinweise\" im OPS können sich natürlich immer nur auf den jeweiligen Code beziehen und nicht auf die komplette Behandlung. Das heißt: mit 8-982 wird derjenige Teil der Behandlung bezeichnet und kodiert, der ganzheitlich zur Symptombehandlung durchgeführt wird und für sich genommen ohne kurative Intention durchgeführt wird. Ob darüber hinaus noch andere Maßnahmen durchgeführt wurden ist erst ein mal irrelevant, sonst wären diese Maßnahmen per Exklusivum ausgeschlossen (wobei selbst per Exkl. sich ausschließende Maßnahmen parallel kodiert werden können, wenn sie separat durchgeführt wurden).

    Bezüglich der gleichzeitigen Kodierung mehrerer Komplexbehandlungen hat das DIMDI ja bereits in seinen FAQ Stellung genommen. Ich meine, dass man diese grundsätzliche Aussage auch auf die Kombination Komplexbehandlung + Einzelmaßnahmen anwenden kann.

    Die palliativmedizinische Komplexbehandlung wird nicht nur bei Tumorerkrankungen, sondern z.B. auch bei Patienten mit schweren Allgemeinsymptomen und begrenzter Lebenserwartung bei sonstigen Grunderkrankungen, z.B. Herzinsuffizienz, durchgeführt. Der Logik des übereifrigen MDK-Arztes folgend, dürfte man diesen Patienten dann auch kein Digitalis oder Antihypertensivum geben.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Liebes Forum,

    in den Mindestmerkmalen steht u.a. unter Leitung eines Facharztes mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin. Was genau beinhaltet die Tätigkeit dann?
    Danke
    bewe

  • Hallo,
    entsprechende Erläuterungen finden Sie hier.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,
    vielen Dank,
    ich habe noch eine abschließende Frage: reicht es tatsächlich aus, wenn 2 der geforderten Therapiebereiche vorhanden sind?
    danke und gruß
    bewe

  • @ bewe
    Ja, mind. zwei.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo nochmal,
    wenn wir z.b \"nur \"die physiotherapie und die Patienten/Angehörigengespräche anbieten könnten, könnte dann der MDK dies auch ablehnen mit der Begründung wir müssen alle Therapiebereiche vorhalten? Ich frage deshalb um alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. (man weiß ja nie...)
    nochmals danke und gruß
    bewe

  • bewe
    von vorhalten steht nichts im OPS.
    Wir können auch nicht alles anbieten, haben aber immer mind. zwei Therapiebereiche.
    Starten Sie einen Versuch und sehen Sie wie kreativ der MDK ist in der Begründung der Ablehnung des ZE´s ist. Haben da schon so einige interessante Dinge erleben können.
    In den Fällen in denen keine Einigung erzielt werden konnte sind wir in die Klage gegangen. Leider sehr zeitaufwendig.

    Über 90% der Fälle bekommen wir aber jetzt anerkannt. Zum Glück prüft die KK weiterhin jedes ZE - und wir freuen und jedes Mal über die Aufwandspauschale.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    nun muß ich nochmal anknüpfen; wenn wir die Komplexbehandlung nicht als ZE abrechnen wollen, sondern als VBE - ist dies für 2010 auch möglich? Hat jemand für 2009 Erfahrungen damit?
    Danke
    bewe

  • Hallo liebes Forum,
    wir wollen für 2010 das erstemal dieses ZE mit den KK vereinbaren. Wir haben gehört, dass es für die Erfüllung der Kriterien einen MDK Fragebogen gibt, der für die Budgetverhandlung zum Nachweis ausgefüllt werden kann. Wie haben Sie für die Vereinbarung die Nachweise geliefert ?

    Danke.