Hallo allen Kollegen im Forum,
ich erhielt ein negatives GA nach Widerspruch betreffs der N18.9 (in 2006). Der (chir.) Gutachter meint, dass in 2006 die DKR D003d nicht gilt, sondern hier \"abnorme Befunde\" zu kodieren seien - mit entsprechenden Mindererlös. Die Bilanzierung sei nur für die I50.14 durchgeführt worden.
Bei dem Patienten lag eine I50.14 wie auch eine N18.9 vor, die Patientin wurde auf der Intensivstation überwacht und bilanziert und natürlich wurden auch die Blutwerte überwacht. Sollen die DKR künftig die medizinische Behandlung bestimmen ?!?
Welche Ideen haben die Kollegen dazu ?
Vinzenz :devil: