Aufwand N18 von MDK runtergestuft

  • Hallo,

    DKR D003d:\" Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    •therapeutische Maßnahmen
    •diagnostische Maßnahmen
    •erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.\"

    Einfach und klar. Egal, welche Diagnose gewählt wird. Der Patient wurde in die Intensivmedizin übernommen. Wo ist das Problem? Es ist nicht vorgesehen, den erhöhten Aufwand in der Intensivmedizin für eine spätere Überprüfung des MDK auch noch in den Akten gedanklich nachvollziehbar darzulegen. Ein erfahrener Arzt des entsprechenden Fachgebietes hat diese Darlegungen auch nicht nötig. Ob der Kode nicht doch hätte spezifischer gewählt werden können, ist eine ganz andere Frage.
    Übrigens steht in der Definition nicht \"dürfen\", \"sollten\", \"könnten\" sondern \"müssen\".

    Grüße aus Nordhessen

    B. Domurath