Beiträge von Admin

    Hallo Herr Dr. Bier,

    da haben Sie womöglich Recht und es wäre etwas für das BfArm oder den Schlichtungsausschuss...

    Ich verstehe das allerdings anders als Sie es beschreiben (s.o.). Es war jedenfalls ablative Chirurgie.

    Der Text des OPS 5-775.72 lautet vollständig "Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Mandibula: Durch alloplastische Implantate: Mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat], großer oder komplexer Defekt)"

    Daher:

    Wurde eine "Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Mandibula" durchgeführt? --> Antwort: JA

    Wurde sie "Durch alloplastische Implantate" vorgenommen? --> Antwort: JA

    Wurde sie "Mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat]" ausgeführt? --> Antwort: JA

    Unbestreitbar wurde der Eingriff MIT einem CAD-Implantat erbracht. CAD-Implantate werden oft als Fixationselement für autologe Knochentransplantate eingesetzt, das scheint hier passiert zu sein. Ohne dieses Implantat hätte die gesamte Rekonstruktion offenbar nicht funktioniert. Und selbst wenn es als "Überbrückung" oder "Fixationsbasis" eingesetzt wurde oder es als "Osteosynthese" bezeichnet wird: Ohne das CAD-Teil keine Mandibula-Rekonstruktion, mal salopp ausgedrückt. Es ist auch nichts davon zu lesen, dass das CAD-Implantat nur die größeren Rekonstruktionsanteile meint. Zudem ist die "Osteosynthese" als Inklusivum genannt.

    Handelte es sich um einen "großen oder komplexen Defekt"? --> Ihrer Antwort nach: Möglicherweise JA

    Außerdem Rekonstruktion der Mandibula: Das könnte m.E. ein "komplexes" Unterfangen darstellen.

    Daher: 5-775.72 nach Klärung der verbleibenden Unschärfen m.M.n. zutreffend.

    Zur Definition eines Implantates und zu etwaigen Spitzfindigkeiten hatten Sie sich schon eingelassen s.o.

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo Dr. Bier,

    handelte es sich um eine Knochenblockaugmentation bei z.B. Alveolarkammatrophie zur Vorbereitung einer implantatgetragenen prothetischen Versorgung? Oder um eine Rekonstruktion nach ablativer Chirurgie? Die Streichungsbegründung durch den MD hinsichtlich Osteosynthese ist m.E. keine, da inkludiert.

    5-775 Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Mandibula

    Inkl.: Osteosynthese

    Mir stellen sich zwei Fragen:

    1. Warum wurde das CAD/CAM-Implantat und nicht ein "normal" hergestelltes aus Hüfte oder Kinn verwendet?

    2. Wann genau bezeichnen die Kieferorthopäden / Implantologen einen Defekt als "groß" oder "komplex"?

    Wenn die genannten Fragen plausibel zu beantworten sind, spricht m.M.n. nichts gegen den OPS 5-775.72.

    VG B. Sommerhäuser

    Hallo AnneDD,

    ich bin zwar kein Kinderorthopäde, jedoch der Ansicht, dass hier keine Pfannendachplastik gemacht wurde (MD hat m.M.n. Recht).

    Zum einen vermute ich, dass bei der "sehr dysplastischen Situation" womöglich gar kein (suffizientes) Pfannendach vorhanden war, das man hätte plastisch aufbauen können, zum anderen ist die Dega-OP mit dem OPS-Kode 5-829.00 (5-932 ist ja ein Zusatzkode) m.E. komplett beschrieben.

    VG B. Sommerhäuser

    Hallo Medman2,

    danke für den Hinweis. :thumbup: Leuchtet ein. Weshalb ich fragte: Die 1-442.0 heißt ja "perkutane Biopsie..."

    Perkutan bedeutet ja normalerweise durch die unverletzte Haut hindurch. Das war hier nicht zutreffend, da die Haut vorher inzidiert wurde. Die Leber liegt ja an der Punktionsstelle recht nahe der Haut. Da kann man überlegen, ob es sich nicht doch um das Biopsiegebiet handelte, welches hier freigelegt wurde...

    Insofern fand ich die 1-551.- zumindest nicht ganz unpassend.

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo zusammen,

    was ist denn der Zweck der Schlüsselnummer? Man will doch eine Abgrenzung zwischen nosokomialer und nicht-nosokomialer (ambulant erworbener) Sepsis rauskriegen (bürokratisch für QS, nicht medizinisch). Warum ist also nur der kodierende Leistungserbringer interessant? Vermutlich, weil bei ihm die nosokomiale Sepsis entstanden ist. Warum sonst sollte man das so regeln? Wenn Ihnen ein solcher Patient also zuverlegt wird, hat er natürlich medizinisch immer noch eine nosokomiale Sepsis, aber als solche kodieren sollen Sie sie nicht. Ohne jetzt weitere Überlegungen zu tätigen: Ich weiß also, wo die nosokomiale Sepsis entstanden ist und kann daraus schlussfolgern... Der Gedanke liegt nicht weit entfernt, dass diese Schlüssel dann auch in den künftigen Kodierrichtlinien unter "obligat zu kodieren" auftauchen werden (s.o.).

    Vielleicht ist es ja so simpel.

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

    Nachtrag: Das zukünftige QS-Verfahren soll die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der Krankenhäuser inklusive der Notaufnahmen / Rettungsstellen bei der Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit Sepsis einrichtungsvergleichend abzubilden.

    https://www.mydrg.de/k/egS