Hallo Herr Dr. Bier,
da haben Sie womöglich Recht und es wäre etwas für das BfArm oder den Schlichtungsausschuss...
Ich verstehe das allerdings anders als Sie es beschreiben (s.o.). Es war jedenfalls ablative Chirurgie.
Der Text des OPS 5-775.72 lautet vollständig "Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Mandibula: Durch alloplastische Implantate: Mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat], großer oder komplexer Defekt)"
Daher:
Wurde eine "Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Mandibula" durchgeführt? --> Antwort: JA
Wurde sie "Durch alloplastische Implantate" vorgenommen? --> Antwort: JA
Wurde sie "Mit computerassistiert vorgefertigtem Implantat [CAD-Implantat]" ausgeführt? --> Antwort: JA
Unbestreitbar wurde der Eingriff MIT einem CAD-Implantat erbracht. CAD-Implantate werden oft als Fixationselement für autologe Knochentransplantate eingesetzt, das scheint hier passiert zu sein. Ohne dieses Implantat hätte die gesamte Rekonstruktion offenbar nicht funktioniert. Und selbst wenn es als "Überbrückung" oder "Fixationsbasis" eingesetzt wurde oder es als "Osteosynthese" bezeichnet wird: Ohne das CAD-Teil keine Mandibula-Rekonstruktion, mal salopp ausgedrückt. Es ist auch nichts davon zu lesen, dass das CAD-Implantat nur die größeren Rekonstruktionsanteile meint. Zudem ist die "Osteosynthese" als Inklusivum genannt.
Handelte es sich um einen "großen oder komplexen Defekt"? --> Ihrer Antwort nach: Möglicherweise JA
Außerdem Rekonstruktion der Mandibula: Das könnte m.E. ein "komplexes" Unterfangen darstellen.
Daher: 5-775.72 nach Klärung der verbleibenden Unschärfen m.M.n. zutreffend.
Zur Definition eines Implantates und zu etwaigen Spitzfindigkeiten hatten Sie sich schon eingelassen s.o.
Viele Grüße
B. Sommerhäuser