Hallo NV,
ich kenn mich in der Psychiatrie nicht so genau aus: Ist Ihr Haus zufällig eine Einrichtung nach §17d Abs. 1 KHG ?
Dann entfällt die Übermittlung der Datei möglicherweise (soweit ich weiß).
Grüße
B. Sommerhäuser
Hallo NV,
ich kenn mich in der Psychiatrie nicht so genau aus: Ist Ihr Haus zufällig eine Einrichtung nach §17d Abs. 1 KHG ?
Dann entfällt die Übermittlung der Datei möglicherweise (soweit ich weiß).
Grüße
B. Sommerhäuser
Hallo NV,
vielleicht finden Sie in diesem FAQ-Dokument des InEK die Antwort
FAQ, InEK GmbH (g-drg.de) (Abschnitt: Wo ordne ich das Pflegepersonal ein)
VG B. Sommerhäuser
Ah ok, das war mir nicht klar.
Beste Grüße
B. Sommerhäuser
Hallo Pedikel,
das Problem bei Ihrem jetzigen und vorigen Beitrag ist, dass Sie keine der von Ihnen verwendeten OPS-Kodes mitteilen, dann wird das hier ein wenig zur Raterei.
Man kann sich jetzt natürlich selbst auf die Suche nach den passenden Kodes machen, zielführender ist es jedoch, wenn Sie einfach Ihre konkret verwendeten Kodes mitteilen. Ob die XLIF besser oder schlechter bewertet ist als die ACDF resultiert ja aus der Kalkulation durch das InEK. Und das kalkuliert aus den von 200 und ein paar Krankenhäusern gemeldeten Kostendaten die Bewertungsrelation (BWR) als Kostendurchschnitt.
Es kann also sein, dass Sie das gefühlsmäßig und im Vergleich als unpassend empfinden. Außerdem spielen als Variablen ja noch Alter, Morbidität, etc. hinein. Nachvollziehen lässt sich das meist nur mit ganz konkreten Angaben.
In diesem Sinne ein schönes WE
B. Sommerhäuser
Hallo,
Herr Prof. Roeder et al. haben das m.M.n. z.B. hier ganz ausführlich erläutert:
VG B. Sommerhäuser
Hallo,
das sehe ich so ähnlich wie Sie, jedoch mit der Abweichung, dass ich hier anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen keinen Umsteiger-Kode nehmen würde. Es ist m.E. nicht ersichtlich, dass die OP laparoskopisch begonnen und dann umgestiegen wurde. Ersichtlich ist lediglich, dass man eine diagnostische Laparoskopie gemacht und sich dann zum offen chirurgischen Vorgehen entschieden hat. Daher würde ich wohl eher die 5-455.02 statt der 5-455.07 und zusätzlich die 5-462.4 wählen. Hängt natürlich etwas davon ab, was dort im OP-Bericht steht, wo Sie ... (Pünktchen, Pünktchen) schreiben.
VG B. Sommerhäuser
Hallo Pedikel,
im Bereich WS-Chirurgie gab es für 2022 Umbauten, die - wie jedes Jahr - zu Fallwanderungen führen können.
Ein Bsp. ist die I10B RG 1,813 (Andere Eingriffe an der WS mit bestimmten komplizierenden Eingriffen...) aus 2021 die sich bei
Osteosynthese an der Wirbelsäule durch intervertebrale Cages: 2 Segmente
Osteosynthese an der Wirbelsäule durch ventrales Schrauben-Platten-System: 1 Segment
Osteosynthese an der Wirbelsäule durch Schrauben: 1 Segment
in 2022 in der DRG I10C RG 1,619 (Andere Eingriffe an der Wirbelsäule bei Bandscheibeninfektion oder mit bestimmtem Eingriff an der Wirbelsäule) wiederfinden kann. Daher handelt es sich m.E. um Auswirkungen des Entgeltkataloges, also einen Katalogeffekt.
Nachzulesen u.a. hier
VG B. Sommerhäuser
Hier noch die Krankenhaus-IK-Datei ohne Gewähr, die hatte ich vergessen.
Beste Grüße
B. Sommerhäuser
Hallo Herr Schulz,
vielleicht hilft Ihnen das weiter? Die Spalte Abrechnungs-IK und Name der Krankenkasse müsste per SVERWEIS verwendbar sein, ebenso die MDs... Aber - wie immer - ohne Gewähr. Sinnvoll erscheint hier wohl eher eine Datenbank-Lösung.
Viele Grüße
B. Sommerhäuser
Hallo AlterEgo,
m.E. wird keine Rekonstruktion des Uterus durchgeführt, also z.B. Nähte der Uteruswandschichten. Es geht um die Uteruskompression bei atoner Blutung. Um ein zugegebenermaßen sehr vereinfachtes Bild zu bemühen: Man setzt die Nähte, um die Gebärmutter "zusammenzuquetschen", damit die Blutung sistiert. Hintergrund ist, den Uterus bei weiter bestehendem Kinderwunsch als Organ zu erhalten. Die B-Lynch-Nähte rekonstruieren daher m.E. nichts. Insofern kann ich mich Ihrem Vorschlag leider nicht anschließen. Vielleicht gibt es ja auch noch fachlich fundiertere Wort-Meldungen von Geburtshelfer*innen...
Beste Grüße
B. Sommerhäuser