Beiträge von Admin

    Hallo NV,

    ich kenn mich in der Psychiatrie nicht so genau aus: Ist Ihr Haus zufällig eine Einrichtung nach §17d Abs. 1 KHG ?

    Dann entfällt die Übermittlung der Datei möglicherweise (soweit ich weiß).

    Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo Pedikel,

    das Problem bei Ihrem jetzigen und vorigen Beitrag ist, dass Sie keine der von Ihnen verwendeten OPS-Kodes mitteilen, dann wird das hier ein wenig zur Raterei.

    Man kann sich jetzt natürlich selbst auf die Suche nach den passenden Kodes machen, zielführender ist es jedoch, wenn Sie einfach Ihre konkret verwendeten Kodes mitteilen. Ob die XLIF besser oder schlechter bewertet ist als die ACDF resultiert ja aus der Kalkulation durch das InEK. Und das kalkuliert aus den von 200 und ein paar Krankenhäusern gemeldeten Kostendaten die Bewertungsrelation (BWR) als Kostendurchschnitt.

    Es kann also sein, dass Sie das gefühlsmäßig und im Vergleich als unpassend empfinden. Außerdem spielen als Variablen ja noch Alter, Morbidität, etc. hinein. Nachvollziehen lässt sich das meist nur mit ganz konkreten Angaben.

    In diesem Sinne ein schönes WE

    B. Sommerhäuser

    Hallo,

    das sehe ich so ähnlich wie Sie, jedoch mit der Abweichung, dass ich hier anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen keinen Umsteiger-Kode nehmen würde. Es ist m.E. nicht ersichtlich, dass die OP laparoskopisch begonnen und dann umgestiegen wurde. Ersichtlich ist lediglich, dass man eine diagnostische Laparoskopie gemacht und sich dann zum offen chirurgischen Vorgehen entschieden hat. Daher würde ich wohl eher die 5-455.02 statt der 5-455.07 und zusätzlich die 5-462.4 wählen. Hängt natürlich etwas davon ab, was dort im OP-Bericht steht, wo Sie ... (Pünktchen, Pünktchen) schreiben.

    VG B. Sommerhäuser

    Hallo Pedikel,

    im Bereich WS-Chirurgie gab es für 2022 Umbauten, die - wie jedes Jahr - zu Fallwanderungen führen können.

    Ein Bsp. ist die I10B RG 1,813 (Andere Eingriffe an der WS mit bestimmten komplizierenden Eingriffen...) aus 2021 die sich bei

    Osteosynthese an der Wirbelsäule durch intervertebrale Cages: 2 Segmente

    Osteosynthese an der Wirbelsäule durch ventrales Schrauben-Platten-System: 1 Segment

    Osteosynthese an der Wirbelsäule durch Schrauben: 1 Segment

    in 2022 in der DRG I10C RG 1,619 (Andere Eingriffe an der Wirbelsäule bei Bandscheibeninfektion oder mit bestimmtem Eingriff an der Wirbelsäule) wiederfinden kann. Daher handelt es sich m.E. um Auswirkungen des Entgeltkataloges, also einen Katalogeffekt.

    Nachzulesen u.a. hier

    VG B. Sommerhäuser

    Hallo AlterEgo,

    m.E. wird keine Rekonstruktion des Uterus durchgeführt, also z.B. Nähte der Uteruswandschichten. Es geht um die Uteruskompression bei atoner Blutung. Um ein zugegebenermaßen sehr vereinfachtes Bild zu bemühen: Man setzt die Nähte, um die Gebärmutter "zusammenzuquetschen", damit die Blutung sistiert. Hintergrund ist, den Uterus bei weiter bestehendem Kinderwunsch als Organ zu erhalten. Die B-Lynch-Nähte rekonstruieren daher m.E. nichts. Insofern kann ich mich Ihrem Vorschlag leider nicht anschließen. Vielleicht gibt es ja auch noch fachlich fundiertere Wort-Meldungen von Geburtshelfer*innen...

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser