Beiträge von Admin

    Hallo Frau L

    die Lynch-Nähte werden manchmal nach Uterusatonie und den geschilderten schweren Nachblutungen vorgenommen. Wenn ich Ihre sehr kurze Falldarstellung richtig verstehe, wurde die Patientin per Sectio entbunden und danach lag eine unstillbare postpartale Blutung vor. Unter Zuhilfenahme der genannten Lynch-Nahttechnik sollte die Blutung zum Sistieren gebracht werden. Einen hochspezifischen OPS-Kode konnte ich nicht finden und habe daher 5-759.x als passendsten Kode im Verdacht. Die einzig offene Frage dabei bleibt, ob es sich noch um eine Geburtshilfliche Operation handelt, da die Geburt ja schon vorüber ist. Daher könnte man überlegen, ob nicht 5-699.x die Situation besser trifft. Rein formal erscheinen beide Kodes nicht falsch. Kurzum, ich weiß es nicht, tendiere jedoch zu 5-759.x.

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo,

    m.E. ist ein systematisches Vorgehen hilfreich. Wie Sie das gestalten, ist natürlich jedem selbst überlassen. Viele verschaffen sich einen ersten Überblick anhand des Arztbriefes, was ja sinnvoll sein kann. Mir persönlich geht es darum, kodierbare Diagnosen und Prozeduren zu finden, resp. diese nach DKR abzusichern. Daher fange ich oft in der Tageskurve an und schaue nach der Medikation und überlege warum der Patient welche Medikation erhalten haben könnte. Das schreibe ich mir dann mit einem Fragezeichen versehen heraus. Gleiches mache ich mit den Laborbefunden. Dann lese ich Pflegebericht und Visitendoku, um passende Diagnosen oder Prozeduren zu finden. Dann ggf. Anästhesieprotokoll und OP-Bericht sowie Befunde und Konsile. Sofern Vorliegen der Diagnose und der klinische Aufwand passen, hake ich meine Vermutung als bestätigt ab, falls nicht, wird die Notiz verworfen. Wenn ich etwas nicht verstehe, mache ich eine Literaturrecherche, vor allem Leitlinien. Mikrobio und Pathobefunde kommen danach dran. Ganz am Schluss schaue ich mir den Arztbrief an, ob dort alles, was ich ich gefunden zu haben glaube, auch vermerkt ist (Mitunter nicht). Ich kodiere dann das, von dem ich sicher bin, dass es vorliegt und auch ein dokumentierter Aufwand i.S. der DKR bewiesen werden kann. Aber ein kenntnisfreier BKK-Chef (der den ganzen Klumpatsch via Selbstverwaltung auch noch mitverursacht hat) meinte kürzlich, wir würden das hier alles ja nur machen, um die Krankenkassen zu bescheißen, der bedauernswerte Tropf. Der Kabarettist Dieter Nuhr hat dazu mal etwas Passendes gesagt... (geht zurück auf Alfred Tetzlaff). In diesem Sinne.

    VG B. Sommerhäuser

    Hallo Anne,

    nach meiner Kenntnis werden die "Cages" bei der Vertebral-Body-Stentoplastie zur ventralen Augmentation / Abstützung bei z.B. Sinterungsfrakturen bds. in den Wirbelkörper eingebracht, dann mittels Ballon aufgedehnt und mit Zement plombiert. Damit handelt es sich um intravertebrale Stents und nicht um einen intervertebralen Cage. In meinen Augen ist somit 5-839.a0 der korrekte Kode für den geschilderten Fall.

    VG B. Sommerhäuser

    Hallo,

    das sind zu wenige Angaben, um das einschätzen zu können (Mit Lid-Erhalt oder ohne? Beidseits beides oder je Seite unterschiedliches Vorgehen? Skleraschale oder Tenon-Kapsel? etc.)

    Als OPS-Kodes kommen in Frage:

    5-162.1

    (5-164.32)

    (5-164.33)

    5-770.4

    (ggf. mit einem Kode aus 5-160)

    plus die Kodes für die plastische Deckung

    und Transplantat-Entnahme

    Genaueres müssen Sie allerdings dem OP-Bericht und dem OPS entnehmen.
    Falls das nicht ausreicht, sollten Sie sich an den Operateur wenden.

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo Pittimaus,

    die 5-455.51 für den Omega-Loop vor 1,5 Jahren halte ich für korrekt. Als Bypass-Verfahren wird dabei nicht wie bei einer "echten" Billroth II magenteilreseziert, sondern nur analog Billroth II das Jejunum an den Magenpouch anastomosiert (One-Anastomosis-Gastric-Bypass). Daher ist Ihre Folgekodierung mit 5-447.5 (Revision nach Magenresektion: Umwandlung einer Billroth-II-Resektion in eine Roux-Y Anastomose) m.M.n. nicht korrekt, da ja keine Billroth II (Teil-)Resektion vorlag. Aus diesem Grunde hat der MDK hier m.E. recht. Schauen Sie mal in den OP-Bericht: Die Umwandlung wurde wahrscheinlich laparoskopisch durchgeführt. Letzte Stelle 0 Offen chirurgisch, 1 Laparoskopisch, 2 Umsteigen laparoskopisch - offen chirurgisch oder 3 Endoskopisch...

    VG B. Sommerhäuser

    Hallo NV,

    unser Provider ist Hetzner in Frankfurt.

    Nach meiner Kenntnis sind wir (derzeit) nicht betroffen.

    Laufende Infos über etwaige Probleme, Schwierigkeiten, Wartungen oder Ausfälle gibt es immer über status.hetzner.com

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

    Ha,

    danke Hütti und M2 für die hilfreichen Kommentierungen - und die humorvollen Einsprengsel.

    Ich wundere mich dennoch, dass derart wenige Informationen zur Kodierung 5-869.1 zu finden sind, obwohl da ja ganze diabetologische Abteilungen oder Kliniken "dran hängen" müssten. Haben die alle kein Problem mit diesem OPS? Ich sehe derzeit nur die vor der Verjährung stehenden Fälle (2017-2019) mit Verrechnungen. Schwerpunktfachkliniken wie z.B. in Bad Mergentheim haben ja schon obergerichtliche Urteile zur T79.3 erwirkt, aber die 5-869.1 erscheint mir wie ein blinder Fleck.

    Dennoch vielen Dank

    und ein schönes Wochenende

    B. Sommerhäuser

    Liebe Leute,

    ich bin wiederholt mit der Frage konfrontiert, was genau die Kriterien für ein schichtenübergreifendes Wunddébridement (OPS 5-869.1) sein sollen.

    Hintergrund sind die Behandlungen beim diabetischen Fußsyndrom (DFS). Das Ziel dabei ist ja, den Fuß und seine ihm zugedachte Funktion in Gänze oder in Teilen so lange wie möglich zu erhalten. Kommt es dennoch durch Traumata zu (oft infizierten und nekrotischen) Wunden, wird nahezu immer ein Wunddébridement (klein, groß, schichtenübergreifend am Bewegungsapparat, mechanisch, autolytisch, biochirurgisch, usw.) fällig.

    Ein häufiger Anwendungsfall ist die mechanisch mit scharfer Gerätschaft (Kürette, Skalpell) durchgeführte "chirurgische "schichtenübergreifende Wundtoilette infizierter Wunden:

    Bsp. aus OP-Berichtsbogen:

    "...Großflächiges steriles Abdecken des linken Fußes, Desinfektion. Aus dem Ulkus li lateral, plantar entleert sich auf Druck Pus. Mittels Kürette und Skalpell wird das nekrotische und infizierte Gewebe bis ca. 1cm Tiefe entfernt, kein Knochenkontakt, Hyperkeratosen und kleine Wundtaschen werden abgetragen. Dabei keine Schichtstrukuren erkennbar. Anfrischung bis ins vitale Gewebe, petechiale Blutungen. Fotodokumentation. Spülung und Okklusivverband. Eine Analgesie war bei diabetischer Polyneuropathie entbehrlich."

    Für mich liest sich das wie eine (klare?) 5-869.1 Kodierung (das Besondere: die Schichtenzuordnung ist verunmöglicht).

    Jetzt die Einwände (vermutlich gibt es noch mehr):

    der OPS kann nicht kodiert werden, da die Voraussetzungen (?) nicht vorlagen

    es sei keine OP, sondern ein Verbandwechsel

    ohne Anästhesie keine OP, also kein 5er Schlüssel möglich

    (nicht angeforderte) Aufklärung / Fotodokumentation wurde nicht vorgelegt

    am Fuß komme man nicht 1cm tief

    am Fuß gebe es nicht so viele Schichten

    die Haut am Fuß sei sehr dick, daher nur im Hautniveau debridiert (OPS...)

    wenn man keinen Knochenkontakt hat, waren nicht mehrere Schichten betroffen

    wenn man Knochenkontakt hat, ist Schicht (Knochen) ja erkennbar gewesen

    wenn das Wagner-Stadium angegeben sei, muss man ja Schichten erkannt haben

    woher weiß man denn, wenn keine Schichten erkennbar gewesen waren, dass es schichtenübergreifend sei

    man kann die Schichten ja nach dem Debridement erkennen

    Diabetologen / Internisten dürfen nicht operieren

    Der 5er Kode ist eine australische OR-Prozedur und muss im OP-Saal durchgeführt werden

    ...

    Jetzt ist das ja nicht soooo selten und daher frage ich mich, wie Sie in Ihren Häusern, Fachabteilungen oder Fachkliniken mit dieser Thematik umgehen.

    Wann genau ist die Kodierung des schichtenübergreifenden Wunddébridements 5-869.1 in all seiner Schönheit zulässig und unbeschwert vorzunehmen?

    Ich tendiere dazu, dass der Bundesschlichtungsausschuss sich dieses Themas annehmen sollte.

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser