Hallo Frau Rüchardt,
zurück zu Ihrem ursprünglichen Problem: Warum führt Sie der Grouper nicht in eine operative DRG?
die Lösung liegt darin, dass es sich bei der Prozedur 5-895.2f um eine so genannte NONOR-Prozedur handelt, die im Gegensatz zu den „echten operativen“ Prozeduren nur bei entsprechend vorhandener (gewählter) Hauptdiagnose in eine operative DRG münden.
Wenn Sie Ihre Prozedur z.B. mit der Hauptdiagnose M79.37 (Pannikulitis) groupen, gelangen Sie in die J11... Vielleicht hilft Ihnen ja der histologische Befund.
Ansonsten finden Sie zu dieser Problematik nähere Auskünfte im Definitionshandbuch Band 5 (Anhang B S. 103). Hieraus ein Auszug:
...Prozedurenkodes für NonOR-Prozeduren wirken sich auf die Gruppierung von Datensätzen anders aus und werden in diesem Anhang anders aufgelistet. So hat z.B. der Prozedurenkode 5-894.04 Lokale Exzision von
erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Exzision, lokal, ohne primären Wundverschluß: Sonstige Teile Kopf folgende Zuordnung:
Kode MDC DRG
5-894.04‡ 09 J11A, J11B, J11C
Dies bedeutet, dass der Kode 5-894.04 eine NonOR-Prozedur ist und er in der Definition der Basis-DRG J11 verwendet wird. Enthält der Datensatz eine Hauptdiagnose aus MDC 09 (z.B. C44.3 Sonstige bösartige Neubildung der Haut: Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes) und ist der Kode 5-894.04 die einzige Prozedur, so wird der Datensatz der Basis-DRG J11 zugeordnet. Enthält der Datensatz eine Hauptdiagnose aus MDC 03 (z.B. H81.1 Benigner paroxysmaler Schwindel) und ist der Kode 5-894.04 auch hier wieder die einzige Proze dur, wird der Datensatz einer medizinischen DRG (hier der DRG D61Z Gleichgewichtsstörungen (Schwindel)) zugeordnet...
MfG