Beiträge von Maja123

    Hey TiBo,

    wir hatten den Fall noch nicht, da knapp noch unter 15% Krankenstand und somit §10, Abs. 1 Nr. 1 nicht erfült.

    Aber vielleicht hilft das trotzdem weiter:

    In der PPP-RL §10 Abs. 2 ab Satz 4 ff steht dazu folgendes:

    "Liegen ein oder mehrere Ausnahmetatbestände nicht im gesamten Quartal, sondern nur für ein oder zwei Kalendermonate oder in einem Drittel oder zwei Dritteln des jeweiligen Quartals vor, ist das Krankenhaus verpflichtet, die quartalsbezogenen Mindestvorgaben anteilig in den anderen Zeiträumen des Quartals einzuhalten.

    Das Krankenhaus hat die Einhaltung in den Zeiträumen des Quartals, in denen keine Ausnahmetatbestände vorliegen, durch einen zusätzlichen quartalsbezogenen Nachweis nach Anlage 3 nachzuweisen. Das Krankenhaus hat die ihm zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten zu nutzen, um die verbindlichen Mindestvorgaben schnellstmöglich wieder zu erfüllen."

    --> Das würde ich so verstehen, als dass du in A5.1/ A5.2 den kompletten Umsetzungsgrad inkl. März angibst und in dem zusätzlichen Nachweis nach Anlage 3 nachweist, dass Januar-Februar im Durchschnitt eingehalten wurden.

    Viele Grüße

    Maja123

    Hallo zusammen,

    die Hersteller können da auch wenig machen ;)! Um eine kostengerechte Abbildung des Eingriffs innerhalb des DRG-Systems zu erreichen, sind Studien irrelevant.

    Ein DRG-Änderungsantrag Ihrer Klinik oder der zuständigen Fachgesellschaft bis 31.03.2018 beim InEK kann hier langfristig weiterhelfen, leider nicht kurzfristig für Ihren jetzigen Fall. Aber dies würde ich Ihenn raten.

    Weiteres wird leider nicht möglichs ein, wenn die Kasse sich hier querstellt.

    Grüße Maja

    Hallo,

    gem. DKR ist die HD „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.” Da nur der thorakale Teil des Aneurysmas behandlungsbedüftig war, der dann mit einer thorakalen Prothese versorgt wurde, würde ich dem MDK hier leider zustimmen.

    Viele Grüße!

    Hallo Doerdi,

    vielleicht werden Sie schlauer, wenn Sie den OPS-Antrag für die Änderung lesen?
    http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…ntprothesen.pdf

    Generell sagt der OPS 5-38a.v- "Anzahl der verwendeten (großlumigen) aortalen Stent-Prothesen". Wenn eine Bifurkationsprothese implantiert wurde (aus einem Stück) ist meiner Meinung nach dieser OPS gar nicht zu kodieren, da man den erst ab 2 Stück kodieren kann.

    Grüße,
    Maja

    Hallo Ron,

    natürlich gibt es auch Gegenrechnungspotential bei E3.2-Entgelten, das ist immer abhängig vom jeweiligen Zusatzentgelt.
    Z.B. beim ZE2017-53 Aortenstentsprothesen mit Seitenarmen und Fenestrierungen ist eine Standard-Aortenprothese (ohne Seitenarme und Fenstrierung) schon in der DRG einkalkuliert, diese Kosten müssem dann bei der Kalkulation des ZE2017-53 gegengerechnet werden.
    Es gibt aber auch unbewertete Zusatzentgelte, bei denen eine Gegenrechnung nicht plausibel ist.

    Grüße
    Maja

    Der MDK Gutachter vor Ort kann der Kasse nur eine medizinische Empfehlung geben. Das ist auch grundsätzlich so. Der MDK entscheidet keine Fälle, das dürfte er ohne Zustimmung der Kasse auch gar nicht. Insofern hat die Kasse immer das Recht, einen anderen Leistungsentscheid zu treffen, als der MDK vorschlug.
    Wenn das häufiger vorkommt, stellt sich natürlich die Sinnfrage bezüglich der Begehung.
    Offen ist derzeit m.W. Aber ob Sie verpflichtet sind, dem MDK erneut Unterlagen zur Verfügung zustellen. Falls Sie es nicht machen und es hinter entschieden wird, sie hätten doch gemusst, würden sie aber wohl nach PrüfvV den Fall wegen unvollständiger Unterlagen auf jeden Fall verlieren. Also 50/50 Chance mit hohem Risiko ( ich hoffe, es kommt rüber, was ich meinte).

    Wenn der MDK nicht alle Fragen der Kasse beantwortet hat, kann die Kasse einen Folge-Auftrag beauftragen, da der ursprüngliche Auftrag nicht komplett bearbeitet wurde.

    Hallöchen,

    ich finde es ganz eindeutig: Man kann das Pferd hier nicht von hinten aufzäumen, wie anfangs schon gesagt.

    Das InEK kalkuluiert die Kosten einer DRG anhand der Kostendaten, die sie von den Kalkulations-KH dafür erhalten. Die Kalkulations-KH hatten dann also schon diese Fälle und den Aufwand und hat sich schon an die DKR gehalten, die da sagt, dass bei zewi konkurrierenden HDs, die zu nehmen ist, die für Untersuchung und Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.
    Daraufhin hat die eine DRG dann einen höheres Relativgewicht, als die andere. Diese Kalkulation erfolgt ja aber auch immer erst nachdem das KH die Fälle schon abgerechnet hat.
    Was hätten Sie denn gemacht, als es noch keine InEK-Daten gab?

    Hallo,

    ich überlege eine zeitlang in Australien zu arbeiten, möchte dies aber gerne weiterhin im Medizincontrolling tun. Dies bietet sich wg. dem AR-DRG-System ja auch an.
    Kann mir jemand Tipps zur Jobsuche/ Orientierung geben, z.B. Links zu speziellen Internetseiten zum Thema med. Controlling (so wie mydrg hier :-))?

    Danke schon einmal!

    Viele Grüße Maja