Hey TiBo,
wir hatten den Fall noch nicht, da knapp noch unter 15% Krankenstand und somit §10, Abs. 1 Nr. 1 nicht erfült.
Aber vielleicht hilft das trotzdem weiter:
In der PPP-RL §10 Abs. 2 ab Satz 4 ff steht dazu folgendes:
"Liegen ein oder mehrere Ausnahmetatbestände nicht im gesamten Quartal, sondern nur für ein oder zwei Kalendermonate oder in einem Drittel oder zwei Dritteln des jeweiligen Quartals vor, ist das Krankenhaus verpflichtet, die quartalsbezogenen Mindestvorgaben anteilig in den anderen Zeiträumen des Quartals einzuhalten.
Das Krankenhaus hat die Einhaltung in den Zeiträumen des Quartals, in denen keine Ausnahmetatbestände vorliegen, durch einen zusätzlichen quartalsbezogenen Nachweis nach Anlage 3 nachzuweisen. Das Krankenhaus hat die ihm zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten zu nutzen, um die verbindlichen Mindestvorgaben schnellstmöglich wieder zu erfüllen."
--> Das würde ich so verstehen, als dass du in A5.1/ A5.2 den kompletten Umsetzungsgrad inkl. März angibst und in dem zusätzlichen Nachweis nach Anlage 3 nachweist, dass Januar-Februar im Durchschnitt eingehalten wurden.
Viele Grüße
Maja123