Beiträge von Koch

    Hallo!

    Mal eine vielleicht blö.. Frage zum Thema Neugeborene.

    Laut §1 Nr. 4 der KFPV darf für jedes Neugeborene, dass nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im KH versorgt wird, ein eigener Fall gebildet und eine eigene DRG abgerechnet werden.

    O.K. Doch was ist, wenn Mutter und Kind am Tag der Aufnahme aus dem Kreissaal heraus entlassen werden? Wird dann nur die DRG für die Mutter abgerechnet? Oder sollte nicht gleich besser ambulant abgerechnet werden?

    Für geduldige Antworten wäre ich dankbar :D


    Silke Koch aus dem sonnigen Oberhausen

    Hallo zusammen,

    falls das Thema schon an anderer Stelle besprochen wurde, bitte ich um Nachsicht. Leider kann ich nicht alle Themen lesen (hier immerhin mehr als 20 Seiten), bevor ich meine Frage poste.

    Es geht um die stationäre Aufnahme zur Einstellung eines CPAPS. Als Krankenkasse (bin beratende Ärztin) haben wir ein Problem, die Rechnung nachvollziehen zu können.

    Die Einweisung des Arztes lautet OSAS.
    Als Aufnahmediagnose wird die Z46.9 kodiert, als Entlassungs-HD die G47.3
    OPS 1.790

    Als DRG wird die Z64B gewünscht.

    Wir favorisieren die DRG E63Z

    Die Kodierrichtlinien helfen hier nicht richtig weiter.

    Ich würde daher gerne die Meinung des Forums wissen, vielleicht brauchen wir den MDK dann nicht zu bemühen :O

    Danke!

    Viele Grüße aus dem sonnigen Oberhausen

    S.Koch :rotate:

    Hallo!

    Danke für die superschnelle Antwort. Ich finde es prima, dass das Forum stets schneller reagiert, als alle Kassen-Bundesverbände.....

    Mit der ICD hatte ich mich tatsächlich einmal verschrieben, ich bin morgens noch nicht so fit. ;) Gemeint war tatsächlich die O21.9 (Erbrechen).

    Sie haben Recht. Unter der DRG O65 A taucht tasächlich die ICD auf und die Zuordnung ist damit korrekt.

    Gestolpert bin ich über die Diagnosekodes in Anhang A. Was einmal mehr beweist, dass das DRG-System seine Tücken im Detail hat. ?(

    Jetzt habe ich es hoffentlich verstanden.


    Ein Kassen-Diskussionsforum.....?? Nette Idee, schließlich tauschen sich die KH auch aus.

    Ich persönlich finde den direkten Austausch mit Ihnen aber besser. Schließlich lernen wir Kassen die DRG´s ja auch erst. Warum also nicht gemeinsam lernen. Im gemeinsamen Austausch lassen sich vermeintliche und auch tatsächliche Fehler auf beiden Seiten meist problemlos beseitigen. Und das ohne große MDK-Prüfungen und Verwaltungsaufwand.
    Ist zumindest meine Erfahrung bisher. Meine "Pappenheimer" kenne ich
    trotzdem... :no:
    Überhaupt bin ich für mehr miteinander, schließlich arbeiten wir alle "am Mann", ob nun Patient oder Versicherter genannt.

    Doch nun leere ich meinen Schreibtisch mal wieder von den Stapeln, bevor ich zu philosophisch werde.

    Nochmals Danke und einen sonnigen Tag!

    Silke Koch
    Beratende Ärztin

    Hallo Kollegen,

    als Arzt bei einer Krankenkasse bin ich auf folgendes Kodierproblem gestossen, dass ich hier mal auch von unserer Seite offiziell diskutieren möchte. Ich denke, dass könnte ein Problem sein, dass für viele interessant ist (oder aber ich habe einen Denkfehler). Ich hoffe, Sie sind dafür offen. :))

    Kodierung der ICD O21.9 (Erbrechen während der Schwangerschaft)

    Die ICD O29.1 führt zu den DRG´s: 960Z, O01A, O01B, O02Z, O04Z, O60A, O60B, O61Z

    Das Krankenhaus rechnet aber die DRG O65A ab. Nach den Zuordnungstabellen der ICD´s aus den Definitionshandbüchern scheint das auf den ersten Blick falsch zu sein.

    Aber:

    Sieht man sich im DRG-Handbuch Nr. 3 den Flow-Chart zum grouping bei der MDC 14 an, so führt die O21.9 durchaus in die abgerechnete DRG O65A.

    Wir haben es also mit diskrepanten Aussagen im DRG-System zu tun, wenn ich das richtig beurteilt habe. Zum einen wird in den DRG-Handbücher die ICD 29.1 nicht der DRG O65A zugeordnet, zum anderen führt der groupingprozess aber in diese DRG.

    Beide Aussagen finden sich in den DRG-Handbüchern.

    Was stimmt denn nun? Handelt es sich um einen logischen Fehler im System oder um einen Denkfehler bei mir ?

    Ich würde mich freuen, wenn mich einer von Ihnen aufklären könnte.

    Übrigens: Die Rechnung des KH haben wir beglichen !:)

    Grüße aus dem sonnigen Oberhausen


    Silke Koch


    !:)

    Hallo Herr Dietz,

    also wenn ich nicht ganz blöd bin (oder in den Wahnsinn getrieben ;) ) ,müßte es so gehen:

    Es heißt: "Bei einer Rückverlegung in ein KH ist eine Neueinstufung in eine FP vorzunehmen, wobei ggf. Abschläge vorzunehmen sind. Zur Ermittlung der VWD werden alle Belegungstage in diesem KH addiert. Die erste Rechnung ist zu stornieren".

    Das bedeutet doch, dass der Verlegungsabschlag entfällt (storniert). Es bleibt also der Abschlag wegen nicht erreichen der UGVD (7 d bei A07Z, hier: verstorben am 5.Tag.). Verweildauer: 1. Aufenthalt 1 Tag + 2. Aufenthalt 4 Belegungstage = 5 Belegungstage (?)

    Also:

    (UGVD - tatsächliche VWD) + 1 = (7-5)+1 = 3 Abschlagstage

    Abschlag ist also

    0,063x BR (angenommen 2500 €)= 157,50 €

    Fallpreis also

    2500 € x 5,515 = 13787,50 € - 157,50 € = 13630 €

    Für mich hört sich der Preis nicht schlecht an ....

    Oder bin ich jetzt völlig im falschen Film?

    Grüße

    Koch


    Hallo!

    Vielen Dank für das herzliche Willkommen. Ich freue mich immer, wenn KH und KK mal positiv ins Gespräch kommen. Denn KK sind gar nicht so böse, wie oft angenommen (und leider in der Presse dargestellt). Hängt aber sicher - wie meist - an den Menschen. Im poitiven, wie im negativen Sinne.

    Danke auch für die Antworten. Übrigens: Die Rechnungsdarstellung an anderer Seite im Forum habe ich gelesen. Verstehen ist aber eine andere Sache....Ich bin zwar inzwischen auch oec.med., aber was sagt so ein Diplom schon aus ;).

    Zum DRG-Problem:

    Ich finde es überaus spannend, in diesen Zeiten nicht-kurativ zu arbeiten. Leider aber stehen wir als relativ kleine Kasse doch ziemlich alleine dar, was die DRG-Einführung angeht. So gesehen geht es uns nicht anders, als vielen kleinen Krankenhäusern, die vielleicht noch keinen Controller haben oder einen Arzt in der Schnittstelle zur Verwaltung.Wir sind daher zur Eigenhilfe geschritten. Was nicht mehr bedeutet, als das sich Frau :D Koch darum kümmert, die Kollegen für die DRG´s fit zu machen (und sich selber natürlich auch). Leider fehlt es an Erfahrung. Aber das wird mit der Zeit schon kommen. Und bis wir erfahren sind, werden wir eben die Schlagzahl unserer Arbeit erhöhen, um so nicht zuviel Verzögerungen zu verursachen.

    Ist an dieser Stelle vielleicht etwas falsch, aber ich werbe gerne mal für mehr gegenseitiges Verständnis. Getreu dem Motto "Man kann über alles reden" (Hauptsache, man macht´s!).

    :))

    Viele Grüße

    Koch

    Hallo zusammen!

    Hier meldet sich mal ein Arzt einer Krankenkasse zu Wort (nicht MDK). Als solcher gehöre ich leider einer Minderheit an .:rolleyes: Macht aber viel Spaß, auch wenn manche Kollegen die Nase rümpfen. Vielleicht würde sich das ändern, wenn diese Kollegen mich mal kennenlernen...
    :D

    (Uh, hoffe, das mit den smileys funktioniert, ich sehe hier nur :rolleyes: und so)

    Als Kasse bereiten wir uns natürlich auch auf die DRG´s vor. Wir haben kein Interesse daran, aufgrund mangelnder Kenntnisse die Krankenhäuser im Stich zu lassen, was die Abrechnungen angeht. Nach dem Motto: Keine Ahnung, bezahlen wir erstmal nicht. Auch wenn so mancher Angst davor hat.

    Ein konkretes Problem habe ich aber mit den Abrechnungsregeln. Konkret bestht mein Problem in der Ermittlung der Zu- und Abschlagstage. Netterweise haben wir ja alle die Hilfen vom BMG bekommen. Demzufolge ermittelt man beispielsweise die Zuschlagstage, indem man von der tatsächlichen Verweildauer zunächst die OGVD subtrahiert.

    Aber: Sind mit "tatsächlicher VWD" nun die Belegungstage (also ohne Entlassungs- Verlegungstag) gemeint?

    Beispiel: Bei der DRG D11Z ist die OGVD 19 Tage. Wenn ein Patient nun am 22. Tag entlassen würde, hieße die Zuschlagszahl dann

    (22-19) + 1 = 4

    oder

    (21-19) +1 = 3


    ????????

    Ich bitte um Nachsicht, wenn jetzt ein Profi gequält aufstöhnt. Als Arzt bin ich mathematisch völlig unbegabt und diese Gesetzestexte bringen mich in den Wahnsinn..... :D

    Viele Grüße von der "Gegenseite" ;)

    Koch