Liebe Forum Mitglieder, wir haben folgendes Problem.
Eine Kasse hatte zum Falldialog aufgefordert, auf den wir nicht reagiert hatten. Man hatte uns bis zum 02.03. Zeit gegeben um darauf einzugehen. Die zwei Wochen Frist für den Falldialog war damit erfüllt.
Wie gesagt, wir hatten darauf nicht reagiert. Unserer Auffassung nach wäre die Frist zum beauftragen des MDK am 16.03.15 abgelaufen.
Am 07.04. kam dann eine Prüfanzeige, sowie ein Schreiben von der Kasse mit dem Hinweis, dass das Vorverfahren jetzt abgeschlossen sei und die Prüfung somit fristgerecht eingeleitet wird.
Wir haben daraufhin der Kasse geschrieben, dass das Vorverfahren abgeschlossen sei und sie den MDK innerhalb von 14 Tagen hätte beauftragen müssen. Da wir ja nicht auf den Falldialog eingegangen sind.
Die Kasse argumentiert jetzt damit, dass in § 6 Absatz 2 drin steht, dass der MDK spätestens nach 12 Wochen zu beauftragen ist.
Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Fällen?