Hallo Herr Selter,
leider war das Schreiben schon in der Post als der Hinweis kam. Beim nächsten mal warte ich dann einfach noch ein bisschen.
Hallo Herr Selter,
leider war das Schreiben schon in der Post als der Hinweis kam. Beim nächsten mal warte ich dann einfach noch ein bisschen.
unser Antwortschreiben war leider schon in der Post. Ich bin mir aber sicher, dass die Kasse um Erklärung nicht verlegen sein wird. Wir sind auf jeden Fall sehr gespannt, was bei dabei rauskommen wird.
Vielen Dank,
wir haben die Kasse gebeten uns doch die Anlage 5 etwas näher zu erläutern.
Und ja MiChu, die Kasse hat das genau so geschrieben.
Liebe Forum Mitglieder,
wir haben ein Schreiben von der KK bekommen, welche eine Rechnungskorrektur verlangt.
Es handelt sich um einen Fall aus dem Jahr 2009. Der Patient hatte eine Fraktur, die mittels Osteosynthese behandelt wurde. Kodiert wurde ein Verfahren durch Schraube (5-790.0e) und durch dynamische Schraube (5-790.8e).
Die Kasse fordert jetzt die Stornierung der Rechnung mit der Begründung, dass es sich um eine Materialkombination handelt. Des Weiteren schreibt die Kasse:
„Erlauben Sie uns hierzu den Hinweis, dass im o.g. Fall eine medizinische Beanstandung nicht er erfolgen hat. Die Kasse prüft in diesem Fall die formalen Abrechnungskriterien der Deutschen Kodierrichtlinien 2009. Die Kassen sind hierzu nach Anlage 5 zur Vereinbarung nach §301 SGB V, Punkt 1.2.4 ermächtigt, auch ohne, dass ein SMD-Verfahren eingeleitet wird. Es handelt sich um eine formal rechtliche Prüfung.“
Aus der Anlage 5 bin ich leider nicht schlau geworden. Deswegen meine Frage, hat die Kasse recht? Darf diese nach fast 4 Jahren eine Rechnungskorrektur fordern ohne MDK-Verfahren?
Mit freundlichen Grüßen
MissB
Hallo Forum,
hat zufällig jemand das Urteil: SG Hannover, Urteil vom 22.02.10 AZ: S19 KR 141/09
Ich finde es leider nicht im Internet.
Gruß
MissB
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Bei einem Fall der durch den MDK geprüft wurde steht als Fragestellung:
Kodierprüfung: Hauptdiagnose, Basis-DRG-Änderung
Der MDK hat eine komplette Kodierprüfung durchgeführt. Die HD wurde bestätigt, allerdings wurde Nebendiagnosen dazukodiert bzw. andere gestrichen da diese lt. MDK nicht behandelt wurden.
Die Basis-DRG hat sich hierdurch nicht geändert.
Daraufhin hatten wir 300 Euro Aufwandspauschale in Rechnung stellt.
Die Kasse ist der Meinung, dass uns die Aufwandspauschale nicht zustünde, da wir falsche Daten übermittelt hätten.
Unserer Auffassung nach hat der MDK eigenmächtig den Gutachtenauftrag erweitert.
Da lt. Anfrage nur die HD mit der Frage der Basis-DRG-Änderung beauftragt war.
Die Kasse bezieht sich in ihrem Schreiben auf die ND wegen angeblich falscher/fehlerhafter Datenübermittlung.
Wie seht ihr das? Gibt es eine Definition für den Begriff „Basis-DRG-Änderung“?
MfG
Hallo medman2,
ich denke dieser Link sollte Ihnen da etwas weiter helfen.
Berechnung Anzahl der Behandlungstage
Gruß
Hallo Fritzi,
ich hoffe das hilt Dir weiter.
Geriatrische Einheit
Die Interpretation für „geriatrische Einheit“ gestaltet sich aus Sicht der DRG-Projektgruppe sowie des Vorstands des BV Geriatrie wie folgt:
Unter einer „geriatrischen Einheit“ sind eine geriatrische Klinik, geriatrische Fachabteilung oder Kombinationen von verschiedenen stationären geriatrischen Einrichtungen einer Klinik zu verstehen, für deren Leitung ein Chefarzt bzw. ein fachlich weisungsgebundener Facharzt - jeweils mit der Zusatzweiterbildung oder Schwerpunktbezeichnung Geriatrie – zuständig ist.
Hab ich im Kodierhandbuch Geriatrie 2011 gefunden.
Gruß
MissB
Hallo,
es gibt von DKG eine PDf Datei mit den häufigsten Fragen zum MDK Prüfverfahren (Einzelfallprüfungen). Bei Punkt 7 wird ein Urteil genannt.
Das ist im Dezember erst aktualisiert worden.
Hallo papiertiger_2,
eine genaue Zahl habe ich leider nicht, gefühlt würde ich aber sagen def. über 50 % geprüft werde.
Dieselbe Sachbearbeiterin hat auch mal zu unserer Kollegin in der Aufnahme gesagt, dass die alle vorstationären und stationären Fälle prüfen. Wobei der MDK sagt dass da einige aussortiert werden bei der Vorprüfung. Jedoch haben wir durch diese Kasse den meisten Aufwand.
Hallo,
eine KK hat das bei uns schon letztes Jahr probiert, ohne Erfolg. Seit dem kam auch nicht noch mal was zu diesem Thema. Die Sachbearbeiterin meinte auch das man uns ja leider schlecht zwingen kann.
MfG