Beiträge von SLoeffler

    Hallo Herr Lueckert,

    die Informationen von Herrn Meyer zu Wendeschoff können noch getoppt werden.
    - das Datensatzformat für die DRG-Daten nach § 21 KHEntgG liegt zwar im Entwurf vor (siehe http://www.dkgev.de - Download)
    - das Benehmen mit dem dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ist aber noch nicht erzielt
    - damit ist auch die jetzige Fassung noch nicht endgültig verabschiedet
    - es ist sogar schon klar, dass noch weitere Felder für die Datenlieferung zum 1. August (?) dazukommen werden
    - auf jeden Fall ist der Datensatz nicht der DRG-Datensatz des KEA vom 31.1.2002 für die DRG-Erstkalkulation

    - vorausgesetzt, sie haben Ihre Daten zum 1. August tatsächlich in dem bis dahin endgültig und offiziell verabschiedeten Format aufbereitet - können Sie diese zwar an das INEK schicken, doch wer nimmt diese dann an, prüft und sendet Ergebnisse der Prüfung an Sie zurück?
    - die Ausschreibung für den Betreiber der Datenannahmestelle läuft ja noch und eine Entscheidung ist m.W. noch nicht getroffen.

    Anfangen lohnt aber auf jeden Fall. Die Feldänderungen/-ergänzungen werden wohl nicht so massiv ausfallen. Wir warten auch nur noch auf die Ergänzungen und haben den Export inclusive Validation auf alle Pflichtfelder und Integritätsprüfung bereits fertig.

    Viele Grüße
    Sabine Löffler