Guten Morgen zusammen,
mittlerweile ist die Vereinbarung in Kraft getreten.
Uns ist weiterhin schleierhaft, wie man diesen weiteren Doku Aufwand ( neuer "Behandlungsvertrag", Pflegebudget-Abgrenzung, Zuzahlungen neu, Entlassung und Neuaufnahme als administrativ eigenständigen Fall, Doku Bogen aus der Anlage zur Dokumentations-Vereinbarung Übergangspflege und wahrscheinlich noch mehr...)
Vor diesem Hintergrund fragen wir uns:
Was bitte passiert, wenn die maximalen 10 Tage verstrichen sind?
Und ist die "Übergangspflege" verpflichtend?
Bei uns passiert es regelmäßig, dass auch 10 Tage nicht ausreichen, einen geeigneten Nachversorger zu finden. Trotz "erheblichen Aufwand" und trotz "mindestens 20 angefragter Anschlussversorger".
Wie setzen Sie das Ganze um?
LG
Ida