Beiträge von ida78

    Hallo zusammen,

    wir diskutieren in unserem Haus über die 24/7 Rufbereitschaft der Geriatrie.

    Der Bundesverband Geriatrie schreibt, dass aus Sicht der MD-Gemeinschaft ein 24/7 fachärztlicher Rufdienst der Geriater vorzuhalten ist und beziehen sich auf §4 QSFFx-RL.

    §4 Absatz 5 QSFFx-RL gibt vor, dass für Patientinnen und Patienten mit positiven geriatrischen Screening täglich geriatrische Kompetenz für die perioperative Versorgung zu gewährleisten ist.

    Wie interpretieren Sie die tägliche Verfügbarkeit? Halten Sie eine 24/7 Rufbereitschaft vor?

    Vielen Dank und einen schönen Start in die Woche.

    Guten Morgen zusammen,

    mittlerweile ist die Vereinbarung in Kraft getreten.

    Uns ist weiterhin schleierhaft, wie man diesen weiteren Doku Aufwand ( neuer "Behandlungsvertrag", Pflegebudget-Abgrenzung, Zuzahlungen neu, Entlassung und Neuaufnahme als administrativ eigenständigen Fall, Doku Bogen aus der Anlage zur Dokumentations-Vereinbarung Übergangspflege und wahrscheinlich noch mehr...)

    Vor diesem Hintergrund fragen wir uns:

    Was bitte passiert, wenn die maximalen 10 Tage verstrichen sind?

    Und ist die "Übergangspflege" verpflichtend?

    Bei uns passiert es regelmäßig, dass auch 10 Tage nicht ausreichen, einen geeigneten Nachversorger zu finden. Trotz "erheblichen Aufwand" und trotz "mindestens 20 angefragter Anschlussversorger".

    Wie setzen Sie das Ganze um?

    LG
    Ida

    Hallo zusammen,

    wissen Sie, ob es mittlerweile eine aktuellere Rechtsprechung gibt, als:

    Zitat

    die unselige Entscheidung des BSG vom 17.09.2013, B 1 KR 51/12 R

    Mein Beispiel:

    Portimplantation 20 Tage nach Entlassung aus stationärer Behandlung. Abrechnung als AOP Fall.

    Die Vergütung wird abgelehnt. KK wünscht eine nachstationäre Berücksichtigung, weil das Datum der Implantation bereits im nachstationären Zeitraum bekannt war.

    Diese Änderung führt allerdings zu einer Neubewertung der DRG, was der KK natürlich bei Rechnungsstellung auf - und missfällt.

    Es folgt die erneute Ablehnung. Jetzt unter Angabe des erwähnten Urteils.

    Gibt es da Neuigkeiten? Oder kennen Sie solche Konstellationen? Und falls ja, wie gehen Sie damit um?

    Vielen Dank!

    MfG

    Ida

    Hallo zusammen,

    sehen Sie hier auch ein Problem? Hier ein Beispiel:

    1. 31.03.2021 (Quartal 1)--> KAIN mit MDK02 erreicht uns
    2. nach Prüfung erkennen wir ein "Versehen" der KK und bitten darum, dass eine Korrektur mit MDK01 verschickt wird oder ein Nachverfahren ergibt eine Korrektur des Erstgutachtens, mit dem Ergebnis, dass die Abrechnung des KH korrekt ist.
    3. die KK schickt die Korrektur am 05.04.2021 (Quartal 2)

    Die GKV schreibt:

    Festlegung des GKV-Spitzenverbandes über die näheren Einzelheiten zur bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertung

    gemäß § 275c Absatz 4 SGB V

    Anzahl abgeschlossener Prüfungen (AP) (ab dem betrachteten 1. Quartal 2021)

    Zu übermitteln sind die bei den Krankenkassen eingegangenen und im betrachteten Quartal durch deren Leistungsentscheidung abgeschlossenen MD-Gutachten. Als Zuordnung zu dem betrachteten Quartal gilt das Datum der Leistungsentscheidung durch die Krankenkasse im zu betrachtenden Quartal, die Zuordnung zum zu betrachtenden Quartal ergibt sich aus dem Übermittlungsdatum der ersten KAIN-Nachricht mit Schlüssel 30 „MDK01“, „MDK02“, „MDK03“ oder „MDK10“. Prüfungen, die aufgrund einer Datenkorrektur des Krankenhauses kein MD-Gutachten

    Sehe ich das richtig? Die Bemühungen um eine Korrektur sind nichts außer verschwendete Zeit?

    Liebe Grüße

    Ida

    Hallo zusammen,

    aufgrund vieler unterschiedlicher Aussagen und Meinungen und aufgrund nicht zufriedenstellender Infos im Internet, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.

    Wie lange ist es möglich, rückwirkend ambulante Fälle (z.B. KV Notfälle im Krankenhaus) mit der KV abzurechnen?

    Was machen Sie mit nicht abgerechneten KV Fällen aus dem ersten Quartal?

    Ich meine damit völlig unberührte Fälle. Es geht nicht um Korrekturen oder Nachberechnungen.

    Vielen Dank!

    LG

    Ida

    Hallo zusammen,

    kurz gefragt:

    Gibt es eine Frist für die Beanstandung von VS Pauschalen?

    Beispiel: VS -Aufenthalt, Rechnung durch KK beglichen im Juni 2020 --> jetzt plötzlich Beanstandung.

    Kann die KK einen Rückzahlungsanspruch erwirken, solange er im darauffolgenden Kalenderjahr gestellt wird?

    Vielen Dank!

    LG

    Ida

    Guten Morgen zusammen,

    wie verhält man sich denn, wenn man trotz Hinweis in der Selbstauskunft auf die "Ausnahme von der Prüfung der Strukturmerkmale" mit Beleg der Versorgung von COVID Patienten, mit Nachweis über den Erhalt von Ausgleichszahlung...usw. trotzdem aufgefordert wird, Dienstpläne, dieser eigentlich von der Prüfung ausgenommenen Monate, zu liefern?

    Gibt es hier vielleicht Betroffene?

    LG

    Ida

    Hallo zusammen,

    wir haben auch allgemeine Unsicherheiten, wenn es um AOP Prozeduren in der nachstationären Frist geht.

    Wie denn nu?

    AOP innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung --> KK bittet um Korrektur "nachstationär"!

    Nach Korrektur ergibt sich eine DRG Höherbewertung -->findet die KK auch nicht richtig! Unter Angabe diverser BSG Urteile (2013 und 2016) geht die Berechnung so natürlich auch nicht. Wirtschaftlichkeitsprinzip...

    Ich kann doch keine Nullrechnung machen. Wie machen Sie das?

    LG und Danke

    Ida

    Hallo zusammen,

    ich dachte eigentlich, dass nach der Einbeziehung des BMG alles klar wäre...

    Doch nun gibt es ein weiteres neues Gesetz "Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)"

    Mit folgendem zugefügten Satz, soll zukünftig der §275c SGB V klarstellen:

    "Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung.“

    Der Satz, dass der Eingang der Schlussrechnung bei der KK für die Quartalszuordnung gilt, verschwindet.

    Hä? Hab ich was verpasst? Wir waren doch mit der Zustimmung des BMG auf einem guten Weg?!?

    Also langsam aber sicher, macht's keinen Spaß mehr;)

    Was sagen Sie denn dazu?

    LG

    ida

    Hallo zusammen,

    kurz gefragt:

    Verstehen Sie den Abschnitt:

    "Atemunterstützung: Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP) , High flow nasal cannula (HFNC) und Humidified high flow nasal cannula (HHFNC)" in den DKR 2020 als Klarstellung und damit anwendbar auf zurückliegende Jahre?

    LG

    Ida