Beiträge von ida78

    Hallo Merguet,

    vielen Dank!
    Dass eine Erweiterung auch zu unseren Gunsten ausfallen kann, ist uns bewusst.

    Bleibt die Frage nach der Frist ;) !

    Ich bin kein Hardliner, wenn es um die Prüfgründe geht. Es ist absolut verständlich bei einer angefragten überschrittenen oGVD die Hauptdiagnose zu prüfen, beispielsweise.

    Es geht mir z.B. um geforderte Änderungen (durch KK nach Gutachten) von Nebendiagnosen D50.8 auf D50.9 ohne Prüfauftrag. Hintergrund: Bei bereitwilliger Änderung folgt unter Garantie die Ablehnung einer AWP, wegen nicht korrekter Datensätze. Auch das sollte kein Problem sein - okay - aber es macht unnötige Arbeit.

    Oder Ablehnung des PKMS Zusatzentgeltes, weil in den vorgelegten Unterlagen die Punkte nicht nachvollziehbar belegt sind. Die Unterlagen wurden aber auch nicht PKMS-gezielt zusammengestellt, weil es nicht dem Prüfgrund entsprach.

    Und so bleibt die Frage nach einer Frist?!?

    LG
    Ida

    Sie müssen mir bitte auf die Sprünge helfen:)

    Gibt es eine Frist, in der die Erweiterung des Prüfgrundes angezeigt werden muss?

    Beispiel:
    Prüfauftrag "Hauptdiagnose"
    Gutachter bestätigt Hauptdiagnose, empfiehlt aber die Streichung einer Nebendiagnose - damit dann neue DRG.

    Wir haben keine Erweiterung des Prüfauftrages erhalten, wohl aber eine Aufforderung zur Rechnungskorrektur, gemäß Gutachten.

    Ich habe in Ihren Beiträgen gelesen, dass diese Anzeigen einer Erweiterung häufig mit dem Gutachten eingehen.
    Was ist mit der 6-Wochen-Ausschlussfrist nach Rechnungseingang?

    Ich danke Ihnen!
    Ida

    Hallo zusammen,

    ich möchte dieses Thema nochmal aufleben lassen.

    Die Interventionen in der Radiologie machen mich wahnsinnig. Welche Prozeduren sind hier korrekt? Welche Stents/Katheter/Microcoils können wie kodiert werden? Wie ist die eigentliche Intervention zu verschlüsseln? ?(

    Vielen Dank!

    Hi F15.2,

    das sind natürlich Falldialoge, die ihren Abschluss am Telefon finden. Anschließend wird das Ergebnis fallbezogen dokumentiert.

    Noch sind es Einzelfälle..... Das mit der Einforderung einer schriftlichen Bestätigung werde ich in Erwägung ziehen - quasi als Appell an das Erinnerungsvermögen;)

    Ich wünsche auch einen ruhigen Morgen
    Ida

    Ja, das befürchten wir auch....

    Das Problem ist, dass sich die Kasse seltsamerweise nicht mehr erinnern kann, dass eine abschließende Klärung erfolgte. Beweispflicht? Sackgasse? Es gibt einfach zu viele Lücken.

    Und die Sachbearbeiter auf Kassenseite wollen/können wahrscheinlich am Ende des Tages doch nicht Entscheider sein und geben es an den MDK ab.

    Ein Jammer um die verschwendete, kostbare Zeit.......

    VG Ida

    Hi trixi,

    es geht darum spezifisch zu kodieren.

    Schauen Sie mal hier:

    Zitat von http://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0123

    Bei der Kodierung sind nicht nur die ICD-Texte, sondern (vorrangig) die DKR zu berücksichtigen, hier speziell die DKR D015n (Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen). In dieser ist geregelt, dass die Kodes aus N99.– (Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert) nur dann als Haupt- oder Nebendiagnose zu verschlüsseln sind, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Dieser Kode existiert aber mit dem Kode N17.9-, so dass nach der DKR der ICD-Kode N99.0 nicht anzugeben ist.


    Liebe Grüße
    Ida