Beiträge von patklein3

    Trotzdem: wenn zum Beispiel eine potentiell ambulante OP bei einem bettlägerigen Patienten gemacht wird und ich ihn deshalb stationär für eine Nacht aufnehme, kann ich doch die Z74.0 als ND angeben, oder????( ?(
    Patricia
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    Patklein

    Wie sagen die Juristen: "Es kommt immer drauf an!"...

    Ist die Hauptstammstenose zum Beispiel dilatiert worden, dann ist sie die HD (I25.14 ist die li. Hauptstammstenose).
    Sind die Probleme eher durch die Dreigefäßerkrankung aufgetreten, ist sie die HD (I25.13).
    Liegt der Patient mit frischem Infarkt bei Ihnen und wurden die Stenosen dann beim Angio gefunden, ist der Infarkt die HD.
    Geht meiner Meinung nach nach der Kodierregel D002c Beispiel 7.
    Es gibt bei diesen Gefäßpatienten noch massenhaft Nebendiagnosen, die relevant sein können!

    :jay: Patricia
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    Patklein

    Darf ich mal eine bescheuerte Zwischenfrage stellen? Schon unter den alten Fallpauschalen bekamen wir die Sterilisation bei gleichzeitiger Geburt (ob per Via naturalis oder per Sectio) kein zusätzliches Geld. Ich meine, man kann ja seine Abrechnung optimieren, aber gleich mit 800,- bis 1000,- €??? Ist das Service??

    Ansonsten gebe ich dem Vorschreiber recht: abgerechnet wird nach GOÄ weil keine Kassenleistung mehr, erbringen muss es meiner Meinung nach nicht der Chefarzt (er ist aber auch am Erlös nicht beteiligt!).

    Und noch eine Frage: ist die gynäkologische Aussage evidenzbasiert, dass die Sterilisationen direkt post partem schlechtere Ergebnisse haben??? ?( ?( Wenn ja, wäre ich für einen Quellentip total dankbar.

    Herzlichst
    Patricia
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    Patklein

    Lieber Herr Friedlein,

    ich will demnächst mal ein entlastendes Supervisionswochenende für frustrierte "Kodiersklaven" organisieren(Deescalationstraining, Umgehen mit persönlichen Angriffen, Konfliktmanagement, etc.), wär das was für Sie?
    :jay: Patricia
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    Patklein

    X( X( also, ich finde ja in ToDo in der Regel einen wunderbaren Wahlverwandten (wollte mal gerade meine humanistische Bildung leuchten lassen....), aber hier sehe ich wirklich einen echten Handlungsbedarf:

    wenn die Begleitpersonen in den Kinder-DRG´s mitkalkuliert sind, dann sehe ich doch als Krankenhaus zu, dass möglichst wenig Begleitpersonen aufgenommen werden. Dann bekomme ich immer die volle DRG, ist doch herrlich (obwohl es natürlich Stimmen gibt, die behaupten, dass die aufgenommenen Eltern eh´ den erheblichen Pflegnotstand der Kinderkliniken auffangen und ohne sie eine adäquate Pflege der Kinder schon lange nicht mehr möglich wäre....).
    Außerdem gibt es (zum Leidwesen der Kinderkliniken (und in Australien meines Wissens nach über einen Zuschlag zu den DRG´s für Kinderabteilungen anders geregelt)) nur wenig DRG´s mit einem "Kinderfallsplit". Also dürfte die Kostenspreizung erheblich sein. Ein differenziert kalkulierter Zuschlag für Begleitpersonen (natürlich nur auf Kosten der Kasssen, wenn med. indiziert, sonst Privatrechnung), von mir aus sogar eine eigene DRG wäre sicher nicht die schlechtetes Regelung. Sicher besser planbar als vor Ort ausgehandelte KH-spezifische Vereinbarungen.

    Herzlichst
    Patricia
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    Patklein

    :x Herzgeliebter Herr Selter,

    nie würde ich Ihnen wiedersprechen, aber bei dem zweiten Fall fand sich die C61 (also das Prostata-Carcinom) bei den Nebendiagnosen, die Histo lag beim Abschluss-Kodieren also schon vor. Meine Vermutung (und weil ich natürlich von berufswegen Urologen immer in Schutz nehme...) bezog sich nur darauf, weshalb die C61 bei den ND gelandet war und wie überhaupt die D40 ins Spiel gekommen war.
    Ansonsten haben Sie natürlich recht: ist die Histo nicht da, muss die D40 die HD sein, dann gibt es aber keine C61 als ND.
    Unsere Pathologie war immer unheimlich schnell, wir hatten in der Regel die Histo am 2. Tag nach der Punktion. Da finde ich es aber legitim, die Entlasskodierung (falls der Patient tatsächlich am Tag nach der Punktion entlassen wurde, was sicher eher ungewöhnlich wäre bei so einer Blutung...) bis dahin "aufzuheben", oder??
    Liebe Grüße
    Patricia:jay:
    --
    Patklein

    Lieber Herr Horndasch,

    sie müssen sie sogar kodieren, da der Patient sonst nicht in die richtige DRG gruppiert wird.

    Ungewohnt ist etwas anderes: das andere Krankenhaus muss Ihnen eine Rechnung über die Leistung schicken (wie bei den Kassenpatienten auch) und schickt dem Privatpatienten auch noch einmal eine Rechnung über den Herzkatheter. Ich glaube aber, dass das richtig so ist, denn:

    wenn die andere Klinik den Privatpatienten stationär katheterisiert, wird der Katheter kodiert, der Pat. kommt in die "Katheter-DRG" und bekommt trotzdem noch eine Privatrechnung, auch über den Katheter.

    Diese seltsame "Doppelfinanzierung" bei den Privatpatienten gab es ja schon unter den alten Fallpauschalen. Allerdings glaube ich, dass langfristig die Privatkassen sich da etwas anderes einfallen lassen werden.

    Gruß
    Patricia


    --
    Patklein

    :vertrag: ich interpretiere die Kodierregeln 2004 da anders

    "Der Code C97! ist nur in den Fällen – und dann nur als Nebendiagnose – zuzuweisen, in denen mehr als ein maligner Primärtumor die Definition der Hauptdiagnose erfüllt."

    Man kann also meiner Meinung nach die C97 nur als Nebendiagnose kodieren, wenn 2 Tumoren beide die Hauptdiagnosendefinition treffen und es für den Arzt nur schwer ist, sich zu entscheiden.
    Das bedeutet für mich, dass, wenn jemand wegen Mamma-CA eingewiesen wird und man noch bei der Diagnostik einen anderen Tumor findet, ich die C97 nicht kodieren kann. Das ist nach ICD natürlich nicht so, aber da die Kodierregeln die ICD-Regeln brechen, ist es für mich klar.

    :( Oder gibt es andere Interpretationen????(
    Patricia
    --
    Patklein

    :bombe: es tut mir leid, aber diese ständigen Seitenhiebe auf die BQS (Bögen, Auswertungen, etc.) sind einfach unproduktiv.

    Die BQS ist ein Teil unserer typisch deutschen Bürokratie und die Bögen sind zugegebener Maßen unpraktisch, viel Arbeit, in Ihrer Zusammensetzung vielleicht zu unwissenschaftlich, die Auswertungen können angezweifelt werden (wie alle Auswertungen von allem statistischen material allüberall auf dieser Welt!) etc.. Aber die BQS ist ein Teil der Selbstverwaltung und da kann man sich drüber aufregen, muss es aber nicht.
    Dass die Bögen so sind, wie sie sind, haben allein praktisch tätige Ärzte zu verantworten. (Dass weniger oft mehr ist, hat sich in der Medizin ja leider noch nicht herumgesprochen :no: ).
    Und dass wir hier natürlich auch zwei verschiedene Sachverhalte versuchen, mit einer Datenbank abzuhandeln ist sicher zu diskutieren.

    Ginge es vielleicht so:
    BQS-Daten wie geplant jährlich in den QM-Bericht, QM-Bericht ins Netz und Abwarten, dass die Patienten mit den Füßen abstimmen bzw. die Kassen ihre Patienten in bestimmte Häuser schicken.
    Saubere Evaluation (finanziert aus Steuergeldern, da gesetzliche Vorgaben der Mindestmengen) zunächst für besonders häufige Operationen und für besonders seltene Eingriffe.
    Bis dahin Versuch der reinen Verhandlungsvereinbarung (lieber Herr Blaschke,:x , einfach mal ganz unwissenschaftlich:3 ), wenigstens für ein paar gängig Eingriffe eine vorläufige Mindestmenge im Konsens zu vereinbaren.
    I) I) Patricia wünscht trotzdem allen ein schönes Wochenende
    --
    Patklein

    Meines Wissens nach sind Sterilisationen nach GMG nur noch von den Kassen zu finanzieren, wenn es eine Erkrankung als Grund dafür gibt. Dann würde die Erkrankung als HD kodiert.
    Die Wunschsterilisation hat dann für Männer und Frauen die Z30.2 = Durchführung einer Sterilisation durch Tubenligatur oder Vasektomie als Hauptdiagnose zur Folge, denke ich. Muss der Patient selbst zahlen!
    Ich hoffe, ich liege richtig...
    Patricia
    --
    Patklein

    auf jeden Fall mit O89.4 = Kopfschmerzen nach SPA oder PDA im Wochenbett. Ist CCL-relevant und durch den Blutpatch ist die Voraussetzung zur Kodierung einer Nebendiagnose gegeben.
    Gruß
    Patricia
    --
    Patklein