Beiträge von patklein3

    Lieber Herr Blaschke,

    ja ja, das wird wohl das wissenschaftliche Umfeld sein ;) .
    Nehmen Sie es nicht persönlich, aber Sie und ich wissen, dass wir Ärzte, wenn wir ausschließlich wissenschaftlich fundiert arbeiten dürften, ungefähr 80% der derzeitigen ärztlichen Tätigkeiten unterlassen müssten.

    Ich fühle mich auch ein bisschen missverstanden: ich bin wie Sie auch der Meinung, dass das Thema "Mindestmengen" unbedingt sauber evaluiert werden muss. Ich kann mich Ihnen nur nicht anschließen, dass bis dahin alles beim Alten bleiben soll.

    QM ist nicht immer jahrelanges "Plan-Do-Check-Act" sondern manchmal reicht es auch, wenn man einen Besen nimmt und fegt :besen:
    --
    Patklein

    I) jetzt geht es los, jetzt antorte ich schon auf meine eigenen Fragen!!!!I)
    Egal: Ich habe mal im Evaluationsprojekt UCH-Orth von PD Dr. Roeder nachgesehen: die I06 und I09 wurden leider mangels Fallzahlen nicht berücksichtigt.

    Dann habe ich im Kalkulationsbericht der InEK nachgesehen:
    Klar: zur B61A/B nichts, soll vor Ort geregelt werden.

    In der B03 lagen keine S-Diagnosen! Hier sind diese Fälle also nicht kalkuliert worden.

    In der I06 gab es insgesamt ca. 650 Fälle, davon aber nur 21 mit S-Diagnosen als Hauptdiagnosen. Ist jetzt auch nicht so überzeugend, oder?

    In der I09 liegen mehr als 2800 Fälle, aber auch nur etwas über 300 S-Hauptdiagnosen, die entsprechenden großen Wirbelsäuleneingriffe finden sich in 6,5% der Operationskodes (wobei natürlich nicht klar ist, ob auch assoziiert mit den Verletzungsdiagnosen).

    Das Problem ist ganz sicher, dass man nicht von einem einheitlichen Fallmix in den Abteilungen ausgehen kann: die Orthopädie hat ganz sicher andere Fälle als die Neurochirurgie und die Unfallchirurgie.
    Gut, dass alles in 2004 noch budgetneutral ist, in 2005 wird alles besser ("Alles wird gut!" hat der Segellehrer meines Kollegen im Sommer immer gesagt).
    Hat jemand eingentlich andere Groupingergebnisse als die B61???
    Danke und Gruß
    Patricia
    --
    Patklein

    :teufel: :bombe: oh wie ich Wespennester liebe :bombe: :teufel:

    Also: erstens einmal bin ich natürlich der völlig falsche Ansprechpartner für eine wissenschaftliche Fundierung (wenn es keine sauberen Studien gibt, tendiere ich sogar zur "LBM" statt "EBM" (="Lourdes-basierte Medizin;) ).

    Aber zu Herrn Rembs: Sie haben völlig recht, schlechte Chirurgie wird nicht zwingend davon besser, dass sie häufig schlecht gemacht wird. Und das weist die Studie meines Wissens nach nach. Und gute Chirurgen können auch bei kleinen Fallzahlen gut sein (auch sogar besser als schlechte mit hohen Fallzahlen). Alles auch nicht wirklich evidenzbasiert, aber trotzdem richtig (im Bezug auf diese Seite der Medaille wird auch nicht so ganz laut nach Evidenz gerufen :teufel: ). Aber ich dachte auch nur, wir reden hier von "Mindestfallzahlen" und diese sind ja nun mit 10 oder meinethalben auch 20 sehr niedrig angesetzt. Sie müssen auch nach der Inzidenz betrachtet werden und es sollten "Eingriffsgruppen" definiert werden, auch das finde ich logisch.

    :chili: Ich finde nur, eine pauschale Ablehnung der Thematik ist nicht zielführend.:chili:

    Warum gibt es Kliniken, die 10 Stammzelltransplantationen im Jahr durchführen. Hier hat sich sogar die Fachgesellschaft ein klares Mindestfallzahlziel gesetzt, sonst wird man gar nicht erst zertifiziert und zugelassen.
    Und ich habe auch nichts dagegen, dass ein Patient sich frei für eine wohnortnahe Versorgung entscheidet und sagt: "Manchen Sie mal, auch wenn es nur 4 Mal im Jahr ist." Nur sollte er es wissen, und, ganz ehrlich, er weiß es doch nicht!!!

    Das Argument mit der schlechten Datenqualität wegen Falschausfüllung der QS-Fragebögen ist doch auch irgendwie schlapp: wenn, dann wird vielleicht mal eine Komplikation geschlabbert, aber dass schlechtere Qualität dokumentiert wird???

    Mich würde auch mal interssieren, wie ein solches Studiendesign aussehen soll? Es könnte eine unabhängige Institution retrospektiv aus unterschiedlichen Kliniken nach Aktenlage die BQS-Bögen ausfüllen und diese würden dann dort ausgewertet. Und natürlich werden die kleinen Kliniken, die ja wissen, um was es geht, bereitwillig ihre Akten zur Verfügung stellen. Und die Kassen würden das ganze bereitwillig finanzieren. Tja ja, ich glaube an das Gute im System.....

    Außerdem: was habt Ihr alle gegen die BQS??? In den Arbeitsgruppen sitzen die ganzen Koryphäen der Fachgesellschaften, damit die Daten überhaupt konsensfähig sind. Aber Ihr könnt auch alle gerne auf das neue (wieder solidarisch finanzierte!) Qualitätsinstitut warten, garantiert unabhängig....
    Und mit Evidenz hat die Diskussion gegen die Mindestmengen im Moment genau so wenig zu tun wie zugegebener Maßen die Diskussion dafür.

    Außerdem: wenn es keine sauberen wissenschaftlichen Zahlen gibt, dann schalte ich aber trotzdem doch meinen gesunden Menschenverstand nicht aus.:buck: :buck: :buck:

    Seht Euch doch an, wie es bei großen privaten Trägern (zum Beispiel Helios) läuft: saubere Kompetenzdefinitionen, knallharte Vorgaben an die Abteilungen, Präsentation im Netz (zwar noch nicht auf Einzelkliniken bezogen, aber wenn ich solche Daten sehe, dann weiß ich doch, welche Diskussionen so ein Träger intern mit seinen Abteilungsleitungen führt!)).

    Und ich persönlich kann mich gerne auch outen:
    Meine Mindestfallzahl ist 10. Weil es die kleinste zweistellige Zahl ist (Sie wollten einen Grund haben, dieser ist so gut oder schlecht wie jeder andere....). Dass darüber nicht unbedingt gute Qualität garantiert ist, ist profan. Dass es ärgerlich für eine Klinik ist, die halt nur 8 Eingriffe hatte, ist ebenfalls klar. Und dass es geradezu eine Gemeinheit ist, dass die Klinik mit 11 Eingriffen fein raus ist, braucht jetzt auch keiner monieren. Es ist wie die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch: eine Grenze muss gesetzt werden, auch wenn für mich persönlich das menschliche Leben mit der Befruchtung anfängt. Und über diese 10 würde ich gerne diskutieren und auch nur bezüglich häufiger Eingriffe. Dann kann man auch Studien machen. Und sachbezogen weiterreden, was auch ich im Moment nur bedingt mache.

    So, und jetzt harre ich der nächsten Schläge....
    :x :x :x Patricia :x :x :x
    --
    Patklein

    8) habe heute im Evaluationsbericht der Uni Münster für die Unfallchirurgie und Orthopädie was zu diesem Thema gefunden. Dort wird genau dieses Problem angesprochen, vor allem der Vorteil für die Kostenträger durch die deutlich niedrigeren Komplikationsraten (und zwar weit nach dem 30. Tag...). Vielleicht hilft das für die Argumentation einer konkreten zusätzlichen Finanzierung innerhalb einer Kasse weiter (downzuloaden auf der drg-research-Seite und dann unter I11Z).

    :rotate: so long Patricia:rotate:
    --
    Patklein

    Liebe Claudia,

    1-40.- bis 1-49.- sind "Biopsien ohne Inzisionen", wobei ausdrücklich die Nadelpunktionen erwähnt sind.

    Für die 1-84.- bis 1-85.- sind die Nadelpunktionen ausdrücklich ausgeschlossen.
    (das Problem ist immer, dass die EDV-Kataloge meistens nicht mehr den text am Anfang eines Kapitels erwähnen...)

    I) ...und frag mich jetzt nicht, womit man punktieren kann außer mit Nadeln. Ich bin nur Urologin, wir punktieren mit Nadeln:buck:

    Gruß
    Patricia
    --
    Patklein

    Lieber El-Surfu (hast Du nicht auch noch irgendein einfacheres Pseudonym parat?),

    vielen Dank, das mit der B61 ist natürlich blöd, aber ich denke, der Systematik nach handelt es sich ja auch um die konservativen Fälle ohne OP.

    Das mit der B03A verstehe ich nicht. Es heißt doch: "...bei bösartigen Erkrankungen oder bei schweren CC´s", also müßte diese Gruppe je nach Nebendiagnosen schon ansteuerbar sein, es könnte höchstens sein, dass die hier genannten Nebendiagnosen nicht ausreichen (gehören ja auch alle zur HD). Dann müßte aber die B03B angesteuert werden.

    Insgesamt ist es aber nicht zu tolerieren, dass die schweren Wirbelsäulenverletzten mit OP so seltsam bzw. gar nicht sachgerecht gegroupt werden. Wie halten das die anderen Unfall- bzw. Neurochirurgien???
    Herzlichst
    Patricia
    --
    Patklein

    :( ich stehe entweder auf dem Schlauch oder irgendwas ist faul:

    Bei Kodierung von Wirbelsäulenverletzungen nach DKR und Kodierung der entsprechenden OP komme ich im Unimünster-Grouper immer noch in die konservative B61. Ist das gewollt? Und wo steht diese DRG eigentlich (außer im Handbuch) und wie ist das Gewicht?

    Beispiel: S24.11 als HD, S24.72, S22.01, S22.02, S21.88, S23.11 und S23.12 als ND
    Prozedur: 5-837.x

    Die Prozedur 5-837.x findet sich in den neuen Handbüchern unter B03, I06 und I09. Für die I06 gibt es einen zwingenden Diagnosekatalog für die HD, in dem keine Verletzungen drin sind, da kann es also nicht "hingegroupt" werden. Aber warum nicht in die anderen beiden Gruppen??? Und warum sind die Gewichte so extrem unterschiedlich (bei der I06 mit den ganzen M-Diagnosen kann ich es ja noch verstehen, weil die orthopädischen Abteilungen in Deutschland oft einfach schon ganz andere VWD als die ultraschnellen Neuro- und Unfallchirurgen haben ;-))? Ändert wirklich die Diagnose so viel am Aufwand, wenn die Operation tatsächlich die gleiche ist?

    Dank und Gruß
    Patricia Klein:no: :no: :no:

    ...irgendwie klappt es heute nicht, sorry.....

    also, ich würde nach DKR 1910c doch den Rückschluss ziehen, dass Sie ruhig die Verletzung als HD kodieren können, denn die Kontrolle steht ja im Zusammenhang mit der Verletzung und der Patient kommt nicht zur Behandlung von irgendetwas anderem. Text heißt ja deshalb auch: "Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch
    Unter der akuten Phase einer Rückenmarksverletzung versteht man den Behandlungszeitraum unmittelbar nach dem Trauma. Sie kann mehrere Krankenhausaufenthalte umfassen." Das ganze sollte natürlich nicht Jahre her sein, aber selbst dann fände ich den Sachverhalt einer Diskussion wert.

    In diesem Sinne harre ich anderer Forumsmeinungen......

    Patricia

    --
    Patklein

    Auch ich finde die Diskussion des Themas "Mindestfallzahlen" lange überfällig! Und wer auf der letzte Veranstaltung der BQS war, der schluckt schon schwer (http://www.bqs-online.de). Die Ergebnisse der Abteilungen mit sehr niedrigen Fallzahlen sind einfach schlechter. Und, Hand aufs Herz, keiner von uns ginge freiwillig in eine Abteilung zur Kniegelenks-TEP, die unter 10 Fälle im Jahr machen (und solche Abteilungen gibt es tatsächlich). Dafür brauche ich auch
    keine wissenschaftlichen Studien, da reichen mir die BQS-Daten und mein gesunder Menschenverstand.
    Warum legt man nicht einfach erst einmal Mindestfallzahlen für die gängigen Wahleingriffe fest??? (TEP´s, Gallen, Hernien, etc.) Nach dem alten Herrn Pareto wäre damit schon eine Menge abgearbeitet und man könnte sich die derzeitigen Diskussionen um seltene Eingriffe, die fast keine Klinik mehr als 10 mal im Jahr macht, schenken. Warum über den Whippel streiten (den sollten eh nur spezielle Zentren machen dürfen!!!!!) statt die Knie-TEP zu regeln?
    Außerdem: was würde denn passieren? Ein kleines Haus mit einem eher unfallchirurgisch ambitionierten Chirurgen würde einfach seine Gallen, Hernien und Dickdarmkarcinome an den eher allgemeinchirurgisch ambitionierten Chirurgen des nächsten Krankenhauses abtreten und dafür dessen TEP´s bekommen. Ergibt identische Fallzahlen für beide Häuser, damit auch identische Budgets und beide Häuser können wirtschaftlicher und besser sein. Klar, ist ein bisschen idealistisch, aber so würden wir Frauen das machen....:besen: :besen: :besen:
    Patricia
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    Patklein