Beiträge von Anja Loos

    Guten Morgen,

    ich sehe es so wie Herr Gohr schon gesagt hat: die Frage nach dem zeitlichen Zusammenhang stellt sich für mich nicht.
    Der U69.3-! Schlüssel ist nur ein Zusatz um die Art des Konsums zu beschreiben ("Sonstige sekundäre Schlüsselnummer für die Art des Konsums psychotroper Substanzen"), deshalb muss auch kein zusätzlicher Aufwand bestehen.
    Und wenn es doch ein zusätzlicher Aufwand bei U69.30! sein müsste, könnte das doch z.B. die erschwerte Blutentnahme sein, weil die erreichbaren Venen alle zerstochen sind.
    Bei uns wurde das allerdings noch nie vom MDK angefragt...

    Grüße ins Forum,

    Anja Loos

    Guten Morgen!
    Kann eine EKT-Behandlung teilstationär abgerechnet werden oder ist diese Behandlungsform zwangsläufig an einen stationären Aufenthalt gebunden?
    Wir haben z.Zt. eine Patientin die für jede EKT neu aufgenommen und danach wieder entlassen wird. Da eine EKT mit Zusatzentgelt belegt ist wäre für mich jetzt wichtig zu wissen ob dieses Zusatzentgelt auch bei einem teilstationären Aufenthalt gezahlt wird. Und wenn nicht, wie mache ich das dann mit den Codes für Grundleistung und Therapiesitzung? Kommt dann ein Fehlermeldung wenn ich in einem stationären Aufenthalt eine Therapiesitzung eingebe ohne vorher eine Grundleistung erbracht zu haben?
    Wie macht man das korrekt?
    Danke schon jetzt für schlüssige Antworten,
    Anja Loos

    Guten Morgen,
    bei uns im Haus wird es ganz genau so gemacht, aber laut Regelwerk befürchte ich, dass das so nicht mehr ausreicht. Es steht ja ganz klar drin, dass bei 1:1-Betreuung der Patient individuell, zusammenhängend ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird. Ich stolpere da über das zusammenhängend und fortlaufend. Für mich bedeutet das in dem Fall Sitzwache oder immer eine Betreuungsperson am Patient.
    Da wir noch keine MDK-Prüfung diesbezüglich hatten (wir haben noch nicht optiert) kann ich dazu leider keine klärende Auskunft geben aber ich schätze mal wir sind nicht die Einzigen, die deshalb vor größeren Problemen stehen...
    Schöne Frühlingsgrüße aus dem Hunsrück,
    Anja Loos

    Vielen Dank für die schnellen Antworten, sie bestätigen meine Befürchtung, dass die Software angepasst werden muss, weil diese bei uns nicht in der Lage ist, Gruppen mit zwei Therapeuten zu erfassen. Ich hätte es ohne Computer auch so berechnet wie Sie es vorgeschlagen haben.
    Sonnige Frühlingsgrüße,
    Anja Loos

    Guten Morgen,

    bei der Erfassung der Gruppentherapie-Einheiten mit zwei Therapeuten habe ich ein Problem. Im OPS steht, dass die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten abhängig von der Dauer und der Anzahl der Therapeuten durch die Anzahl der teilnehmenden Patienten geteilt wird. Wenn ich nun eine Gruppe mit 11 Patienten und zwei Therapeuten habe, rechne ich dann je eine Gruppe mit 5 und eine Gruppe mit 6 Patienten? Oder verdoppeln sich die Therapieeinheiten? Und wie gebe ich das im Computer ein? Unsere Erfassung läuft nur mit einem Therapeuten, wenn ich zwei Gruppen eingebe die aber zur selben Zeit und am selben Tag statt fanden zieht das System die Gruppen als eine zusammen und schon habe ich wieder eine große Gruppe mit 11 Patienten und einem Therapeuten. Wie wird das in anderen Häusern gemacht?

    Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten,

    Anja Loos

    Guten Tag zusammen,
    ich bin auch Neuling auf dem Gebiet des Psychiatrie-Kodierens, habe mir aber von erfahrenen Kodierern sagen lassen, dass eine Nebendiagnose nur dann verschlüsselt werden kann, wenn das Krankenhaus auch einen Aufwand dadurch hat. Wenn der teilstationäre Patient nun seine internistischen Medikamente vom Hausarzt verordnet zu Hause einnimmt hat das teilstationär behandelnde Krankenhaus ja keinen Aufwand. Also können die internistischen Nebendiagnosen nicht kodiert werden. So wird es jedenfalls bei uns gemacht, aber wenn ich da einer falschen Information aufgesessen bin lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
    Grüße von Anja Loos