Guten Morgen,
ich sehe es so wie Herr Gohr schon gesagt hat: die Frage nach dem zeitlichen Zusammenhang stellt sich für mich nicht.
Der U69.3-! Schlüssel ist nur ein Zusatz um die Art des Konsums zu beschreiben ("Sonstige sekundäre Schlüsselnummer für die Art des Konsums psychotroper Substanzen"), deshalb muss auch kein zusätzlicher Aufwand bestehen.
Und wenn es doch ein zusätzlicher Aufwand bei U69.30! sein müsste, könnte das doch z.B. die erschwerte Blutentnahme sein, weil die erreichbaren Venen alle zerstochen sind.
Bei uns wurde das allerdings noch nie vom MDK angefragt...
Grüße ins Forum,
Anja Loos