Beiträge von elag

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine Zweitmeinung.

    Ein Patient kommt zum erneuten Tracheostomaverschluss aufgrund einer Heilungsstörung. Das Tracheostoma wurde erneut verschlossen ohne anschließende Komplikationen. Intraoperativ werden noch Gewebsanteile entfernt. Es wurde die Z43.0 als Hauptdiagnose kodiert.Der MDK sieht das aber anders und fordert die T81.8 (sonstige Komplikationen bei Eingriffen) als Hauptdiagnose.

    Wie sieht das Forum das? Vielen Dank für die Hilfe!

    Guten Tag,

    Hier eine Frage zu einem Kodierproblem in der HNO:

    :?: Wir haben einen Patienten bei dem tracheoskopisch laserchirurgisch eine Trachelastenose beseitigt wurde. Die Fachabteilung hat das mit der OPS 5-314.x: Exzision, Resektion und Destruktion (von erkranktem Gewebe) der Trachea: Sonstige verschlüsselt.

    Ich habe aber gesehen, dass es auch einen Kode 5-316.6x: Beseitigung einer Trachealstenose: Sonstige gibt.

    Meine Frage: Ist der Kode 5-316.6x der zutreffendere oder dürfen sogar beide Kodes zusammen verschlüsselt werden. Zur Beseitigung wurde ja laserchirurgisch Gewebe destruiert und damit die Stenose weitestgehend beseitigt.

    Ich bin mir hier unsicher und würde mich freuen, wenn hier jemand eine Idee hat. :)

    Ich wollte sicher nicht unhöflich sein, das bitte ich zu entschuldigen. Ich habe wohl falsch gesucht. Aber wie Sie vielleicht sehen konnten, habe ich noch nicht so lange Erfahrungen mit mydrg. Zum anderen dient das Forum ja sicherlich zur schnellen Hilfe und ich habe mich einfach nur beeilt, da mein Schreibtisch voll liegt. Das nächste mal ist aber, wenn Ihnen das wichtig ist, sicher trotzdem ein Bitte und Danke drin! Versprochen!

    :( Wir bekommen immer wieder Prüfanzeigen und Anforderungen von Behandlungsunterlagen durch private Krankenkassen außerhalb der 6-Wochen-Frist. Nach erfolgtem Widerspruch teile uns eine Versicherung mit, dass hier die Regelungen der GKV nicht greifen, also auch die Einhaltung der 6-Wochenfrist zur Einleitung eines Prüfverfahrens nicht gelten.

    Wer kann mir hier weiter helfen?
    Was ist hier korrekt?
    Wochauf ist zu achten?

    Ein Patient dekompensiert nach einem Herzinfarkt. Eine Herzinsuffizienz war vorher nicht bekannt. Ich bin der Meinung dass in diesem Fall nur die Dekompensation zu verschlüsseln ist. Der zusätzliche Kode I23.8 \"Sonstige akute Komplikation nach akutem Myokardinfarkt ist nicht zu verschlüsseln\". Meine Kollegin ist hier anderer Ansicht.
    Wer kann hier weiter helfen?