Beiträge von Alaa-Eddine

    Hallo Path-Finder,
    Nach dem ich mir die Beiträge mehr als einmal durchgelesen habe, wollte ich gerne mein Wissen als Mediziner und Patway-Beauftragter eines Softwareunternehmens beisteuern.

    1. Alle „DRG-genormten“-Pathways sind zum Scheitern verurteilt. Siehe Beispiel USA.
    2. Kein DRG-Haus (in einem Jahr wohl alle Häuser in Deutschland) wird ohne Pathways überleben können. Beispiele Australien + USA.
    3. Die Wahl eines Pathways sollte sich an der Aufnahmediagnose richten.
    4. Bevor man aber Pathways konzipieren kann, sollte man erstmal für jede Behandlung eine „Leitlinie“ mit den medizinischen notwendigen Kernprozessen entwickeln und diese „Leitlinie“ vor allem in verschiedenen Phasen aufteilen.
    5. Die Kernprozesse dieser „Leitlinie“ sollten dann in kleineren, feineren, Teilprozessen zerlegt werden.
    6. Die Teilprozesse sollten dann allegemeine Eigenschaften erhalten. Diesen Teilprozessen könnte dann z.b. Patienteninformationen, Ressourcenverbrauch oder min/max Dauer in Minuten zugeordnet werden.
    7. Die Teilprozesse sollten bei der Benutzung im Pfad zusätzliche Diagnosenspezifische Eigenschaften erhalten, die bei der Durchführung des Prozesses dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden können.
    8. Jedem Teil- oder Kernprozess sollte einer Berufsgruppe im Haus zugeordnet werden.(z.B. Arzt/Pflege/Sonstige), (wobei hier unter sonstigen Sek., Aufnahmedamen, Therapeuten, Diätassistenten, MTAs, MTRs usw. fallen)
    9. Bei jedem Prozess muss ich die Möglichkeit haben, Abweichungen zu dokumentieren, sonst kann ich den Pfad nicht evaluieren.
    10. Für jeden Prozess muss es einen Hauptverantwortlichen im Haus geben, der nicht unbedingt mit dem Prozess etwas direkt zu tun haben muss.
    11. Bei jedem Prozess muss ich den Ausbildungsgrad des jeweiligen Prozessdurchführenden angeben. (z.B. IM-Spritzen nur von Schwesterschülerin aufwärts, oder Echo nur von Assistenzarzt aufwärts usw.)
    12. Ge- und Verbrauch-Materialien sollten bei jedem Prozess angegeben werden, um später Prozesskosten errechnen zu können und um Sparpotenzialle ausfindig zu machen.
    13. Bei jedem Prozess muss ich angeben, ob ich diesen Prozess auch checken möchte.
    14. Jeder Prozess muss ich später in einer Tätigkeitskategorie (Diagnostik, Transport, Beratung usw. ) einordnen können.


    Alle diese Überlegungen sind auch in die Entwicklung des Patway-Designers und Patwaycheckers unseres Unternehmens eingeflossen.
    Ich muss aber zugeben, dass ich um einen Pathway auf Papier zu designen mehrere Wochen, wo ich fast ganztägig damit befasst war, brauchte. Wenn aber mehrere Personen sich daran beteiligen würden, denn wird es eher länger dauern. Denn es ist schon schwierig, mehrere Personen aus den unterschiedlichen Berufsgruppen zu einem Termin an einem Tisch zu versammeln, geschweige dann auf einen gemeinsamen Nenner über die zukünftige Planung und organisation effektiver Behandlungsschritte zu bringen.
    Noch eine Erfahrung : Nachdem ich einen sehr schönen Patway für Herzinfakte auf Papier erstellt habe, zeigten sich die echten Schwächen beim Eigeben ins Designerprogramm. Spätestens hier wurde mir klar, dass es später nicht einfach sein wird, das was man aufgeschrieben hat oder mit einem Softwareprogramm designt hat 1:1 umzusetzen.


    Schönes Wochenende wünscht

    Alaa Eddine

    Hallo Herr Thieme

    <<<<<Zu Ihrem Problem: Meines Erachtens ist die korrekte Lesart:
    Verweildauer = Belegungstage also ohne Entlass- oderVerlegungstag

    Mit besten Gruessen aus Weimar

    M. Thieme
    >>>>>>>>

    Diese Lesart ist meiner Meinung nach auch die richtige. Siehe dazu KFPV §1 Satz 6.


    mit freundlichen Grüßen aus Bochum
    Alaa Eddine

    KFPV: "Im Fallpauschalen-Katalog ist der erste Tag, für den ein Abschlag vorzunehmen ist, auszuweisen. Dieser ist zu ermitteln, indem von der unteren Grenzverweildauer ein Tag abgezogen wird."


    Was würde das nun für den Beispielfall bedeuten?
    (erster Tag mit Abschlag: 4, bei Entlassung am Tag nach Aufnahme werden wieviele Abschläge fällig - 3 oder 4?)


    Hallo Herr Brenk
    Hier meine Lesart
    Der erste Tag, für den es einen Abschlag gibt ist der 4.
    Bei Entlassung am Tag nach der Aufnahme soll nur 1 Belegungstag berechnet werden.
    also Es müsste einen Abschlag geben für den 2.+ 3.+4.
    d.h. 3 Abschläge.

    mit freundlichen Grüßen aus Bochum
    Alaa Eddine

    Hallo
    Die Erklärungsfrist wird bis zum Ende 2002 verlängert.
    siehe unter
    http://www.dkgev.de/1_pol/pol-2002_244_Offener-Brief.htm

    Offener Brief der Ministerin zum Vorschaltgesetz

    Verlängerung der Entscheidungsfrist zur Einführung des neuen Vergütungssystems im Jahr 2003

    Die DKG hatte sich am 31.10.2002 u.a. in einer Presseerklärung und einem offenen Brief an die Bundesgesundheitsministerin mit Schärfe gegen die geplante Nullrunde für den Krankenhausbereich ausgesprochen. Mit Datum vom 07.11.2002 hat die Ministerin der DKG ebenfalls mit einem offenen Brief geantwortet. Darin rechtfertigt die Ministerin die Inhalte des Beitragssatzsicherungsgesetzes und stellt die für die Krankenhäuser relevanten Ausnahmeregelungen von der Nullrunde dar.

    Neben den bereits bekannten und im entsprechenden Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 15/28 vom 05.11.2002) enthaltenen Ausnahmen ist laut Bundesgesundheitsministerin Schmidt nun auch vorgesehen, „den Krankenhäusern angesichts der geänderten Rahmenbedingungen für 2003 eine erneute Entscheidungsmöglichkeit“ einzuräumen. Die Frist zur Entscheidung für die Einführung des neuen Vergütungssystems bereits im kommenden Jahr soll daher im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs bis Ende Dezember 2002 verlängert werden.

    Grüsse aus Bochum
    Z. Alaa Eddine
    :look: