Beiträge von trixi60

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich weiß, dass das Thema schon oft diskutiert wurde, dennoch komme ich in meinem konkreten Fall nicht weiter. Folgende Konstellation:

    Fall 1: 9.5.-10.5. DRG G71Z OGVD 8 Tage

    Fall 2: 24.5.-25.5. DRG G71Z

    Fall 3: 29.5.-13.6. G07Z

    Wir haben Fall 2 und 3 zusammengeführt, da Partitionswechsel innerhalb von 30 Tagen. Jetzt verlangt die Kasse, dass wir nachträglich auch den 1. Fall mit der bestehenden Fallklammer zusammenführen, da ja ebenfalls Partitionswechsel. Aber m.E. kann ich doch nicht nachträglich einen vorherigen Fall zu einer bestehenden Fallklammer dazufügen. Oder habe ich da einen Denkfehler? Denn Fall 1 und 2 gehören nicht zusammengeführt, weil die OGVD vom 1. Fall überschritten ist.

    Danke im Voraus für Ihre Argumentationshilfe.

    Liebe Forumsmitglieder,

    auch nach langjähriger Kodiererfahrung habe ich heute eine Frage zur korrekten HD. Patient kommt eigentlich geplant ins Wirbelsäulenzentrum zur OP bei Schraubenlockerung und frischer BWK 9 Fraktur. Im Aufnahmethorax wird jedoch ein riesiger Pleuraerguss diagnostiziert. Pat. ist außerdem im reduzierten Allgemeinzustand und dyspnoisch. Anlage einer Pleuradrainage und Verlegung in die Innere Medizin zur Diagnostik und Therapie. Die geplante OP wird nicht durchgeführt. Nach umfangreicher Diagnostik mit Pleurabiopsie dann Diagnose eines Pleuramesothelioms. Wir haben die C45.0 mit der J91* als HD kodiert, weil hier in meinen Augen zwei konkurrierende HD vorliegen. Der Pleuraerguss war ja bei Aufnahme schon vorhanden. Und die umfangreiche Diagnostik hat deutlich mehr Ressourcen verbraucht, als die nicht durchgeführte OP bzw. die konservative Behandlung der Fraktur. Der MDK sieht das natürlich jetzt anders und will die T84.20 für die Schraubenlockerung als HD.

    Liegen wir wirklich so falsch in unserer Einschätzung? Wie ist die Meinung des Forums?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Meinungen und liebe Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne das Thema nochmal aufgreifen. Da wir jetzt auch die ersten RFA's machen, würde mich natürlich der korrekte OPS-Kode interessieren. Gibt es dazu neue Erkenntnisse? Wie wird die RFA in anderen Häusern abgebildet. Unsere Ärzte kodieren die 5-069.x - unspezifischer geht es wohl kaum! Allerdings finde ich auch keine passende Alternative.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    LG aus Stuttgart

    B. Werner

    Hallo Nicole,

    ich würde das nicht so pauschalieren. Unter 5-831 bei den Bandscheiben-Operationen gibt es ja auch endoskopische Verfahren, wo sich kein Hinweis findet, dass der Zugang nicht gesondert zu kodieren ist.

    Ich würde gegenüber dem MDK so argumentieren, dass das von Ihnen durchgeführte endoskopische Verfahren deutlich aufwendiger ist als das unter dem Kode 5-83a.0 beschriebene Verfahren. Und unter dem Kapitel 5-83 steht ja nicht, dass dort endoskopische Verfahren ausgeschlossen sind.

    Leicht bewölkte Grüße aus Stuttgart

    B. Werner

    Hallo Nicole,

    m.E. ist Ihre Kodierung korrekt. Die 5-83a.0 bildet die perkutane Facettendenervation ab. In Ihrem geschilderten Fall erfolgte jedoch eine endoskopische Denervation. Dazu wird über eine Stichinzision der Zugang für den Trokar geschaffen, über den dann das Endoskop eingeführt wird. Der Vorteil des endoskopischen Verfahrens liegt darin, dass das Facettengelenk und die Gelenknerven unter Sicht dargestellt werden und gezielt ausgeschaltet werden. Es ist insgesamt eine intensivere Behandlung des Facettengelenkes möglich als nur mit der perkutanen Denervation.

    Liebe Grüße aus Stuttgart

    B. Werner

    Hallo zusammen,

    hier muss ich Herrn Breitmeier widersprechen. Wir hatten zu diesem Thema eine Anfrage beim DIMDI gestellt und folgende Antwort erhalten: "Aus klassifikatorischer Sicht sollte die Verletzung im Rahmen einer Operation mit einem entsprechenden Kode aus Kapitel XIX in Kombination mit T81.2 verschlüsselt werden."

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine Verständnisfrage zu den in diesem Jahr neuen Bemerkungen zum OPS-Kode 5-836.4 Spondylodese dorsal und ventral kombiniert. Folgende Fallkonstellation: Segment L3/4 Bandscheibenfach ausgeräumt und Cage befüllt mit Eigenspongiosa eingesetzt = ventrale Spondylodese. Außerdem Segmente L3/4 und L4/5 Anfrischen der Kortikalis und Auflegen von Eigenspongiosa = dorsale Spondylodese. Jetzt habe ich ja eigentlich 1 Segment dorso-ventral und 1 Segment nur dorsal. Laut den Hinweisen zum Kode 5-836.4 darf ich diesen aber nur anwenden, wenn alle betroffenen Segmente sowohl dorsal als auch ventral versorgt wurden. Das ist ja in diesem speziellen Fall nicht so. Wenn ich die Hinweise richtig verstehe, muss ich alles getrennt kodieren, also:
    1 Segment ventral - 5-836.50
    + 2 Segmente dorsal - 5-836.31
    Ist das so korrekt?

    Danke schon mal für die Hilfe und liebe Grüße aus Stuttgart!

    Hallo zusammen,

    ich aktiviere mal diese Frage, weil wir bei uns das gleiche Problem haben. Was ist die richtige Kodierung für das ATOMS? Ist es wirklich ein Sphinkterersatz, dann wäre ja die 5-597.00 korrekt. So wird es von unseren Ärzten kodiert. Oder doch eher 5-596.75 für adjustierbare Kontinenztherapie. Der Erlösunterschied ist schon erheblich, allein beim Zusatzentgelt.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    Allen noch ein schönes sonniges Wochenende!