Hallo Forum,
wir haben vor allem in der Gynäkologie dieses Problem.
Weit und breit kein niedergelassener Gynäkologe, der ambulant operiert.
Ich habe ein Musterschreiben an die Krankenkassen bei uns im PC hinterlegt. Dies füllen wir mit dem vorgesehenen OPS aus und bitten die Krankenkassen um Übernahme eines stationären Tages bzw. Abrechnung einer EBM-Äquivalenzziffer.
Den Brief bekommen die Pateintinnen mit mit der Bitte dies bei der Krankenkasse vorzulegen und genehmigen zu lassen. Falls die Krankenkassen der Meinung sind es solle ambulant in einer Praxis gemacht werden, müssen sie den Patientinnen dann eine Alternative nennen.
Geht für Notfälle natürlich nicht. Die machen wir stationär. Hier ist auch der MDK der Argumentation \"wo, wenn nicht hier soll der Eingriff zu diesem Zeitpunkt gemacht werden\" zugänglich.
Das einzige Problem, das wir hier haben ist, das die Niedergelassenen keinen postoperativen Behandlungskomplex abrechnen können, weil der OPS nicht im Katalog AOP ist. Tja?!
Gruß an alle
Aff