Hallo, Forum,
ich kann eine neue Variante der AOK-Briefe beisteuern.
Leider kann ich ihn nicht einscannen, also hier kurz der Inhalt:
"Kostenzusage für eine stationäre Behandlung für Patient: xy
Aufnahmetag 23.01.2003
Die AOK- die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der stationären Behnadlung zu den Vertragassätzen.
ab 23.01.2003 bis: 30.01.2003 für die DRG: G70B"
...
(Satz über verischerungspflichtigkeit)
Und jetzt kommt der Hammer:
"Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Kostenzusage ggf. widerrufen, wenn die DRG (für die die Kostenzusage erteilt wurde) nicht in vollem Umfang der DRG in der Rechnungslegung entspricht oder die Überschreitung der im Fallpauschalenkatalog ausgewiesenen oberen Grenzverweildauer medizinisch nicht begründet ist. Gleiches gilt, wenn Sie die Leistung nicht entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen erbringen (z.B. bei Fehlbelegung/Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes oder des Versorgugsauftrages etc.)"
Dann gehts noch weiter mit Hinweisen zu Krankentransport und Datenübermittlung usw.
In dem konkreten Fall war ein Patient wegen einer Analfissur aufgenommen worden, was nach der Groupierung der Aufnahemdiagnose die G70B ergab. Dieser Patient wurde aber inzwischen operiert und man erhält jetzt im Grouper die DRG G11B.
Leider muß ich den Eindruck haben, das diese Krankenkasse das DRG-System nicht verstanden hat, oder habe ich es nicht verstanden.
Gibt es Häuser, die gleichlautende oder ähnliche Brief, evtl. von anderen Kassen bekommen haben.
Wir haben mehrere dieser Briefe bekommen und jetzt einfach mal die Rechnungen rausgeschickt (natürlich zum Teil mit anderen DRGs als in der Kostenzusage). Mal sehen, was passiert.
Ein schönes Wochenende
Kappel
:smile: :smile: