Beiträge von Aff

    Hallo, Herr Möckel,

    ich habe in unserer Abrechnungsabteilung nachgefragt.

    In der Vergangengheit ist dieses Problem in wenigen Fällen schon bei der Abrechnung einer Fallpauschale aufgetaucht (z.B. Aufnahme zur Cholezystektomie und dann Sturz)

    Wir haben in diesen Fällen mit der Krankenkasse die Fallpauschale abgerechnet und die Krankenkasse hat dann ihrerseits mit der BG abgerechnet. Diese hatte ja den D-Arztbericht und die Krankenkasse einen Durchschlag desselben.

    Gruß

    Kappel

    Hallo, Forum,

    ich kann eine neue Variante der AOK-Briefe beisteuern.

    Leider kann ich ihn nicht einscannen, also hier kurz der Inhalt:


    "Kostenzusage für eine stationäre Behandlung für Patient: xy

    Aufnahmetag 23.01.2003


    Die AOK- die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der stationären Behnadlung zu den Vertragassätzen.
    ab 23.01.2003 bis: 30.01.2003 für die DRG: G70B"

    ...


    (Satz über verischerungspflichtigkeit)

    Und jetzt kommt der Hammer:


    "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Kostenzusage ggf. widerrufen, wenn die DRG (für die die Kostenzusage erteilt wurde) nicht in vollem Umfang der DRG in der Rechnungslegung entspricht oder die Überschreitung der im Fallpauschalenkatalog ausgewiesenen oberen Grenzverweildauer medizinisch nicht begründet ist. Gleiches gilt, wenn Sie die Leistung nicht entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen erbringen (z.B. bei Fehlbelegung/Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes oder des Versorgugsauftrages etc.)"

    Dann gehts noch weiter mit Hinweisen zu Krankentransport und Datenübermittlung usw.

    In dem konkreten Fall war ein Patient wegen einer Analfissur aufgenommen worden, was nach der Groupierung der Aufnahemdiagnose die G70B ergab. Dieser Patient wurde aber inzwischen operiert und man erhält jetzt im Grouper die DRG G11B.

    Leider muß ich den Eindruck haben, das diese Krankenkasse das DRG-System nicht verstanden hat, oder habe ich es nicht verstanden.

    Gibt es Häuser, die gleichlautende oder ähnliche Brief, evtl. von anderen Kassen bekommen haben.

    Wir haben mehrere dieser Briefe bekommen und jetzt einfach mal die Rechnungen rausgeschickt (natürlich zum Teil mit anderen DRGs als in der Kostenzusage). Mal sehen, was passiert.

    Ein schönes Wochenende

    Kappel


    :smile: :smile:

    Hallo,

    in unserem KIS (SAP, ISHMed) besteht die Möglichkeit, für eine Diagnose die Bezeichnung "keine DRG-Diagnose" zu setzen (s.o.)

    Der Datensatz bei einer Entbindung sähe dann wie folgt aus:

    o80 - keine DRG-Diagnose, E- und Krankenhaushauptdiagnose
    070.0 - Dammriss - DRG-Hauptdiagnose

    Achten Sie bitte beim Umschlüsseln darauf, dass Sie dieZ38.0, die Sie normalerweise auch im Datensatz der Mutter haben, um die FP zu erreichen (wenigstens war das bei uns so) als "keine DRG-Diagnose" kennzeichnen.

    Gruß

    Kappel

    Hallo Forum,

    eines der dringensten Probleme, dass wir zur Zeit haben, ist die Frage,ob wir einen Fall abrechnen müssen oder zwei Fälle abrechnen können.
    Beispiel: Patientin war vom 16.01. bis 20.01.2003 stationär. Tonsillektomie geplant. Wegen Peritonsillitis abgesetzt.


    Verschlüsselung: HD: Peritonsillitis J36
    ND: Z53.-
    N05.9 nephritisches Syndrom
    R00.0 Tachykardie

    Heute 03.02.2003 kommt die Patientin erneut zur stationären Aufnahme zur Tonsillektomie.

    Frage 1: Müssen diese Fälle als ein Fall geführt werden?
    Frage 2: Wenn die Diagnose jetzt Tonsillitis (J03.8) lautet, ist es dann eine neue DRG/ ein neuer Fall?
    Frage 3: Wie kann man das in einem Krankenhaus praktisch organisieren, da die Damen und Herren der Aufnahme überfordert sind, dies bei der Anmeldung der Patienten zu entscheiden? Hat sich schon jemand darüber Gedanken gemacht und vielleicht sogar schon eine Lösung gefunden?

    Gruß

    Kappel

    Hallo,

    wir sind hier ebenfalls zum 01.01.2003 ins Optionsmodell eingestiegen, als eines von drei Häusern in Rheinland-Pfalz.

    Die Ausdrucke über diese Diskussion im Internet haben bei uns heftige
    Diskussionen ausgelöst. Der Leiter der Abrechnungsabteilung und der Geschäftsführer sind der Meinung von Herrn Lehmann aus Düsseldorf, dass pro Aufenthalt eine DRG G60b abgerechnet werden kann, evtl. mit Abschlag wegen Unterschreiten der GVD. Sie sehen einen geplante Chemotherapie, die an den Tagen 1, 8 und 15 gegeben wird (Perfusor über 24 Stunden) als jeweils eine abrechenbare DRG an, da der zweite und dritte Aufethalt ja keine Komplikation des ersten sei.

    Gibt es irgendwo etwas schriftlihces, was eine "Komplkation" ist. Bedeutet einfach die Eingroupierung in dieselbe DRG, dass es sich um eine Komplkation dieser DRG handelt? Wenn ja, wo steht das? Im Gestztestext habe ich dazu nichts gefunden.

    Danke für zahlreiche Antworten, da wir gerne diese Chemotherapiefälle
    abrechnen würden.

    Kappel :uhr:

    Hallo,

    wir steigen als Optionshaus am 1.1.2003 ein.

    Nun habe ich die Sonderentgelte 09.01 und 09.02 mit den zu erwartenden DRgs vergleichen und sieh da, man bekommt für die früheren Sonderentgelte mit einem Differenzbetrag von ca € 2500 jetzt ein relatives Gewicht von 1,91 (F12Z/ Implantation eines Herzschrittmachers).

    Fällt jemanden dazu etwas ein, außer dem Stichwort "Mischkalkulation".

    :dance1:

    Aff