Beiträge von Snow

    Das der OPS nicht im AOP-Katalog gelistet ist hat überhaupt keine Relevanz?

    Grüße

    Das trifft zum Beispiel auf Ereignis-Recorder-Implantationen zu.

    Die sind auch nicht gelistet im AOP-Katalog und trotzdem ambulant zu erbringen.

    Stationär meines Erachtens nur in bestimmten Konstellationen (TIA, Hirninfarkt, usw.)

    Hallo Cyre,

    das dürfte eine falsche Information der KK sein. Aggregatwechsel für Defis sind nicht im AOP Katalog hinterlegt.

    Ich habe aktuell wieder eine Vorort-Prüfung bezüglich Schrittmacher -und Defi-Aggregatwechsel hinter mir.

    Ich würde da noch einmal nachfragen, ob sie sich vertan haben und vielleicht den CRT-D einem Schrittmacher zugeordnet haben.

    Wobei der OPS ja schon deutlich ist.

    Defi-Aggregatwechsel sind bei uns immer Tagesfälle, in Ausnahmen sogar zwei Tage VWD.

    Liebe Grüße

    Guten Abend RoKu,

    das Gleiche hatten wir vor gut 2 Jahren auch in unserem Haus. Die Fälle wurden angeschaut, in den meisten Fällen Widersprüche geschrieben per MBEG und es wurde sogleich mit Klage gedroht. In 8 von 10 Fällen wurde danach gezahlt.

    Derzeit....klopfaufholz...kommt seit einiger Zeit nichts mehr.

    Viele Grüße

    Snow

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    nun möchte ich mich noch einmal zu meinem damals geäußerten Problem melden.

    Es war in der Tat so, dass der Versicherte seinen Pflegegrad 4 zwar per MDK -Entscheidung erhalten hat, die Finanzierung der pflegerischen Leistungen, die damit im Zusammenhang stehen aber über das Sozialamt laufen. (Vermutlich eben wirklich, weil aufgrund zu kurzer Aufenthaltsdauer in D nicht genug oder nichts in die Pflegekasse eingezahlt war...ich habe das nicht weiter verfolgt)

    Die KK wurde nochmals von uns angeschrieben, zumal nun schon ein weiterer Aufenthalt vorlag und auch hier die komplette Rechnung zurückgewiesen worden war.

    Wir haben unsere Rechtsabteilung eingeschalten und inmitten der Vorbereitungen zur Klage beim ersten Fall, wurde dessen Rechnung still und heimlich komplett, also auch mit ZE Pflegegrad 4 durch die KK bezahlt.

    Daraufhin habe ich für den zweiten Fall eine Klageandrohung verfasst, mit Hinweis auf den ersten bezahlten und damit Pflegegrad anerkannten Fall....und siehe da...nach einigen Wochen kam auch hier vollständig das Geld.

    Das muss man nicht verstehen....

    Zu erkennen ist, dass bei dieser KK, es ist immer die Gleiche, erst bei Klageandrohung, meist aber auch erst durch Einschreiten unserer Rechtsabteilung der Fall doch problemlos über die Bühne geht....

    Ich bin ja gespannt, wenn der Patient wieder abgerechnet werden muss

    "the same procedure as every year..."

    Sonnige Grüße und ein schönes Wochenende

    Vielen herzlichen Dank für die Antworten, wir schauen jetzt mal....

    Ich bin mir nur nicht so ganz sicher in Fragen Datenschutz wegen des Übermittelns der Nachweise an die KK und....dass diese dann auch zahlt.

    Wir haben vorerst schon mal die Rechtsabteilung in den Fall eingebunden.

    Liebe Forumsmitglieder,

    wir haben folgenden Fall:

    Patient, 94 Jahre, vermutlich russischer Einwanderer o.ä., Pflegegrad 4, betreut durch die Tochter, gepflegt daheim. Er ist gesetzlich krankenversichert, stationäre Abrechnung erfolgt normal. Allerdings trägt die KK die pflegerischen Leistungen nicht, die der Pflegegrad 4 mit sich bringt, dafür ist das Sozialamt zuständig.( Pflegedienst, usw.)

    Unterlagen dazu liegen uns (jetzt) vor.

    Nun löst sich in der Abrechnung das ZE bei Pflegegrad 4 aus. Die KK weist die Rechnung zurück, es wäre bei ihnen kein Pflegegrad hinterlegt.

    Wer trägt denn in diesem Fall die ZE- Kosten?:/

    Muss man darauf verzichten? Oder schickt man das an das entsprechende Sozialamt?

    Hatte jemand diese Konstellation schon und kann mir helfen?

    Ich danke schon mal für die Bemühungen.

    Guten Abend in die Runde....
    Vor geraumer Zeit hatten wir auch die Situation, dass unsere Datensätze direkt von der KK zurückgewiesen wurden mit der Begründung, KH XY hätte dies oder jenes als HD kodiert und das hätten wir zu übernehmen. Anhand des Entlassbriefes war aber ersichtlich, dass das verlegende KH dann in der Tat falsch kodiert hatte. Knifflig wirds ja auch dann, wenn im Vorkrankenhaus mehrfach intern verlegt wurde und wir nur den letzten Brief erhalten.

    Für die Richtigkeit der Kodierung sowie Strukturierung der Entlassbriefe (steht HD immer oben....tut sie das??) können wir als folgendes KH natürlich nicht garantieren.
    Wir haben dann der KK nahegelegt, doch bitte beide Fälle per MDK prüfen zu lassen und dann war plötzlich Schluß damit.

    Zur Sepsis als HD im Folgekrankenhaus kann ich nur aus meiner Sicht sagen....sehr schwierig. Ist oft als HD angegeben, lässt sich aber aus dem Entlassbrief des Vorkrankenhauses nur selten entsprechend der Kriterien eruieren.
    Je nachdem, was ich im Entlassbrief finde, nehme ich die mir schlüssigere HD und mache eine Notiz in meinen Fall, so dass man in einer Begehung sofort sieht, die Sepsis aus dem Vorkrankenhaus war mir nicht schlüssig.

    Mitunter kodier ich dann auch einen R-Kode aus dem Bereich Immobilität oder Störung der Mobilität entsprechend den Befunden von Physio und Ergo im Assessment. Nicht ganz glücklich, weil führt in eine B44D/C und trifft es eben nicht ganz, wenns vielleicht doch die Sepsis gewesen wäre.
    Zu empfehlen ist aus meiner Sicht auch der Kodierleitfaden der Geriatrie. Dort stehen ganz gute Ansätze drin.

    Bezugnehmend zu Herrn Breitmeier, genau das sind die Ansätze des Geriatrie-Leitfaden, dort heißt es in etwa
    1. HD ist die HD des Vorkrankenhauses (passt meistens) oder
    2. eine den Aufenthalt dort verkomplizierende (Neben)diagnose (Pneumonie, Sepsis, Thrombose, ...), dann hat das den Zustand so verschlimmert, dass eine geriatrische Komplexbehandlung notwendig wurde (zugegeben, mach ich selten, weil dann immer die Sache mit der HD des Vorkrankenhauses vom MDK kommt) oder
    3. wenn man gar nichts Adäquates findet solle man die M96.88 nehmen, als Immobilität sozusagen

    Die M96.88 wird uns von einem Gutachter permanent vorgehalten, dass wir das kodieren sollen. Nun ja...führt in die unspektakuläre I41Z, wenn ich mich recht erinnere und ist aus meiner Sicht nicht korrekt um eine Immobilität abzubilden.

    Es ist in der Tat schwierig in manchen Fällen. Selbst wenn man das schon Jahre kodiert.

    Guten Abend,

    das ist nun gut 10 Jahre her hier, aber gibt es vielleicht noch so eine Übersicht, wie Herr Helling suchte?
    Ich wäre unendlich dankbar, da ich mich im Grunde nur mit dem stationären Sektor befasse, nun aber auch zunehmend Aufgaben im Bereich ambulante Abrechnung, vorstationär, Notfälle, usw lösen muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    I.Schneeweiß