Beiträge von Snow

    ...das ist korrekt....aber wie ganz oben beschrieben, kann es eben gerade deshalb nicht sein, dass die KK einmal Rechnungen zurückweist und schreibt, das KH A hatte aber genau diese HD und wir erkennen die Rechnung von euch nicht an, weil ihr eben nicht genau diese HD gewählt habt....zum BSp. eben eine Sepsis, die a) ausgeheilt und b) für mich nicht nachvollziehbar war....
    Zum anderen aber, in genau identischem Fall, wo die Sepsis eben noch behandlungsbedürftig war, Antibiotika weitergegeben wurden bei uns...heißt es nein...falsche HD, da die HD schon im KH A geprüft werden müsste....
    Dann sollten doch grundsätzlich solche Fälle per MDK geprüft werden und gut...
    Man kann in den meisten Fällen die HD gut festlegen, aber mitunter lässt es sich auch aus einer Epikrise des Vorkrankenhauses nur schlecht eruieren, was der Kodierer zur HD gemacht hat...würde ja - ginge es nach dem Wunsch dieser KK - bedeuten, man müsste immer im Zweifel im Vorkrankenhaus anrufen und fragen....das geht ja nicht und schließt auch nicht aus, dass evtl. dort falsch kodiert wurde.
    Im Übrigen handelt es sich hier auch nur um eine bestimmte Kasse, das macht keine andere...und am Telefon sagte mir die Bearbeiterin, man wolle damit eine einheitliche Regelung schaffen, um andere Fälle nicht prüfen zu müssen....da wird man aber nicht umhin kommen...
    In der letzten Begehung wurde eine Gutachterin (geriatrisch) auf dieses Gebaren angesprochen und sie meinte, so etwas geht gar nicht...
    Nun, wir werden schauen....mich interessierte eben nur, ob das hier auch Häuser betrifft....

    Hallo Herr Selter,

    ...ja zugegebenermaßen, im Eifer des Schreibens...etwas unglücklich formuliert..

    Ich wollte damit sagen, gemäß den DKR, Def. Hauptdiagnose schon eindeutig, bei Direkteinweisung oder Übernahme im eigenen Haus.

    Bei Aufnahme aus anderen Kliniken, deren HD und sollte die wirklich ganz und gar nicht mehr treffend sein, dann laut Kodierhandbuch des Bundesverbandes Geriatrie Ausweichmöglichkeiten. Diese sind natürlich nicht bindend, aber im Grunde logisch.

    Klar geregelt ist es nicht ganz, stimmt schon.....sonst gäbe es dieses Durcheinander ja nicht in der Form.

    Liebes Forum,
    ...wenn es denn nicht so müssig und aufreibend wäre...man könnte drüber schmunzeln...leider ist mir nun nach mehrmaligem hin und her so gar nicht mehr zum Schmunzeln, denn langsam ist es nervig.
    Wir bekommen seit einigen Wochen regelmäßig über den 301er von den KK Rechnungen der geriatrischen Komplexbehandlung umgehend retour mit der Begründung, wir hätten nicht die Hauptdiagnose des zuverlegenden KH kodiert.
    Abgesehen davon, dass man einfach mit dieser Begründung eine Rechnung zurückweist - haben wir erst mit medizinischer Begründung, dann telefonisch erklärt, wie man HD in der Geriatrie festlegt(ja, es ist die HD des zuverlegenden KHs, aber mitunter auch nicht ganz eindeutig, denn wir bekommen ja nur den Entlassbrief des 1.KH und ist dort laut Brief eine Sepsis als HD angegeben, muss sie noch lange nicht kodiertechnisch als Solches in deren Datensatz als HD erscheinen. Das Problem kennen wir ja. Und nein...wir rufen nicht in den zuverlegenden Einrichtungen an und gleichen Hauptdiagnosen ab))
    Lang und breit telefonisch erklärt....die Datensätze werden trotzdem zurückgeschickt....

    Heute erreicht mich nun ein Gutachten, auf dessen Deckblatt der KK-Mitarbeiter (gleicheKK) schreibt....Ablehnung weil die von uns als HD übernommene Diagnose Sepsis aus dem Vorkrankenhaus könne nicht akzeptiert werden, weil strittig ist, ob die Sepsis im Vorkrankenhaus überhaupt rechtens kodiert ist...hääää???
    Genau in diesem Falle geht aber aus allen Werten der Epikrise eindeutig hervor, es ist eine Sepsis.

    In einem anderen Fall, gleiche KK, gleicher Mitarbeiter nennt er uns die HD des Vorkrankenhauses, die perse aus der unds vorliegenden Epikrise gar nicht hervorgeht, und wir möchten den Fall bitte dementsprechend (runter)-kodieren...versteht sich....

    Ja...wie denn nun bitte schön....
    Eins scheint klar....im Zweifel erkennen wir wohl immer das an, was weniger Erlös bringt....entweder mal die gleiche oder eben nicht die gleiche HD.

    Zu erwähnen sei, dass es so ziemlich klare Richtlinien gibt, wonach man die HD bei Verlegung in die Geriatrie festlegt....und so handhaben wir das auch weiterhin...
    Mich würde einfach nur interessieren, ob das woanders auch so läuft....

    Einen schönen Abend....
    Ivonne

    Hallo und guten Abend,
    ja, so handhaben wir das auch...Hauptdiagnose ist diejenige, mit der der Patient zuverlegt wird. Meine Probleme hab ich immer, wenn die HD des zuweisenden KH eine Sepsis ist, geb ich zu...da die Kriterien doch speziell sind und sich für mich nicht mehr wirklich prüfen lassen.
    Dann schau ich doch, ob irgendwas in Richtung Mobilitätsstörung oder ähnliches zu verwenden wäre...
    Leidiges Thema sind nach wie vor die zuverlegten Pneumonien, die dann bei uns den QS-Bogen auslösen, der eigentlich nicht mehr zutrifft....

    ...es geht in der Geriatrie ja auch nicht um die "akutstationäre Notwendigkeit"...in erster Linie geht es darum, nach stattgehabter Erkrankung eine drohende Pflegebedürftigeit abzumildern oder eben zu verhindern.

    Damit muss natürlich der Punkt "stationäre Notwendigkeit" erfüllt sein...darüber wird sich seitens MDK ja auch gern gestritten.

    Haben wir einen ganz niedrigen Barthel, den es zu erhöhen gilt (im ambulanten Sektor nicht unbedingt machbar), dann heißt es, der oder die Patientin hätte eh kein Potential gehabt...ist der Barthel entsprechend höher, wir die stationäre Notwendigkeit überhaupt in Frage gestellt...wie man es macht...

    Es ist auch von den Begutachtern abhängig, eine klare Linie ist mitunter nicht erkennbar.

    Das heißt, ich glaub, das hab ich schon mal geschrieben, natürlich handelt es sich bei uns um eine Behandlung einer Pneumonie und deren Folgen, jedoch nicht um eine Akutbehandlung.

    Und ja, um eine Geriatrische Frühreha stationär abzurechnen befarf es einer stationären Notwendigkeit, ansonsten wäre auch eine teilstationäre Reha oder eben die ambulante Form Physio/Ergo usw. denkbar.

    Wir füllen diese Bögen auch nicht in dem Sinne falsch aus...ist möglicherweise falsch rübergekommen, jedoch wird mit dem Ausfüllen unserer Bögen der eigentliche Sinn und Zweck in Frage gestellt, denn sie beziehen sich nun mal auf akutstationäre Behandlung.

    Wir werden auch den Dialog führen, erste Schritte sind getan, natürlich in der Hoffnung, dass sich irgendwo mal ein Splitting finden läßt.

    Für alle Denkanstöße und Hinweise sei hiermit herzlichst gedankt :)

    Ja, natürlich wird man die ursprüngliche Pneumonie nicht aus den Augen lassen, jedoch handelt es sich nicht mehr um die Akutbehandlung, für die der Bogen ja ursprünglich gedacht ist.

    Trotzdem bezieht sich die geriatrische Komplexbehandlung auf diese zu wählende Hauptdiagnose. Sonst müsste es ja diese DRG`s E42Z speziell dafür gar nicht geben.

    Ein operierter Schenkelhals wird auch erst akut behandelt, bei uns weiterbehandelt und bekommt die I41Z als DRG.

    Das ist wiklich so festgelegt.

    Da wir in unserem Haus aber keine akuten Schlaganfälle aufnehmen, ebenso keine Schenkelhalsfrakturen operieren, sind diese Bögen für uns gar nicht hinterlegt, wohl aber die Pneumonie-Bögen, denn wir können sehr wohl über die Innere und dann interne Verlegung eine geriatrische Komplexbehandlung in die geriatrische DRG führen.

    Dann ist natürlich der Bogen korrekt ausgefüllt, kein Thema.

    Das Thema ist also wirklich nicht, ob die gewählte Hauptdiagnose stimmt, sondern wie wir die Akutbehandlung Pneumonie aus anderem Haus von der geriatrischen Komplex-Pneumonie aus unserem Hause unterschieden bekommen.

    Die Ärztekammer möchte keine MDS-Bögen, auch auf Nachfrage, dass diese Bögen extra dafür gedacht sind, nicht.

    Auch damit löst man angelich Auffälligkeiten aus, die entsprechend "geahndet" werden. So Fr. Dr. Wolf von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.


    Was sich mir nicht erschließt ist die Tatsache, dass dieses Problem seit Jahren bei der Ärztekammer bekannt ist, und man nicht in der Lage ist, in diesem Bogen einen Punkt einzufügen, der die Sache selbstklärend beendet.

    Bei den Nosokomialen Infektionen setzt man unter Punkt 1 nen Haken, wenn es eben keine nosokomiale Infektion ist und gut ist...warum nicht auch hier...

    AnMa, nicht falsch verstehen...die Bögen werden eben nicht passend ausgefüllt...das ist ja das Paranoide an der Sache, die Bögen sollen in diesem Fall laut Ärztekammer bewußt auffällig ausgefüllt werden (zum Bsp keine AF bestimmt bei Aufnahme, keine BGA innerhalb 4 bis 8 Std. nach Aufnahme, keine initiale Antibiose...).

    Das soll Auffälligkeiten erzeugen, auf deren Grundlage wir dann abgefragt werden. Und dann erst haben wir die Möglichkeit uns zu erklären.

    Ich versteh es auch nicht, denn so zäume ich das Pferd von hinten auf, lege für die Patienten doppelte Qualitätssicherung an, verfälsche ja im Grunde alles.

    Das Problem ist bei der Ärztekammer bekannt, betrifft hier auch andere Häuser, die es genauso machen sollen.

    Warum man da nicht eine Möglichkeit im Bogen selbst einbaut, in dem sich die Sache selbst erklärt...ich kanns nicht sagen, ist auf Nachfrage meinerseits auch nicht vorgesehen.

    Ich denke unser zentrales Controlling wird nach unserer Recherche schon der Sache nochmals nachgehen und AQUA konsultieren.

    Zunächst müssen wir uns jedoch, so blöd wie es auch erscheint , der Ärztekammer fügen...gefällt mir überhaupt nicht...

    Hallo Anma,

    ja so ist es...und nein, die Hauptdiagnosen werden so übernommen.

    Wie sollte sonst eine I41Z oder E42Z oder G52Z usw. entstehen. Wie gesagt, die Richtigkeit der Hauptdiagnosen wurde auch noch nie nach Prüfung in Frage gestellt.

    Für den Fall, dass die Hauptdiagnose für unser Haus so gar keine Rolle mehr spielt, stehen zum Beispiel Immobilität oder Störungen des Ganges und der Mobilität zur Verfügung. Aber die nutze ich sehr selten, da Symptomkodierung. Natürlich würde ich damit den QS-Bogen umgehen, aber das kanns ja nicht sein.

    Zumal bei uns schon noch kontrolliert wird (Labor, Röntgen, mitunter auch ne Antibiose beendet.)

    Außerdem verläuft auch die geriatrische Komplexbehandlung spezifisch zur Hauptdiagnose.

    Nach einer Schenkelhalsfraktur verläuft KG und Ergo doch anders als nach stattgehabter Pneumonie, wo noch viel mehr Wert auf Atemtherapie gelegt wird, u.a.


    Wir werden morgen nochmals Rücksprache halten, denn ich finde die Sache doch etwas kurios.

    Warum beendet sich so ein Bogen nicht automatisch, wenn man Aufnahme aus anderem Haus angibt, dann wäre die Sache doch geklärt...

    Es ist ja auch noch nicht mal angedacht, in Zukunft an diesem Problem etwas zu ändern, so die Auskunft der Ärztekammer...