Beiträge von Gefäßchirurg

    Guten Abend!

    Es handelt sich ja nicht um eine Erkrankung der A. Poplitea, sondern um eine Kompression durch den M. gastrocnemius. Da es hierbei zu einer Einengung kommt, würde I77.1 an ehesten passen. Vielleich passt auch Q79.8. Die anderen Vorschläge halte ich für falsch.

    Guten Tag!

    Das Aneurysma ist ja aufgrund des Endoleaks nicht ausgeschaltet und hat somit fast den selben Krankheitswert wie vor der Stentimplantation incl. der Rupturgefahr (Rupturen nach Stentimplanationen sind durchaus vorgekommen). Wir kodieren das Aneurysma als HD. Der MDK möchte eher den T-Kode, obwohl sonst ja häufig die Argumentation mit der spezifischen Kodierung kommt und T-Codes abgelehnt werden.

    Guten Abend!

    Patient wird wg. eines infrarenalen Aortenaneurysmas und einer Nierenarterienstenose links wg. Niereninsuffizienz stationär diagnostiziert (Angio-CT). Prä- und post-CT erhielt der Patient eine Infusionsbehandlung. Entlassung mit Wiederaufnahmetermin in 3 Wochen. Geplant: Aortenstent und Nierenarterien-Stent links in einer OP.

    5 Tage nach Entlassung aus der Chirurgie ungeplante Aufnahme Innere Klinik wegen Gastroenteritis. Infusionsbehandlung. Nach Besserung Übernahme in die Gefäßchirurgie und vorgezogene Stentimplantation.

    HD K52.9 (war der Aunahmegrund in der Inneren), ND I71.4. OPS 5-38A.14 und 5-28C.0A

    DRG: G36Z mit eff. RG von 15,15

    Wäre der Patiient wg. des Aneurymas elektiv zum Termin aufgenommen worden, wäre es bei HD I71.4 die DRG F51B, eff. RG 5,23 (wie für Aortenstents üblich) geworden.

    Somit wäre ein fast 3-fach höherer Erlös entstanden, nur weil der Pat. wg. Gastroenteritis aufgenommen wurde, und wir die OP während dieses Aufenthaltes durchführten.

    Hat das so seine Richtigkeit? Kommt eine Fallzusammenlegung infrage? Wird uns unterstellt, wir hätten bewusst diese Variante gewählt, um einen 3-fachen Erlös zu generieren? Organisationsverschulden? Kann der MDK argumentieren, wir hätten die OP während dieses Aufenthaltes gar nicht durchführen dürfen?