Guten Tag!
Sie liegen falsch. Diesmal hat der MDK recht.
Guten Tag!
Sie liegen falsch. Diesmal hat der MDK recht.
Guten Abend!
Dann handelt sich also um einen Prothesenshunt. Dann ist es eine Thrombose einer Gefäßprothese und nicht einer Vene! Damit ist I82.88 richtig falsch.
Guten Tag!
Um was für einen Shunt handelt es sich? Was war die Ursache für den Shuntverschluss? Prinzipiell halte ich auch T82.8 für korrekt. Oder T82.5 (siehe Inklusiva).
Guten Abend!
Es handelt sich ja nicht um eine Erkrankung der A. Poplitea, sondern um eine Kompression durch den M. gastrocnemius. Da es hierbei zu einer Einengung kommt, würde I77.1 an ehesten passen. Vielleich passt auch Q79.8. Die anderen Vorschläge halte ich für falsch.
Guten Tag!
Eine neu aufgetretene Stenose entspricht einem Fortschreiten der Grunderkrankung (HD I70.22 )und hat mit dem Bypass primär nichts zu tun - es sei denn, es handelt sich um eine Anastomosenstenose (HD T82.8).
Guten Tag!
Das Aneurysma ist ja aufgrund des Endoleaks nicht ausgeschaltet und hat somit fast den selben Krankheitswert wie vor der Stentimplantation incl. der Rupturgefahr (Rupturen nach Stentimplanationen sind durchaus vorgekommen). Wir kodieren das Aneurysma als HD. Der MDK möchte eher den T-Kode, obwohl sonst ja häufig die Argumentation mit der spezifischen Kodierung kommt und T-Codes abgelehnt werden.
Guten Abend!
Neben der pAVK (I70.21 bis .24) brauchen Sie bei einem arteriosklerotischen AFS-Verschluss nichts weiter zu kodieren.
Guten Abend!
5-38c.... und zusätzlich 5-388......(Naht Arterie mit Lokalisation wenn sonst nicht weiter gemacht wurde), da die Kodes 5-38c.... nur in Kombination mit einem Kode aus 5-38 oder5-39 erlaubt sind.
Guten Tag!
Vielen Dank für die Antworten. Bin auf die Beurteilung des MDK jetzt schon gespannt (werde wenn es soweit ist berichten).
Guten Abend!
Patient wird wg. eines infrarenalen Aortenaneurysmas und einer Nierenarterienstenose links wg. Niereninsuffizienz stationär diagnostiziert (Angio-CT). Prä- und post-CT erhielt der Patient eine Infusionsbehandlung. Entlassung mit Wiederaufnahmetermin in 3 Wochen. Geplant: Aortenstent und Nierenarterien-Stent links in einer OP.
5 Tage nach Entlassung aus der Chirurgie ungeplante Aufnahme Innere Klinik wegen Gastroenteritis. Infusionsbehandlung. Nach Besserung Übernahme in die Gefäßchirurgie und vorgezogene Stentimplantation.
HD K52.9 (war der Aunahmegrund in der Inneren), ND I71.4. OPS 5-38A.14 und 5-28C.0A
DRG: G36Z mit eff. RG von 15,15
Wäre der Patiient wg. des Aneurymas elektiv zum Termin aufgenommen worden, wäre es bei HD I71.4 die DRG F51B, eff. RG 5,23 (wie für Aortenstents üblich) geworden.
Somit wäre ein fast 3-fach höherer Erlös entstanden, nur weil der Pat. wg. Gastroenteritis aufgenommen wurde, und wir die OP während dieses Aufenthaltes durchführten.
Hat das so seine Richtigkeit? Kommt eine Fallzusammenlegung infrage? Wird uns unterstellt, wir hätten bewusst diese Variante gewählt, um einen 3-fachen Erlös zu generieren? Organisationsverschulden? Kann der MDK argumentieren, wir hätten die OP während dieses Aufenthaltes gar nicht durchführen dürfen?
Guten Tag!
Wie man es auch dreht, es bleibt bei der Varizen-DRG. Großer operativer Aufwand und dafür eine miserable Vergütung. Leider!