Beiträge von Stephan

    Hallo Anne,

    im ersten Satz heißt es doch: "mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom".

    Wenn die Patienten mit pathologischer Fraktur aufgenommen werden und erst in diesem Aufenthalt die Malignom-Diagnose gestellt wird, greift das Urteil des Schlichtungssausschusses nicht. HD ist dann die Diagnose mit dem meisten Ressourcenaufwand.

    Ihre 2. Konstellation: Patient war zur Tumortherapie in einer anderen Abteilung und erleidet dort eine Fraktur: hier kann nach allg. Haupt- und Nebendiagnosendefinition die Fraktur doch nicht die HD sein. Auch hier greift der Beschluss des Ausschusses nicht, oder verstehe ich hier etwas nicht?

    Gruß

    S. Stephan

    Hallo Papiertiger_2,

    wenn Sie im 2. Quartal 2022 eine MD-Prüfquote von 5 % haben, also im 4. Quartal 2021 eine MD-Erfolgsquote >60% hatten, dann berechnet sich die Anzahl der Prüfanzeigen, die jede einzelne Kasse im gesamten 2. Quartal 2022 einleiten kann aus der Anzahl der Schlussrechnungen Quartal 4 2021 mal 5%, oder habe ich hier etwas nicht richtig verstanden?

    Die Krankenkassen haben 4 Monate nach Rechnungstellung Zeit, eine MD-Prüfung einzuleiten. Auf den Zeitpunkt der Entlassung kommt es da nicht an.

    Ihre Bemerkung mit dem Missbrauch, dem hier Tür und Tor geöffnet wurde, kann ich so nicht nachvollziehen. Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern?

    Gruß

    S. Stephan

    Hallo Rapunzel,

    natürlich ist auch hier immer der Einzelfall zu betrachten, ich habe z.B. in Telefonaten mit dem Kostenträger des Öfteren eine Einigung bzw. Klärung herbeiführen können.

    Meistens hält sich jedoch meine Solidarität mit Patienten, die genau wissen, dass ihre Krankenkasse wegen nicht gezahlter Beiträge ausschließlich Notfallbehandlungen bezahlt und die dennoch Krankenhausleistungen aufgrund anderer Beschwerden in Anspruch nehmen, ohne diese Problematik vorher mitzuteilen, in Grenzen.

    Gruß

    S. Stephan

    Guten Morgen,

    bei uns übermitteln die Krankenkassen häufig die Information per DTA, aber: die Aufnahmeanzeige wird nicht immer sehr zeitnah übermittelt (drei Arbeitstage nach Aufnahme), dann muss diese von den Kostenträgern bearbeitet und uns zurückgeschickt werden, auf Seite des Krankenhauses muss dann schnell reagiert werden: bei einer mittleren Verweildauer von weniger als 5 Tagen ist die Leistung dann oft schon erbracht.

    Gruß

    S. Stephan

    Hallo zusammen,

    bei uns kommt diese Situation gelegentlich vor, z.B. bei geplanter OP am Aufnahmetag, bei überregionalem Einzugsgebiet hat der Patient eine weite Anreise und kann nicht morgens früh rechtzeitig nüchtern vor Ort sein, oder selten bei AOP-Eingriffen und alleinstehenden Patienten.

    Die juristischen Bedenken sind mir nicht bekannt, die Höhe der Übernachtungspauschale kann mit den Patienten vereinbart werden, quasi als Selbstzahlerleistung.

    Gruß,

    S. Stephan

    Hallo,

    bitte beachten Sie, dass für die Knie-Endoprothetik die Mindestmengenregelung gilt (50/Jahr), unabhängig für KGV- und PKV-Patienten. Für die externe QS müssen pro Fall Datensätze geliefert werden, wenn die Zahl von 50 nicht erreicht wird, müssen Sie das kommentieren, entsprechende Einträge im Qualitätsbericht erfolgen dann automatisiert.

    Ein Unterschreiten der Mindestmengenregelung war bei uns auch immer Thema in den Pflegesatzverhandlungen.

    Gruß

    S. Stephan

    Hallo zusammen,

    ich habe noch eine Frage zu nachträglichen Rechnungskorrekturen. Die Bestimmungen in der PrüfvV, insbes. §11, beziehen sich doch nur auf die Fälle im MD-Verfahren, §275c Abs. 1 SGB V, oder?

    Kann ich Datensätze, die (bisher) nicht geprfüft wurden, weiterhin ändern, bis Ende des Jahres, das auf die Rechnungslegung folgt?

    Bin im Moment hier etwas verwirrt.

    Gruß

    S. Stephan