Beiträge von Stephan

    Hallo McLane,

    ich glaube, Ihre Frage passt nicht ganz zum Thread, versuche aber eine Antwort.

    Die Summe der Schlussrechnungen des vorvergangenen Quartals multipliziert mit der Prüfquote ergibt pro Kasse die max. Anzahl von MD-Prüf-Einleitungen für dieses Quartal.

    Die leistungsrechtlichen Entscheidungen (LRE) nach MD-Gutachten, die in diesem Quartal eingehen, werden zur Berechnung der NBQ (Nicht-Beanstandungsquote) verwendet und bestimmen die Prüfquote des übernächsten Quartals. Zur Ermittlung der NBQ werden alle LREs herangezogen, die in diesem Quartal eingehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einleitung der Prüfung.

    Wenn Sie nur 2 LRE in einem Quartal haben, das ist mehreren Kliniken im 3.Q-2020 so ergangen, und beide negativ sind, haben Sie im übernächsten Quartal keine Prüfquotenbegrenzung.

    Noch offene MD-Gutachten zählen nach deren Abschluss in dem Quartal, in dem die LRE eingeht.


    Gruß

    S. Stephan

    Hallo zusammen,

    wenn sich die Rechnungssumme der DRG durch die nachstationäre Portimplantation nicht erhöht: dann nachstationär, B 1 KR 23/15 R.

    Führt die nachstationäre Behandlung zu einer höheren Rechnung, dann ambulant, B 1 KR 51/12 R.(Hier ging es um nachstationäre Strahlentherapie, wird von den Kostenträgern aber gerne auf die Portimplantation übertragen.)

    Unter dem Stichwort des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens gehen die Krankenhäuser jedenfalls leer aus.

    Gruß

    S. Stephan

    Hallo zusammen,

    wird ein Patient in die neurologische Klinik eingewiesen und der aufnehmende Neurologe kommt zu dem Schluss, dass der Patient in einer psychiatrischen Klinik, egal ob extern (Verlegung in ein anderes Krankenhaus) oder intern ( Wechsel der Geltungsbereiche) behandelt werden muss, rechnen wir die neurologische Untersuchung als vorstationäre Behandlung ohne anschließende stationäre Behandlung (im DRG-Bereich) ab.

    Hier ist es unerheblich, ob mit Psych KG-Beschluss oder freiwillige Aufnahme in der Psychiatrie.

    Gruß

    S. Stephan

    Hallo zusammen,

    das ist m.W. mittlerweile (zuungunsten) der Krankenhäuser entschieden.

    Es ist "unerheblich, dass zwischen den beiden der gleichen Hauptdiagnosegruppe zugeordneten Behandlungsfälle eine weitere Behandlung stattgefunden hat, die eine anderen Hauptdiagnosegruppe zugeordnet ist".

    BSG B 1 KR 22/19 R vom 16. Juli 2020

    Gruß

    S. Stephan

    Guten Morgen,

    wir nutzen seit Januar das LE-Portal, MDK-WL, und sind eigentlich ganz zufrieden.

    Es ist natürlich kein elektronischer Datenaustausch wie oben diskutiert, sondern eher ein Austausch von PDF-Dateien, der aber gut funktioniert, besser als per FAX oder per Post.

    Auch nach Übermittlung des Gutachtens kann ich im Portal nachvollziehen, welche Daten hochgeladen wurden. Auf einen drohenden Fristablauf zu Datenübermittlung (5 Tage) weist das System hin.

    Gruß

    S. Stephan

    Guten Morgen zusammen,

    gibt es bezüglich der MD-Strukturprüfungen, die dieses Jahr durchgeführt werden sollen, schon Neuigkeiten?

    Die Richtlinie sollte bis Ende Februar erstellt und dann vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.

    Hat hierzu jemand schon nähere Informationen? Ich kenne bisher nur den Entwurf des MDS aus dem Dezember und die Stellungnahme der DKG vom 15. Januar 2021.

    Vielen Dank und Gruß

    S. Stephan

    Hallo rokka,

    wenn Sie einen dokumentierten Aufwand für die Z22.3 haben (bei uns i.d.R. Isolierungsmaßnahmen und / oder Waschungen bei MRSA-Besiedlung) können Sie natürlich auch den Keim verschlüsseln.

    Die alleinige mikrobiologische Bestimmung und das "Sich-Gedanken-Machen" reicht wohl nicht aus.

    Gruß

    S. Stephan

    Hallo zusammen,

    ich gehe wie folgt vor:

    Die OPS-Generierung im PEPP-System erfolgt doch wochenbezogen, z.B. Psychosomatik, OPS 9-634 psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung.

    Wird ein Patient am 01.07. aufgenommen und der 02.07. ist der Stichtag, warte ich, bis alle Therapieeinheiten der ersten Behandlungswoche des Patienten erbracht und dokumentiert wurden. Der daraus resultierende OPS-Kode mit Datum vom 01.07. ist die Grundlage der Einstufung für den Stichtag, der in dieser Woche liegt, in meinem Beispiel also P1 oder P2.

    Gruß

    S. Stephan