Hallo McLane,
ich glaube, Ihre Frage passt nicht ganz zum Thread, versuche aber eine Antwort.
Die Summe der Schlussrechnungen des vorvergangenen Quartals multipliziert mit der Prüfquote ergibt pro Kasse die max. Anzahl von MD-Prüf-Einleitungen für dieses Quartal.
Die leistungsrechtlichen Entscheidungen (LRE) nach MD-Gutachten, die in diesem Quartal eingehen, werden zur Berechnung der NBQ (Nicht-Beanstandungsquote) verwendet und bestimmen die Prüfquote des übernächsten Quartals. Zur Ermittlung der NBQ werden alle LREs herangezogen, die in diesem Quartal eingehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einleitung der Prüfung.
Wenn Sie nur 2 LRE in einem Quartal haben, das ist mehreren Kliniken im 3.Q-2020 so ergangen, und beide negativ sind, haben Sie im übernächsten Quartal keine Prüfquotenbegrenzung.
Noch offene MD-Gutachten zählen nach deren Abschluss in dem Quartal, in dem die LRE eingeht.
Gruß
S. Stephan