Hallo Diskutanden,
das ist ein permanet aktuelles Thema. Da wir ebenfalls Fachklinik sind (Herz, Lunge, Rheuma) betrifft uns diese Thematik sehr häufig. Wir stellen im Rahmen von Nachkalkulationen regelmäßig Unterdeckungen bei \"verlegten Fällen\" fest. Aus meiner Sicht sollte die Verlegungsabschlagsregelung an den Wechsel der Versorgungsstufe gekoppelt sein.
I. d. R. erhalten Fachkliniken komplexe Fragestellungen (umfangreiche Diagnostik) und in operativen / interventionellen Fälle auch komplexe Eingriffe (quasi als \"Auftrag\").
Aufnahme- oder Zuverlegungen stellen also selten einen wirtschaftlichen Vorteil dar.
Interessant ist für mich auch die Frage, wie eine DRG zu einer Verlegungsfallpauschale (Ausnahme vom Abschlag) wird. Dies wechselt oft jährlich ohne das eine Änderung in Leistungsspektrum oder Behandlungsmethode erfolgt. Eine Antwort auf eine entsprechende Anfrage an das InEK (hier bin ich doch richtig?) verwies mich auf das Gutachten für die DRG\'s 2008.
Eine wirkliche Antwort fand ich nicht.
Kann mir vielleicht jemand zu dieser Frage weiterhelfen?
Grüße aus Mittelhessen
M. Müller