Beiträge von Kolibri

    Wenn solche "Berichte" nur oft genug verbreitet werden, glauben die Krankenhäuser irgendwann selbst daran!


    Genau das ist das Problem.

    Und keiner von uns hat genaue Zahlen, denn bei den Umfragen wertet jeder anders aus. Die Kassen haben auch nix, weil sie nach SGB (?) ihre Daten nicht poolen dürfen.
    Also: Forderung nach verbindlicher Rechnungsübermittlung im §301 und Auswertekampagne
    Alternativ: Auswerten der Rechnungs-Werthaltigkeit im 301 "wie gesehen" und Vergabe des Siegels "Ehrliches Krankenhaus".

    Denn aufgrund der Milliardenbeträge, die wir angeblich betrügen, kann man einen Durchschnitt ermitteln. Und wer unter diesem Werthaltigkeitsdurchschnitt liegt, ist nachweisbar überdurchschnittlich "ehrlich" bzw. "unterdurchschnittlich betrügerisch". :P

    Nachteil: einige Häuser übermitteln keine korrigierten Rechnungen und buchen lediglich Forderungen aus.

    Leider haben die meisten Kassen gar kein Interesse an harten Zahlen (das würde ja der eigenen Propaganda widersprechen), sonst könnte man da eigentlich mal etwas gemeinsames anzetteln. 8o :pinch:

    Hallo Mille,

    wenn ich das richtig erinnere, gilt die Mitwirkungspflicht gemäß 6 Wochen.
    Ohne Fristeinhaltung keine Unterlagen, ohne Unterlagen keine Prüfung, ohne Prüfung kein Gutachten.

    Was viele Häuser übrigens übersehen, ist, dass die Frist PER ORDNUNGSGEMÄSSER ÜBERMITTLUNG im Datenaustausch gilt, das kann im Vergleich zum Fakturadatum schnell mal ein paar Tage Unterschied sein, zu Ungunsten des KH.

    Deshalb freuen sich auch viele Krankenhäuser, wenn eine Rechnung unberechtigt abgewiesen wird:
    Die Zeit tickt in diesem Falle für das KH, denn solange nicht wieder eine RECH-Nachricht im Datenaustausch losgetreten wird, können viele Kassen technisch keine Prüfung anstoßen.

    Wenn also ein Heißsporn bei der Kasse meint, den MDK durch eine unberechtigte Abweisung im Datenaustausch zu umgehen, kann das fix mal in einer abgelaufenen Prüffrist enden. Das Regulativ scheint sich herumgesprochen zu haben, solche Abweisungen sollen selten geworden sein.

    viele Grüße vom

    Kolibri

    @DRG_Starter

    Es ist halt die Frage, was man als Arzt im Med.Controlling eigentlich will. Wer Erfüllung in der Auseinandersetzung mit dem MDK findet, ist sicher mit Berufserfahrung besser gestellt, kann aber als Arzt ("...sind Sie ärztlicher Kollege?") auch schon einen Einstieg finden.

    Wer ins Prozessmanagement will, tut gut daran, sich gute Datenquellen zu erschliessen - und diese Daten auch hinterfragen zu können. Das ist eine Hands-on-Geschichte, so etwas lernt man nicht in Vorlesungen. SQL-Wissen und solide Access/Excel-Kenntnisse (gerne auch VBA!) sind da schon hilfreich, auf der Basis kann man sich in die jeweilig verwendeten Systeme meist leidlich einarbeiten.

    Wenn man in die wilde Welt der Gesundheitspolitik eintauchen will (und in den Dschungel rutscht man schon bei der ersten Entgeltverhandlung), dann sind gesundheitsökonomische Kenntnisse nützlich. Aber auch da braucht man das von Nux vomica erwähnte Numberscrunching und IT-Hintergrundwissen. Sogar dringend, denn wer mit nicht hinreichend validierten Daten auftaucht, sieht bei einem solchen Poker sehr schnell sehr alt aus. Da pfeift halt ein scharfer Wind, auch eine Sache, an die man sich lieber schrittweise herantastet.

    Und schliesslich gibt es noch genug Beraterfirmen, die auch einen Einsteiger holen - aber das sind dann vielleicht nicht die Läden, für die man arbeiten möchte. Erfahrene, ärztliche Medizincontroller sind extrem rar. Also locker bleiben, in den Stellenanzeigen stehen oft lustige Anforderungen, die mit dem verfügbaren Angebot in keiner Weise vereinbar sind. Wer einen guten Arzt & Med.Controller sucht, der auch noch ordentlich was reisst, muß richtig etwas bieten.

    Letztlich ist es aber oft auch eine Frage, wie mobil man überhaupt sein möchte. Wenn man in einer Kleinstadt wohnt und wohnen bleiben möchte, sind die Optionen überschaubarer, als wenn man mobil ist und auch z.B. die Schweiz in Frage käme.

    Wie gesagt, der Arbeitsmarkt ist sehr medizinerfreundlich - am besten erst mal ne klare Zielsetzung abstecken, sonst kommt als erste Frage im Interview, ob man denn gezielt wohin oder doch eher nur von etwas weg wolle. Die Frage sollte man tunlichst vorab für sich beantworten.

    Und Nux vomica hat völlig recht: Bei großen Häusern fragen.
    Die sind oft auch froh, wenn sie für Schwangerschaftsvertretungen erst mal jemand befristetes finden. Universal-Medcontroller in einem kleinem Haus wäre nicht so eine gute Idee.

    beste Grüße vom

    Kolibri

    Liebe Mitforisten,

    ich bin erstaunt, wie unkritisch glitzernde Dinge mit Touchscreen und einem Homebutton, der als Keimschleuder bestens geeignet ist (Hallo Hygiene?!), als "innovativ" betrachtet werden. Man werfe mir da bitte keine Äpfelhasserei vor, meine Rechnersozialisation geht auf DTP mit Mac Classic ab anno 1987 zurück

    Aus der nächsten conhIT ist sogar ein Vortrag mit dem Titel "Usability durch Mobility" angesagt. Ich hoffe, es handelt sich dabei um blanken Sarkasmus, sonst bin ich gerne bereit, eine Gegenpräsentation zum Thema "Äpfel durch Birnen" oder "Steuererklärung durch Korallenriffe" zu halten - und dabei den Namen diverser Softwaresysteme zu tanzen.

    Wer auch nur mal an einer Usability-Studie teilgenommen hat und die Komplexität der in KIS-Systemen notwendigen Datenstrukturen und -Oberflächen nur ansatzweise kennt (die Eingabe von +* DM-Codes in NICE/DRGWP ist seit Jahren ein Dauerbrenner..!), kann über glitzernde Statussymbole nur müde grinsen. Aber bitte, Chefärzte sind von diesem Spielzeug irgendwie begeistert - und übersehen gerne, dass auf den Tablets oft nur Daten ausgegeben, kaum aber eingegeben werden können. Zumindest, was ich bisher gesehen habe. Was wunder, es ist eben einfacher, Daten aus einer DB abzufragen, als sie dort hineinzubekommen.
    Zielgruppe für Glitzertablets sind Chefärzte, die geben eh nichts ein und für eine effiziente Dateneingabe auf einem Winz-Bildschirm wischi-tapp-tapp-wischi zu machen, ist ja auch irgendwie eine absurde Vorstellung. Aber ich lasse mich gerne eines besseren überzeugen.

    Ich kann nur empfehlen, erst mal schrittweise ganz klein anzufangen, in vielen Kliniken will man zwar technisch gerne Porsche fahren (und zwar schon heute, spätestens morgen!), hat aber dafür nur ne Buckelpiste und das Budget für nen alten Lada. Genauso sollte man vor der Einführung der Tablets beispielsweise erst mal die WLAN-Netze angucken - wenn es denn überhaupt zulässig ist. Viele müssen nämlich immer zwischendurch per Kabel abgeglichen werden, damit kommt man in der Praxis aber nicht weit. Vielleicht also auch erst mal den Datenschützer fragen, um später böse Überraschungen zu vermeiden: Datenschützer haben nämlich manchmal gaaanz andere Auslegungen als Softwarefirmen...

    AGFA hat ein paar sehr gute Leute und daher ein paar sehr gute Ansätze, auch wenn ich die NICE-Oberflächen eher gewachsen als zielführend kennengelernt habe und oft genug mit Prozessen auf dem letzten Meter gescheitert bin, bzw. es in der Handhabung so kompliziert wurde, dass ich das auf Station niemand hätte zumuten können. Ich bin daher sehr gespannt, ob bei den Tablets ausser viel heisser Vertriebs-Luft auch noch irgendein Nährwert herauskommt.

    Prozesse im Krankenhaus sind aber technisch viel schwieriger sauber abzubilden und zu unterstützen als ein KIS auf Tablets. Wer da nun den Fokus auf Statussymbole legt, zäumt den Gaul rückwärts auf.


    super Idee, informieren Sie die Angehörigen auch völlig wertungsfrei und unpolemisch, wenn Sie eine Abrechnung wegen fehlerhafter Kodierung berichtigen müssen?


    Das würde ich für eine sehr gute Idee halten, zakspeed - und das meine ich völlig ernst.

    Da >90% der Streitigkeiten über die "fehlerhaften" Abrechnungen unseres Hauses die Verweildauer betreffen, wäre ich regelrecht begeistert, die Patienten nicht nur darüber zu informieren, was alles nicht bezahlt wird:

    Noch lieber würde ich auch darüber informieren, in welchen -eindeutigen- Fällen die Notwendigkeit der Verweildauer angezweifelt wird. Und was das in der Konsequenz gerade für Alte und Patienten in dünner besiedelten Regionen bedeuten würde.
    Auch Fälle, bei denen Leistungen eindeutig erbracht wurden, die aber aus formalen Gründen gestrichen werden, wären ein schönes Thema.

    Wirklich, das würde ich gerne tun.

    Es wäre wirklich gut, wenn wir mehr Transparenz in das Verfahren bekommen würden und die Kassenvertreter, die in der Presse hemmungslos polemisieren, einmal entsprechenden Gegenwind erhalten. Als Medizincontroller bin ich es einfach gründlichst leid, dass wir in der Berichterstattung pauschal kriminalisiert werden.

    Ein sterbender Patient, dem man aus wirtschaftlichen Gründen die Beatmung hätte abdrehen sollen, ist dafür sicher gut geeignet. Schliesslich sind das keine Einzelfälle, ich kenne leider genug Vergleichbares.

    Vieleicht sollten wir das Thema Transparenz tatsächlich einmal aufgreifen, gegen Gerüchte-Berichterstattung in der Presse hilft nur Offenlegung. Und auch der Patient sollte eigentlich ein Recht darauf haben, zu erfahren, was der erbrachten Leistungen mit welchem Ergebnis geprüft wurde.

    Das dazu notwendige Verfahren habe ich technisch schon halbwegs im Kopf, wenn Mitforisten Interesse haben, sollten wir das mal bei einem gepflegten Bier bei der DGfM oder auf der conhIT besprechen.

    es grüßt, sich energisch das Gefieder putzend,

    der Kolibri

    PS: Ich habe den Maulkorb-Paragraphen nicht im Kopf - wo (geschweige denn warum) war eigentlich festgelegt, dass wir die Patienten nicht über das Verfahren informieren dürfen? Wenn mir da einer der Mitforisten auf die Sprünge helfen könnte..?

    Mir ist keine andere Quelle bekannt, zumal der bundesweite Markt so überschaubar ist, dass ich bereits beim DKVG von einem Minusgeschäft ausgehe.

    Ich empfehle, die Definitionshandbücher unter g-drg.de digital herunterzuladen. Kost nix, ist als Nachschlagewerk aber mindestens ebenso schnell.

    Hallo liebe Mitforisten,

    natürlich ist die fallbegleitende Kodierung wichtig und notwendig.

    Die resultierenden Plan-DRGs sind allerdings nicht mal das Papier auf dem sie stehen wert, wenn relevante OPS-Codes nicht frühzeitig, ggf sogar vorab, eingegeben (und danach korrigiert!) werden.
    Daran hapert es in der Praxis in vielen operierenden Fächern. Von den Feinheiten (Verlegungen oder Wiederkehrer) ganz zu schweigen, das ist von Theorie und Ablauf her knackig komplex. Ich habe schon einige Visitenlisten gesehen, aber keine, die das alles abbildet.

    Dass der Verweildauer-Prüfdruck der Kassen viele Krankenhäuser sukzessive in die blutige Entlassung treiben wird, ist bekannt: nicht dokumentierte Notwendigkeit ist eben nicht per se mit nicht vorhandener Notwendigkeit gleichzusetzen, Maximalversorger werden im System mit Rosinenpickern gleichgestellt, etc. Man sollte das aus ethischen Gründen nicht mitspielen, ganz klar. Dagegen hilft nur gute, fallbegleitende Doku, noch bessere Planung - und saubere Daten.

    Was ich sehr empfehle, ist, im eigenen Hause erst mal bei den Basics anzufangen. Erst mal sollte man in der Lage sein, im eigenen Hause mit soliden Zahlen zu argumentieren. Händische Erfassungen einzelner Rechnungsprüfungen sind dafür ab einem bestimmten Volumen ungeeignet, damit bekommen sie nie einen vernünftigen Überblick. Man braucht schon ein Zahlenwerk, das in die Belegungsdaten eingebettet ist. Und das bekommen Sie nicht von heute auf morgen.

    Es ist tatsächlich in einigen Häusern so, dass aus Gründen, die zu verstehen geradewegs in die finstersten Abgründe der Verwaltung führt, Verweildauerkürzungen nicht etwa mit "Tagen ohne Berechnung" gepflegt und abgerechnet werden, sondern dass sek. Fehlbelegungen allen Ernstes mit Änderungen von Entlass- oder Aufnahmedatum abgerechnet werden. Das wolle die Kasse so, hat mir vor Jahren einmal eine Abrechnerin in einem anderen Haus erzählt... Genauso werden prim.Fehlbelegungen oft fallartgewechselt, statt sie zu belassen, wie sie sind und auf endabgerechnet zu setzen, mit Statistiksperre zu versehen und auszubuchen.

    In der Folge wird dann manchmal auch noch den Chefärzten anhand der (fälschlich geminderten) Belegungsdaten suggeriert, die Stationen seien nicht voll ausgelastet - was finanziell gesehen sogar richtig ist, faktisch aber falsch. Die Chefärzte halten dann ggf pauschal die Belegungsdaten für Mumpitz oder ziehen schlimmstenfalls sogar die völlig falschen Schlüsse ... Von den PPR-Daten und einem ganzen Rattenschwanz weiterer technischer Konsequenzen ganz zu schweigen.
    Und die ursprünglichen Belegungsdaten bekommen Sie dann auf Datenbankebene nie wieder zu fassen, da muss man dann die Rechnungsprüfungsdaten auswerten - mit allen damit verbundenen Tücken. In größeren Häusern ist das meistens ein, sagen wir, "verteilter" Prozess.

    Die Verwaltung ist also gut beraten, da ein wenig Hirnschmalz zu investieren, statt die verlorenen Zeiten einfach nur wegzuknipsen - aus den Augen ist eben auch aus dem Sinn. Es geht eben auch anders. Aber das muss man erst mal wollen - und dann auch können.

    Gucken Sie sich doch sicherheitshalber einmal systematisch Ihre Altfälle mit prim und sek. Fehlbelegung im patientenführenden System an, wie die Aufnahme- und Entlassdaten aussehen. Manchmal sind es auch nur einzelne Personen aus der Abrechnung, die man behutsam auf den Pfad der Tugend zurück führen muss...

    viele Grüße vom

    Kolibri

    Liebe Mitforisten,

    Es läuft immer wieder auf die Frage hinaus:
    Gab es einen Prüfauftrag für den ersten Fall, für beide Fälle oder nur für den Folgefall?

    1. nur erster Fall geprüft: würde ich Aufwandspauschale in Rechnung stellen. Dieser Fall (mit verlängerter Falldauer aufgrund des angehängten Falles) wurde nicht gemindert. Das sollte eigentlich unstrittig sein.

    2. nur zweiter Fall geprüft: Keine AWP, unstrittig

    3. beide Fälle mit separaten Anfragen: Einmal AWP, einmal nicht

    Meistens aber werden beide Fälle gemeinsam angefragt, da können sich jetzt die Juristen darüber streiten, ob dies rechtlich gesehen zwei Anfragen sind.

    Meines Wissens ist der Begriff der Anfrage ja eigentlich immer auf EINEN Fall zu beziehen.

    Die gemeinsame Anfrage würde ich also juristisch als eine Sammelanfrage mehrerer, getrennt zu prüfender Fälle interpretieren. Das entspricht der Logik der schrittweisen Prüfung pro Fall, die bei der Wiederkehrerregelung, insbesondere auch bei multiplen Zusammenführungen, zum Tragen kommt. Ich kann derzeit keinen Grund erkennen, warum die Rechnungsprüfung davon abweichen und a priori zwei Fälle gemeinsam prüfen sollte.

    Ist wahrscheinlich wieder eine Konstellation, die wieder erst bis vors BSG gehen muss - Was für ein volkswirtschaftlicher Irrsinn der Selbstverwaltung, die an vielen Stellen der Aufgabe einer Regelung nicht nachkommt. Das Spielchen hatten wir ja schon beim Schimpfwort "Komplikationen".

    Und so lange würde ich mich dann aber auch weigern, die AWP für den ersten Fall aufzugeben.

    viele Grüße

    Kolibri

    Hallo Alle,

    die einzige Argumentationschance, die ich hier sehe, ist der Begriff der Entlassung.

    §1 braucht den Begriff nicht auf Rückverlegung auszudehnen, die Teil-Begriffe der Verlegung und der Zusammenführung anderweitig und separat geregelt sind, ich fürchte, da ist nichts zu holen - sonst könnte §1 ja generell die Rückverlegungsregel aushebeln. Schön wärs ja...

    Die einzige Argumentationschance, die ich hier sehe, ist der Begriff der Entlassung. Im Normalfall stellt diese entweder das (ggf auch vorläufige) Ende der stationären Behandlungsbedürftigkeit dar und wird vom behandelnden Arzt festgelegt. Oder es wird verlegt, auch das auf Anordnung des Arztes.

    Findet aber eine Entlassung gegen ärztlichen Rat statt, ist keines von beiden gegeben, die Entlassung findet meist ausserhalb des von KH und Arzt beeinflussbaren Verantwortungsrahmens statt.

    Ob dem Patienten auf diesem Wege die Möglichkeit gegeben werden soll, wiederholt und in beliebigem Umfang Zusatzkosten zu erzeugen, ist einerseits politische Frage. Rechtlich sehe ich da wenig Handlungsspielraum.

    Die einzige Option wäre, sich im Behandlungsvertrag vorzubehalten, für finanzielle Verluste aufgrund von Behandlungsabbrüchen mit nachfolgender Rückverlegung den Patienten in Regress zu nehmen.

    Ob man diese Regelung auch tatsächlich will, nutzt und damit durchkommt, ist eine zweite Frage.
    Ich denke, da würde bei den meisten Häusern drei mal "nein" stehen.

    nachdenklich sich den Schnabel wetzend grüßt,

    der Kolibri