Ob Sie das mal mit der betroffenen Rehaklinik erörtern?
Haben wir schon versucht. Mit mehreren Kandidaten dieser Art.
Einige gelobten Besserung, bei anderen waren es wohl wirklich Einzelfälle & dumme Zufälle, bei wieder anderen hat sich danach nichts getan.
Wenn jedoch der Zustand so war, dass die "REha"klinik vor Ort eine ungeplante Aufnahme in den Akutteil (wenn denn so abgrenzbar und im Bettenplan ausgewiesen) vornehmen mussten, dann trifft die Definition der Verlegung innerhalb von 24h in eine anderes haus zu.
Klar, wenn der Patient dort wirklich akut aufgenommen werden musste, ist der Fall eindeutig.
Ich will über Einzelfälle da auch gar nicht meckern, da gibt es sicher Grenzfälle.
Über Einzelfälle werden wir uns ganz sicher nicht ereifern.
Wenn man aber einmal anfängt, ein wenig tiefer in den Daten zu graben, stellt man fest, dass das in großen Häusern gar nicht so wenige Fälle sind. Vor allem ist die Auswertung hinterher schwierig, weil es nicht so einfach ist, herauszufinden, welche Fälle erst eine Reha-Verlegung hatten, die dann doch in eine Akutverlegung geändert wurde. Da müssen sie entweder an die Historienfunktionen des Abrechnungssystems, rechnungsübergreifend an die Rechnungspositionen oder gleich an die DTA-Nachrichten ran - egal wie man es dreht, das ist technisch wirklich biestig.
Noch tückischer ist, dass ich eine kräftige Dunkelziffer vermute, weil viele Leute auf Station, die die Entlassdaten eintragen, sich gar nicht bewusst sind, was sie da auslösen, da habe ich schon interessante Diskussionen erlebt, "ach, da gibt es einen Unterschied?"...
wie ist den das betroffene Haus im landesbettenplan eingetragen als Akutkrankenhaus oder als Rehaklinik?
Wie haben die den Fall abgerechnet- nach DRG? (Akuthaus) nur dann Abschläge!
War Ihnen bewusst wohin Sie verlegt haben- doch in die Reha! Das impliziert per se, dass keine Abschläge.
Diese Häuser sind administrativ getrennt als Reha- und Akuthaus eingetragen.
Wir verlegen in die Reha und sind uns auch sicher, dass bei diesen Fällen kein Akutversorgungsbedarf besteht. Dann kommen die Kassen und erzählen uns über den Datenaustausch, dass der Patient akut aufgenommen wurde.
In vielen größeren Häusern dürfte das noch nicht mal auffallen, weil die Beteiligten nicht immer miteinander reden - und die Leute, die den Datenaustausch betreuen, an schlechte Bewegungsdatenqualität gewöhnt sind, also den Entlassgrund einfach ändern und gut ist...
Aber ich entnehme Ihren Worten, dass Sie meine Auffassung teilen, dass maßgeblich ist, wohin wir verlegen.
Jetzt bleibt nur noch die Frage, wer welche Nachweispflicht hat...
vielen Dank für die Rückmeldung!
viele Grüße vom
Kolibri