Beiträge von Kolibri

    Es ist schon absurd, dass wir eine rechtlich verbindliche Rechnungsstellung per 301 haben, zugleich aber für das Mahnwesen wieder Medienbruch und Waldabholzung verwenden.

    Wichtiger aber als das Mahnwesen wäre eine verbindliche Anzeige der MDK-Rechnungsprüfung per 301. Nur so hätten wir eine Chance, die absurden Medienbrücheund nicht minder absurden Prozesse in diesem Bereich in den Griff zu bekommen.

    Aber das ist wohl leider Zukunftsmusik...

    Vielleicht müssten / sollten sich alle Betroffenen, die das auch nervt, koordinieren und gemeinsam bei der Agfa auf den Tisch hauen.

    Also: Wer ist dabei? :)

    Bei AGFA auf den Tisch hauen?
    In der Hinsicht habe ich mein Soll schon übererfüllt... :whistling:

    Gruselige Sortierungen in unübersichtlich gewürfelten Listenfeldern zählten lange zu den wirklich gaaaaaaanz nachgeordneten Problemen im DRGWP, da gab es noch ganz andere Nummern... :cursing:

    Die DRGWP-Leute bei AGFA sind schon schwer in Ordnung, die tun, was sie können.
    Das Problem ist die Ressourcenzuordnung, offenbar meint man im Konzern, aufgrund von "Marktführerschaft" (Markt? Oligopole zeigen nicht unbedingt ein marktwirtschaftliches Verhalten) an der Entwicklung sparen zu können.

    Sie kommen ja damit auch durch.
    Bisher zumindest.

    Bei solchen Konzernen und dem mangelnden Marktgeschehen in einer Branche, die von der Bürokratie lebt, die kaum einer mehr durchschaut, gruselt es mich bei der Vorstellung, was passiert, wenn der Fachkräftemangel ernsthaft anfängt, durchzuschlagen.

    Die arme Frau musste es ein Eheleben lang mit einem Eurokraten aushalten.
    Das ist schlimmer als unser kleiner DRG-Kosmos, viel schlimmer.
    Und jetzt hat sie auch noch Knieschmerzen.

    Antragsgrund R46.6, eindeutig. :wacko:

    Bei solchen Fällen bin ich wirklich sauer darüber, dass mein Lieblingscode T75.8 "Auswirkungen von Schwerelosigkeit, Ort ohne nähere Angabe" vor ein paar Jahren gestrichen wurde. Fände ich hier als Beschreibung des gängigen EU-Geisteszustandes durchaus passend.

    Ich empfehle der Dame die zusätzliche Beantragung eines Weinberaters sowie eines persönlichen Butlers, das dürfte das Problem auf absehbare Zeit lösen.

    Ob Sie das mal mit der betroffenen Rehaklinik erörtern?

    Haben wir schon versucht. Mit mehreren Kandidaten dieser Art.
    Einige gelobten Besserung, bei anderen waren es wohl wirklich Einzelfälle & dumme Zufälle, bei wieder anderen hat sich danach nichts getan.

    Wenn jedoch der Zustand so war, dass die "REha"klinik vor Ort eine ungeplante Aufnahme in den Akutteil (wenn denn so abgrenzbar und im Bettenplan ausgewiesen) vornehmen mussten, dann trifft die Definition der Verlegung innerhalb von 24h in eine anderes haus zu.

    Klar, wenn der Patient dort wirklich akut aufgenommen werden musste, ist der Fall eindeutig.
    Ich will über Einzelfälle da auch gar nicht meckern, da gibt es sicher Grenzfälle.
    Über Einzelfälle werden wir uns ganz sicher nicht ereifern.

    Wenn man aber einmal anfängt, ein wenig tiefer in den Daten zu graben, stellt man fest, dass das in großen Häusern gar nicht so wenige Fälle sind. Vor allem ist die Auswertung hinterher schwierig, weil es nicht so einfach ist, herauszufinden, welche Fälle erst eine Reha-Verlegung hatten, die dann doch in eine Akutverlegung geändert wurde. Da müssen sie entweder an die Historienfunktionen des Abrechnungssystems, rechnungsübergreifend an die Rechnungspositionen oder gleich an die DTA-Nachrichten ran - egal wie man es dreht, das ist technisch wirklich biestig.

    Noch tückischer ist, dass ich eine kräftige Dunkelziffer vermute, weil viele Leute auf Station, die die Entlassdaten eintragen, sich gar nicht bewusst sind, was sie da auslösen, da habe ich schon interessante Diskussionen erlebt, "ach, da gibt es einen Unterschied?"... :cursing:

    wie ist den das betroffene Haus im landesbettenplan eingetragen als Akutkrankenhaus oder als Rehaklinik?
    Wie haben die den Fall abgerechnet- nach DRG? (Akuthaus) nur dann Abschläge!
    War Ihnen bewusst wohin Sie verlegt haben- doch in die Reha! Das impliziert per se, dass keine Abschläge.

    Diese Häuser sind administrativ getrennt als Reha- und Akuthaus eingetragen.

    Wir verlegen in die Reha und sind uns auch sicher, dass bei diesen Fällen kein Akutversorgungsbedarf besteht. Dann kommen die Kassen und erzählen uns über den Datenaustausch, dass der Patient akut aufgenommen wurde.

    In vielen größeren Häusern dürfte das noch nicht mal auffallen, weil die Beteiligten nicht immer miteinander reden - und die Leute, die den Datenaustausch betreuen, an schlechte Bewegungsdatenqualität gewöhnt sind, also den Entlassgrund einfach ändern und gut ist...

    Aber ich entnehme Ihren Worten, dass Sie meine Auffassung teilen, dass maßgeblich ist, wohin wir verlegen. :thumbup:
    Jetzt bleibt nur noch die Frage, wer welche Nachweispflicht hat...

    vielen Dank für die Rückmeldung!

    viele Grüße vom
    Kolibri

    Diese (sicherlich sehr krasse) Einzelfallentscheidung wurde vom Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2011; 108(30):127) kommentiert mit den Worten: "Es ist im Ergebnis empfehlenswert, vertraglich zu regeln, dass der Arzt eine Rückmeldung durch das Controlling oder eine andere eingerichtete Stelle erhält, um eventuelle Fehler korrigieren zu können."


    Wenn man Leute rausschmeissen will, wird man dazu Mittel und Wege finden. Im vorliegenden Fall klingt das danach, aber aufgrund solcher personalpolitischen Häßlichkeiten und Einzelfälle kann man keine Workflows aufbauen.

    Zitat

    Kodierer dürfen keine Diagnosen stellen.


    Einspruch, Euer Ehren:
    In bestimmten Fällen (das asbach-uralte Beispiel mit der Kalinor-Brause und der Hypokaliämie :sleeping: ) sollten sie das gemäß DKR auch bitte tun. Da fällt mir auch noch ein bunter Strauss weiterer Beispiele ein, die nach medizinischer Sicht nicht offensichtlich, aber nach DKR korrekt sind.

    Sie können also sehr weitgehend delegieren, ein Arzt sollte dennoch in der Validierungskette drin sein und zumindest im Validierungsworkflow des IT-Systems den Fall (per Historie nachvollziehbar) abgesegnet haben, alleine schon, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Lerneffekte auch ankommen.
    Wer einen solchen Workflow nicht hat, dem (oder dessen Geschäftsführung) ist auch nicht mehr zu helfen.

    Sinnvollerweise sollte diese Person dann auch etwaige MDK-Kürzungen abzeichnen oder zumindest Rückmeldung erhalten. Das hilft.

    es grüßt,
    der Kolibri

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich kenne mehrere Beispiele von mehreren Häusern, die sowohl einen Reha-Bereich als auch eine Akutversorgung haben und bei denen die Transportfahrten der Genesung sehr abträglich zu sein scheinen.

    Denn es kommt immer wieder vor, dass wir zwar nach bestem Wissen und Gewissen in die Reha verlegen, weil kein stationärer Behandlungsbedarf mehr - der Patient aber direkt bei seiner Ankunft schlagartig in so schlechtem Zustand ist, dass er dort erst einmal akut behandelt wird.

    Würden wir Patienten aber wirklich in so miserablem Zustand Reha-verlegen, würden sie uns in Scharen aus den reinen Reha-Häusern wieder zurückgebracht. Nur bei gewissen Häusern mit Reha- UND Akutversorgung scheint es eine Ausnahme zu geben.

    Wie diese Häuser in solchen Fällen die primäre Fehlbelegung in der Rechnungsprüfung abbiegen, ist mir nicht klar und auch nicht mein Bier, nur der nachträglich uns gegenüber erhobene Verlegungsabschlag und der Ärger im §301 nervt.

    Daher die Frage, ob es hier Erfahrungswerte und juristische Hintergründe gibt:


    • Ist es maßgeblich für einen Verlegungsabschlag, ob nach der Verlegung binnen 24h faktisch eine Akutversorgung in einem anderen Hause erfolgte - oder "gilt" diese erneute Aufnahme juristisch nicht, wenn sie nicht werthaltig abgerechnet werden kann, es sich also um eine primäre Fehlbelegung handelt, weil eigentlich bitteschön Reha.
    • Würde also die Kasse im Fall eines Verlegungsabschlages bei uns UND einer Feststellung der primären Fehlbelegung ggf sogar doppelt kürzen?
      Davon würde in der mir bekannten Praxis keines der beiden Häuser etwas merken, je nach Rechtsauffassung wäre das ja noch nicht mal anstößig.
    • Hat mal jemand ausprobiert, was eigentlich passiert, wenn man bei gut dokumentiertem Zustand des Patienten mit dieser Argumentation den Abzug eines Verlegungsabschlages verweigert und Belege dafür einfordert, dass eine Verlegung faktisch (also werthaltig) vorlag? :P
      Ich kann mir vorstellen, dass das das Prüfverhalten der Kasse beeinflussen würde - und dieses eine mal würde ich das auch für ein sinnvolles Korrektiv halten.


    viele sonnige Grüße zum Wochenende zwitschert,

    Der Kolibri


    PS: Viele Krankenhäuser sind ja schon zu schmerzfrei, um überhaupt in ihren Adresskatalog-Stammdaten Haus X (Reha) und das gleiche Haus X (akut) deutlich am Namen kenntlich zu unterscheiden.
    Sonst wird nämlich strunzdoof per default eine Akutverlegung eingegeben... guten Morgen!

    So etwas zu monitoren, ist oft Tontaubenschiessen, damit kann man eine Menge Geld machen. 8)

    Hmmm. Ich habe leider keine ORBIS-Installation hier greifbar, sonst würde ich kurz in die Listen gucken.

    Daher aus dem Gedächtnis:

    Prinzipiell sind hier zwei Sorten Fälle zu suchen, die "vorstationären Abbrecher", die dann doch nicht stationär werden. Das sind ambulante Fälle.

    Die zweite Auswertung bezieht sich auf vorstationäre Besuche stationärer Fälle. Hier muss man auch noch etwas aufpassen, weil die unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob abrechenbar oder nicht.

    Ich würde daher entweder versuchen, über die Fallübersichtslisten etwas zusammenzu klicken, oder - besser - per Report Generator oder SQL direkt auf vorstationäre Bewegungen zu gehen, die Tabellen dafür aber habe ich nicht mehr im Kopf, da muss die jeweilige IT ran, ist an sich nicht schwierig.


    sicher kann man die Kodierer (ich nehme mal an, dass sie hier nichtärztliches Personal meinen) und zugeordnete Themengebiete austauschen. Aber leider hängt ja die Kodierqualität und somit der CMI zu einem nicht unbeträchtlichen Teil an Ärzten und Schwestern. Wenn diese nicht korrekt oder nur ungenügend dokumentieren, haben sie auch kein genaues Ergebnis, da dann auch nur ungenügend kodiert werden kann. Und wenn die Ärzte, um die Betten zu füllen, "massenhaft" SHT aufnehmen, dann geht der CMI z.B. in der Trauma schnell nach unten. Und dafür kann dann der Kodierer nichts.

    Eben.

    Wenn die Kodierer nichts dafür können und +-gleich gut arbeiten, ist ein Personaltausch erlösneutral, sorgt aber für gleiche Rückmeldungen. Dann kann man im Hause mit harten Zahlen argumentieren und nicht mir gefühlten Argumenten - immer gesetzt den Fall, es wird nicht anderweitig gerade am Behandlungsspektrum geschraubt.

    Personaltausch schützt auch die Kodierer vor unberechtigten Vorwürfen. Es ist ja für das medizinische Personal billig und normalerweise folgenlos, pauschal die hierarchisch schwächsten Glieder der Kette mit Vorwürfen zu belasten, vielleicht glaubts ja irgendein Schlipsträger.

    Wenn allerdings motivationsinsuffiziente Extremphlegmatiker an der Tastatur das Problem sind, wird so der Handlungsbedarf schnell offenbar. 8)

    Arbeiten Sie unter "NICE" oder ORBIS "Classic"?

    In NICE würde ich mir unter den Fall-Listen eine entsprechende Liste mit FA ziehen, dann entweder einen Export mit Patienten-ID in anschliessender Pivot-Tabelle oder wenn die PatID nicht mitkommt, bastelt man sich in Excel einen eindeutigen Schlüssel aus den Feldern Vorname, Nachname und Geburtsdatum und verwendet das als Gruppierungselement in der Pivottabelle.

    Zuvor gilt es allerdings noch, die üblichen philosophischen Fragen zu klären, z.B.: Wie wird "ein Patient" gezählt, wenn er Fälle in mehreren Monaten und unterschiedlichen Fachabteilungen hatte?

    Oder waren doch "Fälle" gemeint?