Beiträge von Kolibri

    So ein System ist nicht ohne beträchtlichen Aufwand zu haben. Wie die geschätzten Mitforisten schrieben, sind alleine die Kennzahlen ein Thema für sich - und ohne eine zeitnahe Kostenzuordnung ein hoffnungsloses zudem.

    Was man allerdings machen kann, ist, einzelne Leute und Themengebiete auszutauschen, wenn dann der CMI / die Kodierqualität über ein halbes Jahr sich signifikant ändert, ist es dann wohl Zeit für Konsequenzen.

    Meiner Erfahrung nach werden Sie gut motivierte Kräfte zwar motivationsstabilisieren nicht aber leistungssteigern können, für die Motivation braucht man aber nicht unbedingt ein Bonus-Malus-System.
    Naja, und die anderen? Oft ein mühsames Geschäft. ;(

    Ich denke, da wird es mit dem Datenschutz schwierig:

    Wenn ich einer Firma Einblick in Patientendaten gewähre, muss meines Wissens nicht nur die Notwendigkeit dafür genauestens begründen werden können, sondern dieses auch im Behandlungsvertrag mit dem Patienten festgeschrieben sein.
    Und das geht retrospektiv nicht.

    Mit anonymisierten Patientendaten zu arbeiten, ist ja schon heikel genug, selbst da sind sich viele gar nicht der Risiken bewusst.
    Krankenakten einer externen Firma oder einem Einzelnen zugänglich zu machen, ist noch eine ganz andere Nummer.

    Ich weiss, dass es da auf dem Markt ziemlich schmerzfreie Berater gibt, die noch schmerzfreiere Kunden haben - ich würde es nicht tun.

    es grüßt

    der Kolibri

    Über die Patientennummer, Aufnahme- und Entlassungstag und ?Grund, KH-internes Fall-Kennzeichen, Postleitzahl (5-stellig) und weitere Falldaten sind die betroffenen Patienten leicht
    identifizierbar ? z.B. durch einen Anruf im Patientenmanagment.


    Der schleswig-holsteinische Datenschutz macht seinem Ruf mal wieder alle Ehre:

    Kritisiert wird, dass anonyme Daten herausgegeben werden.
    Als übliche Praxis und somit als akzeptabel und legal hingegen wird angesehen, dass ich mit einer Fallnummer und PLZ im Patientenmanagement Patientendaten erfragen können soll.

    Also ruft man da an, tschuldigung, ich habe da so eine Nummer und weiss eigentlich gar nicht, wer das ist - und dann soll es legal sein, dass mir die Verwaltung sagt, wie der Patient heisst, wo er wohnt... und um verwertbare Datenmengen zu erhalten, macht man das dann ein paar hundert mal.
    Coole Idee. :thumbup:

    Aber die Landesdatenschützer unterstehen eben nur dem Ministerpräsidenten, auf dieser Ebene muss man nicht logisch, sondern nur tagespolitisch korrekt agieren. :wacko:

    An Ihrer Stelle würde es mir in den Fingern jucken, solche Bonmots der Presse zuzuspielen.
    Aber da schneidet man sich ja immer in das eigene Fleisch, leider.

    Aber es ist schon sinnvoll, den lieben Landesdatendingsda auf den klitzekleinen logischen Bruch in seiner Argumentation und seinen Prioritäten hinzuweisen und zu fragen, ob er das wirklich so gemeint hat, dann müsste man nämlich dringend eine entsprechende Weisung an das Pat.Management geben, den Datenschutz dort aufzuweichen...

    Danke, Herr Horndasch, das hatte ich übersehen.
    Das kommt davon, wenn man PDFs nicht bis zum Ende liest... :whistling:

    Da bleiben im TISS tatsächlich nur Interventionen im engeren Sinne übrig.

    Obwohl die Bezugnahme auf OPS2005 ja auch irgendwie schräg ist.
    Aber was solls, mit dem DIMDI hat die normative Kraft des Faktischen zugeschlagen.

    Hallo Hexenkönigin,
    in den Dokumentationsvorgaben des DIMDI (2005) steht zu den speziellen Interventionen:\"Hier ist die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Interventionen gemeint:
    z.B. Intubation, Tracheotomie,Endo/Bronchoskopie, Pleuradrainage,andere Drainage-Anlagen, Notfall-Operation,Abdominallavage.
    Routineinterventionen wie z.B. zentraler Venenkatheter oder andere Kathetheranlagen,
    Sonographien, Röntgenuntersuchungen werden dabei nicht berücksichtigt\"


    Liebe Karla,

    Auf welche Dokumentationsvorgaben des DIMDI beziehen Sie sich?

    Nach mehrfacher Sichtung der aktuellen Kataloge finde ich die erwähnte Passage dort eben nicht mehr.
    Röntgen oder Sono ist dort keineswegs explizit als spezielle Intervention ausgeschlossen... Was auf Intensivstation als Routine (pro Fall routinemäßig oder generell?) gilt, ist eine schon eher philosophische Diskussion, die ich gerne mit dem MDK führe - wenn wir uns nur über die Quellenlage einigen.

    Und da ich ein bekennender Formalist bin, bräuchte ich da schon eine Quelle, die aktuell Gültigkeit auf die zu prüfenden Fälle hat, also platt formuliert: 2011 und 2012.

    Beziehen Sie sich auf den OPS-Katalog von 2005 oder gibt es hier andere Dokumente? Weder auf den DIMDI- noch auf den InEK-Seiten konnte ich dazu etwas finden. In den DKR wird es nicht behandelt, also bleibt doch nur der OPS-Katalog? ?(

    verwirrt schwirrend grüßt,

    Der Kolbri

    Hallo...wollte nur mitteilen das der MDK Bayern wieder zurückrudert und seit 2 Monaten wieder Ärzte, Kodierfachkräfte u.ä. zu den Begehungen dazu bittet. Anscheinend war der Arbeitsaufwand der Widerspruchsflut für den MDK zu hoch....einzig die AOK verweigert die Zusammenarbeit.


    Oh, das hatte ich übersehen. Na dann, viel Spaß mit der AOK.

    Auch bei uns will der MDK ab Mai die Begehungen ohne Kodierer durchführen.....muss man das als Krankenhaus eigentlich einfach so hinnehmen oder kann man sich dagegen wehren??


    Sie meinen, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass die Kodierer und Ärzte den fraglichen Raum dann verlassen und de facto unbeschränkten Zugang zum KIS oder digitalen Archiv einräumen müssen?
    Das soll mir mal ein MDK-Mensch schriftlich belegen.

    Natürlich ist es in erster Näherung nicht zielführend, mit jemand zu reden, der nicht will, dass man mit ihm redet. Nachgeben scheint aber noch weniger zielführend zu sein.

    Bei der L90C war die Zählweise m.E. festgelegt, es gilt nur ein Fall pro Quartal - so hat es aufgrund der Spezifikationen damals auch SAP als Option angeboten. Einige Kassen sagen nun, das müsse aber immer die gleiche Fallnummer sein, wofür ich bisher keinen Beleg finden konnte - bis zum Beweis des Gegenteils würde ich mich da auch nicht einschüchtern lassen.

    Ob man nun einen Fall durchlaufen lässt und zwischenabrechnet oder neue Fälle anlegt, ist bei den teilstat. Dialysen im wesentlichen eine Frage des Softwaresystems, denke ich. Hauptsache, man verzichtet nicht auf die Zwischenabrechnung, die Liquidität würde ich nicht verloren geben wollen.


    Weiß jemand, ob Derartiges in ORBIS simulierbar ist, um den \"Streitwert\" zu ermitteln? :sterne:

    ORBIS bietet zwar den DRG-Monitor. Wenn es jedoch um die Änderung der Verweildauer geht, hilft das nicht weiter.


    Geht so.
    Man kann mit Workarounds pfuschen.

    Im Abrechnungsmodul kann man zwar Tage ohne Berechnung eingeben, das aber setzt voraus, dass die Schlussrechnung storniert wird. Nix gut.

    Was ist bei abgerechneten Fällen mit dem Recht "Änderung nach Endabrechnung" (heikel, heikel) noch nicht probiert habe, ist, ob ORBIS so schmerzfrei ist, sich retrospektiv Abwesenheitstage in die Bewegungen drücken zu lassen. Würde ich vor Verwendung auch erst mal gründlich testen, denn solche Methoden sind ja brachial, aber so isses nun mal mit den "Workarounds" (das böse, böse W-Wort) im lieben Orbis.

    Wir haben deshalb für sowas ein Parallelsystem verwendet, DRG-Checkpoint von Lohmann & Birkner. Die sind bei Simulationen und Szenarienrechnungen bisher unter den Softwaresystemen, die ich gesehen habe, ungeschlagen.

    Aber da fällt mir ein, dass es ja auch noch das ORBIS-Modul MDKM gibt.
    Da war sowas auch möglich, wenn auch erst nach ein paar Verrenkungen.

    Einfach mal die ORBIS-Berater fragen, ich weiss gar nicht mehr, ob das separat lizenziert werden muss.

    Da die DAK bei Ihnen ja wohl entsprechend hohe Strafzölle einfahren wird, wird sich das wohl auch bald von alleine regulieren. Sollte die DAK allerdings erfolgreich prüfen, ......


    Nicht unbedingt.
    Die Frage ist eben, was aus Kassensicht "erfolgreich" ist.

    Nur in jedem zehnten oder zwanzigsten Fall erfolgreich zu sein, ist numerisch nicht eben ein Volltreffer, aber wenn es sich im Durchschnitt gegen die 300€-Pauschalen rechnet, die man ja auch nicht in jedem erlösneutral geprüften Fall zu zahlen braucht, wenn man nur kleinlich genug hinreichend komplexe Fälle prüft, lohnt es sich für die Kasse, ist also "erfolgreich". Zumal - warum sollte man auf ein Druckmittel verzichten? Es gibt schliesslich kein Regulativ, aber dafür ne Menge billiger Pressemeldungen zu holen.
    Klar haben sie recht, dass man bei Fliessband-Standardfällen einer spezialisierten Klinik mit Standarddoku da als Kasse schnell auf Granit beisst, aber wozu gibts den multimorbide Patienten in Maximalversorgern? Da kann man meistens irgendwas finden, was man angreifen kann. Oder bei Dokumentations-Albträumen wie PKMS - und ewig grüßt die Doppeldokumentation.

    Insofern wird die Zahl der Anfragen weiter steigen, die 300€-Pauschalen werden immer weniger gezahlt und es wird immer formalistischer argumentiert werden.
    Letztlich wird das wirtschaftliche Überleben von Krankenhäusern eben nicht an der medizinischen Qualität der Behandlung, sondern überwiegend an der formalen Korrektheit der Dokumentation hängen.

    Das ist systembedingt, es sind eben gute Zeiten für Bürokraten.
    Blöd nur, dass kaum jemand in den Krankenhäusern darauf Lust hat - und erfolgs- und leistungsbezogen zahlen doch eh nur die Klinikkonzerne - oder?

    Dumm gelaufen für die Maximalversorger, die noch in öffentlicher Hand sind, irgendwie mache ich mir gerade um diese bedrohte Art allmählich etwas Sorgen.

    Lieber E Rembs,

    es steht ausser Frage, dass ein solches Wettrüsten weder wünschenswert, noch in irgendeiner Weise volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Ich würde so etwas in einer Kommunikation mit Gutachtern, wie ich sie von meiner früheren Tätigkeit kenne, auf keinen Fall verwenden. Da waren wir zwar oft unterschiedlicher Meinung, aber wenn auch hart, so wurde dort im großen und ganzen fair miteinander umgegangen.

    Es gibt allerdings, da muss ich den Mitforisten recht geben, Konstellationen, in denen eine vernünftige Kommunikation nicht möglich ist.
    Leider.
    Was wollen Sie da tun? Klein beigeben? Oder aufwendige Gutachten schreiben (lassen), obwohl Sie genau wissen, dass die Ablehnung so sicher ist wie das sprichwörtliche Amen in der Kirche?

    Da das DRG-System von den Erlöspotentialen zusehends ausgeschöpft ist, wird die Schnittstelle MDK der Kampfplatz der kommenden Jahre, das ist nichts persönliches, sondern beiderseits systembedingt.
    Das ist wie mit den alten Videospielen: neues Szenenbild, eine Fanfare und der Schriftzug "You have now reached the next level" - und dann kommen doppelt so viele Monster.

    Ich denke, dass man noch überhaupt nicht verstanden hat, dass ein Gesundheitssystem, das in aller Komplexität zusehends ausgereizt ist, eine Formalienorientierung und Klageflut auslösen wird, wie wir sie noch nicht gesehen haben.

    Es gäbe genug Ansätze, hier ein Schlichtungswesen kommunikativ (Begehungen!) und auch technisch mit entsprechenden Wikis auf eine ganz neue Basis zu stellen, aber dafür sehe ich bisher keinen politischen Willen. Auch die Kommunikationswege, wo wir gerade bei dem Thema sind, sind mit zahllosen Medienbrüchen ein volkswirtschaftlich ganz schlechter Witz.

    Textbaustein-Weitwurf wird wohl zu einem weiteren Eskalationsschritt im meist unvermeidbaren Wettrüsten.
    Ein Schritt, den man im eigenen Interesse vermeiden sollte, solange es nur geht.

    resigniert die Flügel hängenlassend grüßt,

    der Kolibri