Beiträge von Kolibri

    Hallo Alle,

    wenn bei Ihnen Abrechnungssystem und ORBIS getrennt laufen, würde ich Ihnen empfehlen, die IT kritisch hinterfragen zu lassen, ob da ORBIS durch die QS-Bögen eine Meldung "änderung nach Endabrechnung" an ihr Abrechnungssystem raushaut und u.U. Mechanismen angestossen werden, die die Validität der Endabrechnung in Frage stellen. Immer gesetzt den Fall, Ihr System prüft die Konsistenz zwischen Rechnungslegung und Dokumentation im KIS.

    Wir hatten das in einer anderen Konstellation einmal und konnten im Abrechnungssystem dann nicht mehr beurteilen, bei wievielen Fällen tatsächlich eine erlösrelevante Nachdokumentation vorlag und wo einfach nur irgendwelche sinnlosen Meldungen durch die Gegend geflogen waren.

    Was nicht geht wären Vergleiche, wie Mitarbeiter A hat wiel weniger Fehelr in den Kodieranalysen, obwohl dieser vielmehr Akten am Tag kodiert als Mitarbeiter B.

    Dies machen wir nich und würden wir auch nicht machen.


    Volle Zustimmung!

    Mal von der ethischen Seite abgesehen, wäre das auch ein Indikator für ein echtes Managementproblem:
    Wer es nötig hat, Mitarbeiter auf diese Art zu führen, vergleicht meist nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern verwendet auch IT entweder zur Rechtfertigung einer bereits vorgefassten Meinung und glaubt wirklich, dass man so irgendwas verbessern könnte.
    Ich rasiere mich ja morgens auch nicht mit einem Schaufelradbagger...

    Aber solche Typen solls tatsächlich geben. Nur wenige schaffen es allerdings auch nur ansatzweise, eine Rückstufungslogik im Fallabschluss halbwegs logisch zu erfassen, gerade bei multidisz. Fällen ist das je nach Workflow schon technisch ein Problem, vom inhaltlichen Sinn oder eher Unsinn ganz zu schweigen.

    Lustig sind auch Leute, die meinen, die Freigabedauern auszuwerten, sei der Weg zur einzig Seeligkeit, nur schnell raus mit den Fällen, das bringt Liquidität.
    Klar, das bringt sicher nen paar Euro fuffzig, während ein kodierbedingt durchsackender CMI, den man - wenn überhaupt - erst langfristig sicher konstatieren kann, ...naja, ein paar Euro mehr kosten könnte. Rechnen hilft. Denken auch.

    Aber es gibt ja wirklich Leute, die allen Ernstes meinen, eine entlasswöchentliche Auswertung des CMI (!) könnte Rückschlüsse auf die Kodierqualität erlauben... :pinch:
    Wo ist meine Kristallkugel?

    Was nicht geht wären Vergleiche, wie Mitarbeiter A hat wiel weniger Fehelr in den Kodieranalysen, obwohl dieser vielmehr Akten am Tag kodiert als Mitarbeiter B.


    Wer Person A mit B vergleichen wollte, müsste neben den Arbeitsbedingungen auch die Fälle von A mit denen von B vergleichen können. In signifikanter Menge.
    Also bitte unter gleichen Arbeitsbedingungen, -Aufgaben und -Kapazitäten gleiche Fachrichtung, gleiche Verweildauer, gleiche Komplexität. Und gleiche Zuarbeit bitte.

    Wer personenbezogen anderes auswertet oder dazu anstiftet, wird mit dem Titel "Medizincontrolletti" nicht unter 500 öffentlichen Nennungen bestraft. :cursing:

    Lieber ruesay-rkk

    geht nicht gibts nicht.
    Aber zu teuer gibts.

    Fraglich ist, was genau mit einer automatischen Aktualsierung gemeint ist.
    Um solche Daten automatisch zu aktualisieren, braucht man in der Tat eine Schnittstelle aus dem Personalmanagementsystem, oft ist das SAP-HR.

    So etwas ist für eine jährliche oder auch nur halbjährliche Aktualisierung wirklich zu aufwendig & teuer, das hätte ich persönlich auch nicht ganz oben auf meiner Prioritätenliste.

    Die zunächst zu stellende Frage ist also, wo die aktuelle und korrekte Liste der Gesamtheit aller Ärzte Ihres Hauses herkommen soll. Da bietet sich SAP HR an, wo Sie aktuelle ärztliche Beschäftigungsverhältnisse (ggf nach Tarifarten gucken) mit ggf Befristungen nach allen Regeln der Datenschutzkunst, blabla, exportieren müssten:
    Ist nur ein kleiner Klick für den Experten, doch ein großer Klick für die Bürokratie.
    Also am besten mit n Packungen Keksen in die entsprechende Abteilung gehen, je nach Connection und Qualifikationen Personal oder SAP-Support in der IT.

    Dann das gleiche Spiel mit der Tabelle aktuell in ORBIS vorhandener Ärzte.
    Noch mal Investition von n Keksen, diesmal für die IT.

    Jetzt beide Tabellen in Datenblätter in Excel werfen und mit SVERWEIS (ggf unter zuhilfenahme einer weiteren Packung Kekse) vergleichen:

    • Welche Ärzte sind nicht mehr in SAP, aber noch in ORBIS? --> Über wenn-Abfrage Löschkennzeichen.
    • Welche Ärzte sind in SAP aber nicht in ORBIS? --> Über wenn-Abfrage Kennzeichen händische Nachpflege.


    Erfahrungsgemäß bleibt da ein überschaubarer Pflegeaufwand über, die eigentliche Arbeit besteht darin, für eine überschaubares n(Kekse) die beiden ollen Listen zu fassen zu bekommen.

    Und OMED heisst jetzt NICE,
    Raider heisst Twix,
    geändert hat sich... die Farbe der Oberfläche. :S

    Wie die Mitforisten bereits erwähnten, muss eine personenbezogene Leistungsauswertung seitens des Personalrates genehmigt werden, viel Glück... :thumbdown:

    Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Auswertung nach anderen Kriterien vorzunehmen, die dann evtl. implizit, aber mit hinreichender Unschärfe einen Rückschluss auf die behandelnden Personen zulassen :whistling: , etwa nach entlassender Fachabteilung, bestimmten Zeiträumen, etc. Aber da kann man als Kriterium die entlassende Station auch nicht nehmen, dann fallen Sie mit den nachstat. Fällen auf die Nase, da ist die letzte stationäre Station nur nach esoterischer SQL-Gymnastik zu erreichen.

    Wenn Sie den Fallabschluss unter ORBIS-NICE nutzen, sind die fraglichen Tabellen meiner Erinnerung nach CW_DRGVIDIERUNG und CW_FALLVIDIERUNG oder so ähnlich. Die eine Tabelle bezieht sich auf die Fallfreigabe, die zweite auf die DRG-Freigabe, da muss man gucken, welchen Freigabeprozess Sie nutzen und wie das bei Ihnen mit der Fakturafreigabe verzahnt ist, das kann je nach Parametrierung von Installation zu Installation sehr unterschiedlich sein.

    Wie erwähnt: machen Sie sich nicht unglücklich und sichern Sie eine solche Auswertung VORAB in alle Richtungen ab.

    Aber:

    Es gibt aber auch die Möglichkeit, stattdessen ein bestimmtes Fallkollektiv (z.B. die eigenen Fälle) simpel mit einem eindeutigen Schlüssel zu markieren (Bemerkungen im DRG-Workplace auswerten, die Tabelle heisst irgendwas mit CASEREMARK, ich glaube CW_CASEREMARK) und dieses dann auszuwerten, das wäre noch etwas anderes, dagegen könnte m.E. auch der Personalrat nichts sagen, es ist schliesslich nicht personenbezogen. :D

    Lieber Graf Jo,

    ich kann mich dem Datenmaulwurf nur anschliessen, IODW ist nicht die komfortabelste Lösung.

    Allerdings ist auch unter OMED die Arztbriefe und der ganze Bereich der MDK-Anfragen im AGFA-Datenbankmodell bar jeder sprechenden Tabellenbezeichnung. Ich habe aus dem Reportgenerator schon viel rausgeholt, das Tool ist wirklich gut - aber in den genannten Bereichen würde ich ernsthaft erwägen, externen Sachverstand hinzuzuziehen.

    Oder im ORBIS-Anwenderkreis mal horchen, die können am ehesten helfen.

    es grüßt

    der Kolibri

    Hallo liebes Forum,

    die Frage der Berechnung der Wiederkehrerfristen ist vermeintlich eine triviale Frage, nur habe ich festgestellt, dass es bei vielen mit der genauen Berechnung hapert.
    Und Rechenformeln habe ich dazu nirgends gefunden, daher hier ein Vorschlag für eine Rechenweise, für die ich um Rückmeldung bitte:

    Bei der Frage der Wiederaufnahme binnen oGVD ist das ja noch vergleichsweise trivial, da gilt:

    letzter Aufnahmetag eines zweiten Falles bei einer oGVD-Zusammenführung =
    Aufnahmedatum Erstfall + "oGVD" (1.Tag mit Zuschlag) - 2

    bzw.
    Aufnahmetag eines zweiten Falles, ab dem keine Zusammenführung binnen oGVD erfolgen kann = Aufnahmedatum erster Fall + "oGVD" (1. Tag mit Zuschlag) - 1

    Da die Fingerzählmethoden in komplexen Fällen erfahrungsgemäß oft versagt (mehr als zehn Finger benötigt oder Monatswechsel), würde ich das Excel machen lassen, z.B. Zelle A1 Eingabe Datum, Zelle A2 Eingabe "=A1+26". Ich habe da so viele Leute falsch rechnen sehen, dass ich jedem empfehlen würde, im Zweifel elektronisch vorzugehen.

    Bei Partitionswechseln wird es schon trickiger, da "binnen" 30d bedeuten muss, dass der Aufnahmetag der erste Tag ist, folglich in den darauffolgenden 29d eine Wiederaufnahme erfolgen muss.

    Letzter Aufnahmetag Folgefall bei Zusammenführung = Aufnahmedatum + 30 - 1

    bzw.

    Erster Aufnahmetag Folgefall ohne Zusammenführung = Aufnahmedatum + 30

    Folglich muss bei Zusammenführungen in Folge Rückverlegung, bei denen ausdrücklich der Entlasstag einbezogen ist, gelten:

    Letzter Aufnahmetag des Folgefalles für eine Fallzusammenführung wegen Rückverlegung = Entlassdatum Erstfall + 30 - 1

    oder

    Erster Aufnahmetag des Folgefalles für eine Fallzusammenführung wegen Rückverlegung = Entlassdatum Erstfall + 30

    Ist das so ringsum konsensfähig?

    Wenn man Datum und Zeitraum mischt, wirds halt oft trickig, daher dies als Vorschlag mit Bitte um Rückmeldung. Vielleicht bin ich ja auch der einzige, der sich da so schwer tut, dann sorry für die Trivialität meines Beitrages.

    es grüßt,

    Der Kolibri

    Hallo Domino!

    Da die Fälle zusammenzufassen und neu einzustufen sind, wäre meine erste Einschätzung, dass der nachstat. Tag oder die betreffenden Tage genauso behandelt werden müssen, als seien sie nach der Entlassung des Gesamtfalles aufgetreten.

    Aber ich bin gespannt auf das Meinungsbild, das ist wirklich eine trickige Frage. :huh:

    viele Grüße

    Kolibri

    Hallo,

    mit ORBIS geht das meines Wissens nicht, auch nicht in NICE, darüber habe ich mich auch öfter geärgert.

    Aber es gibt externe Tools, mit denen man solche Jobs nachts direkt auf die DB losjagen kann. Dazu aber sind die RGEN-Reports nicht geeignet, da braucht man dann wieder das gute alte SQL in Reinkultur, select from... :D

    Ist also nicht hübsch, aber machbar.
    IS-H hat da mit der SAP-Architektur schon etwas sehr durchdachteres.
    Obwohl man ja meistens die Daten sowieso noch nachträglich behübscht.

    Aber ich mich da gerne mal erkundigen, wenn Ihnen das weiterhilft, bei Bedarf bitte eine Privatnachricht an mich, weil ich ungerne für Systeme Werbung machen möchte - schon gar nicht, wenn ich sie nur vom Hörensagen kenne.

    Allerdings würde ich empfehlen, mittelfristig ein externes Tool als Alternative zu prüfen, denn im Prinzip generiert ja RGEN schon SQL. Schwierig wirds halt, wenn man immer wieder andere Parameter übergeben und die Daten gleich hübsch haben will, da hilft dann irgendwann nur noch ein "richtig externes" Berichtswesen - und das ist dann ja oft reichlich teuer.

    es grüsst,

    Der Kolibri

    Hallo phost!

    Ich nehme nicht an, dass es da schon Urteile gibt.

    Aber wenn der Kostenträger einen Verlegungsabschlag haben will, würde ich bei einer gesetzlichen Kasse erst mal ganz genüsslich nach dem Institutskennzeichen des aus Italien verlegenden Hauses fragen. Und wo der in den Katalogen steht.

    Kein Institutskennzeichen, keine rechtliche Grundlage für die Übersendung eines Verlegungsabschlages im DTA, keine Kekse. :i_baeh:

    Was also nicht übermittelt werden kann, produziert auch keinen Abschlag.
    Würde ich also erst im DTA formal aufklatschen lassen und dann dem Anwalt übergeben.

    Der Verlegungsabschlag einer DRG soll verhindern, dass unzulässige Verlegungsketten zur ungerechtfertigten Erlösoptimierung entstehen. Dazu muß es sich um Verlegungsketten binnen eines DRG-Systems handeln.

    diabolisch grinsend grüßt
    der Kolibri

    Hallo Allerseits,

    ist eigentlich mal über eine prinzipielle Trennung der Prozesse Kodierprüfung und Verweildauerprüfung nachgedacht worden?

    Damit könnte man diese Hetzerei über den vermeintlichen Mißbrauch des Gesundheitswesens endlich mal einfangen, denn hier handelt es sich ja um eine Leistung, die unzweifelhaft vom Krankenhaus erbracht wurde.

    Eine Verweildauerdiskussion kann nie eine Upcoding-Diskussion sein, aber momentan wird das auf Basis \"gefühlter Daten\" verquirlt und dieses Gebräu dann in der Presse hochgekocht.

    Es wäre daher m.E. sinnvoll, die Vorgaben und Rahmenbedingungen für die beiden Prozesse zu trennen und das grundsätzlich getrennt zu betrachten. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das bei den Kassen überhaupt immer getrennt ausgewertet wird - zumal eine Auswertung multifaktorieller Kürzungen nicht trivial ist.

    Strafgebühren würden so oder so nur zu einer Klageflut führen, ich habe da vom letzten Gerichtstermin noch das Bild des kopfschüttelnden Richters vor Augen, der nicht fassen konnte, was für ein Quatsch da z.T. jetzt schon diskutiert verhandelt werden mußte. Hätten wir uns auch gerne gespart. javascript: nix()

    es grüßt.
    Der Kolibri ;(