Beiträge von Hab-StElisabeth

    Sehe das genau wie Herr Horndasch: es steht weder der Kasse noch dem Krh zu, die Regeln zu ändern.

    Also: Kasse nach der gesetzlichen Grundlage für den Zusammenführungswunsch fragen, da es den nicht gibt, aufgrund mangelnder Grundlage ablehnen.

    Immer wieder positive Überraschungen erlebe ich bei einer direkten Kontaktaufnahme mit der Kasse per Telefon. Unter Berücksichtigung elementarer Höflichkeitsregeln und respektvollem Umgang kann so etwas sehr klärend sein. Im o.g. Fall könnte man darauf hinweisen, dass die WK-Regelung durchaus auch Fälle zusammenfaßt, die medizinisch KEINEN Zusammenhang haben, also auch nachteilig für das Krh sein kann.

    Bundesanzeiger Nr. 190 vom 11.10.2003:

    ...Für die Anwendung der "ICD-10-GM" nach §295 SGB V (ambulanter Bereich) gilt zusätzlich Folgendes:
    1. Zur Angabe der Diagnosesicherheit ist eines der nachgenannten Zusatzkennzeichen anzugeben (obligatorische Anwendung):
    - für eine ausgeschlossene Diagnose: A
    - für eine Verdachtsdiagnose: V
    - für einen symptomlosen Zustand... : Z
    - für eine gesicherte Diagnose: G

    usw...

    Habe leider keine Online-Quelle finden können. Info ist ein Rundschreiben der KGNW (Krankenhausgesellschaft NRW) vom 24.11.

    Die DKG hat wohl ein Protestschreiben an den Staatssekretär Schröder verschickt.
    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Soeben lese ich mit Schrecken, dass für ambulante Fälle 2004 einerseits die endständige Verschlüsselung nicht gültig sein soll (für 5-Steller), und andererseits die

    Zusatzkennzeichen V, A, Z, G wieder eingeführt werden sollen.

    :shock1: :shock1: :shock1: :shock1: :shock1:

    Ich halte dies für katastrophal, wir waren so kurz vor einem einheitlichen System!

    Die Kodierrichtlinien beschreiben einen eindeutigen Umgang mit Verdachts-, Ausschluß- und Zustand-nach-Diagnosen. Warum kann dies nicht konsequent angewendet werden?

    Gerade im Bereich der stationsersetzenden Maßnahmen muß jedes Krankenhaus mit einer wachsenden Zahl von Fallartwechseln rechnen, ich fürchte mich jetzt schon vor den KIS-Fehlermeldungen, Umkodierungsaktionen und §301-Schwierigkeiten. Erneute bürokratische Absurditäten sind das letzte, was ich unseren Ärzten vermitteln möchte!

    Ich bitte alle Kollegen, die gleicher Meinung sind, diese kundzutun. Habe mich soeben per Email an Herrn Tuschen vom BMG gewandt.

    Zitat

    Original von Luetkes:
    ICD 1.3 oder ICD 2.0?? Lt. Auskunft ist dies noch nicht geklärt und soll (!) bis Jahresende mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung einer ICD-Version für ambulant und stationär mit der KBV geregelt werden. Da hoffen wir mal das beste.

    Mail mit Dr. XC vom DIMDI:
    Frage:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Dr. XC,
    Wird es im Rahmen der Einführung eines neuen ICD10 zum Jahreswechsel eine Angleichung der ambulanten und stationären Katalogversionen geben?
    Der derzeitige Unterschied V1.3/V2.0 treibt uns bei Fallartwechseln im Krankenhaus in den Wahnsinn...


    Antwort:

    Zitat

    Ja, endlich! An dem Wahnsinn sind wir auch nicht Schuld...
    M.f.G.
    i.A.
    XC


    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Klinischer Behandlungspfad
    Klinischer Behandlungspfad
    Klinischer Behandlungspfad

    Das ist ja genial! Die Forum-Engine ersetzt tatsächlich automatisch das Wort Klinischer Behandlungspfad durch "Klinischer Behandlungspfad".

    clinica lpathway

    jedenfalls meistens...

    "Jehova! Jehova!"
    (siehe "Das Leben des Brian")
    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Die Deutschen sind ja auch bekannt dafür, dass sie mit ihren Handtüchern freie Pool-Liegen blockieren. Einen ähnlichen Sympathiewert dürfte sich damit o.g. Firma erworben haben.

    Ansonsten erfreut mich der Open-Source-Wind, der dieses Forum durchweht. Persönlicher Traum: der Benchmarkong als Linux-Pinguin der Medizincontrollerszene.

    :kong: :kong: :kong: :kong: :kong:
    :kong: :kong: :kong: :kong: :kong:
    :kong: :kong: :kong: :kong: :kong:

    P.S: Wo wir schon alle beim Verteilen sind: Ich würde mir gern den Begriff "marketingtechnischer Sockenschuss" schützen lassen.
    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Herr Heimig vom InEK entwickelt doch gerade die DRGs weiter:
    wenn nun die Verschlüsselung einer Hypokaliämie nicht mit einem statistisch signifikanten Mehrverbrauch von Ressourcen einhergeht, ist sie spätestens in drei Jahren aus dem Rennen. (welches Kalkulationshaus kann eigentlich Kalinor-Brause fallspezifisch zuordnen?) Es liegt also an uns, diese Diagnose vernünftig anzuwenden, wenn wir ihr weiterhin einen CCL (nicht KCL) >0 wünschen.

    In einem seiner Vorträge hörte ich neulich, daß, wenn man alle Schweregradsplits aufhebt - quasi nur Z-DRGs erzeugt - die Abbildung der Kosten NICHT signifikant schlechter ist als in der jetzigen Version. Als Konsequenz hätte man sich auf erheblich veränderte Folgeversionen einzustellen.

    Problematisch in diesem Zusammenhang das pragmatische Kodieren, welches überwiegend die aktuell relevanten ND berücksichtigt: es resultiert eine systematische Verzerrung der Datengrundlage.

    Ich plädiere daher für eine Kodierung mit Augenmaß - Ressourcenverbrauch ist das, was man auch ohne DRGs als anstrengend, teuer oder zeitintensiv betrachten würde. Zumal das Diagnosensammeln um jeden Preis diesseits der Konvergenzphase nur fraglich monetäre Konsequenzen hat.
    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Der Medizincontroller kann ja auch als "interner Unternehmensberater" verstanden werden.

    Wenn er/sie auf Mißstände hinweist und mögliche Lösungen aufzeigt, liegt die Verantwortung m.E. bei dem, der nicht darauf reagiert.

    In diesem Sinne würde bei Problemen der "Schuldzuordnung" der Hinweis auf einen älteren Schriftwechsel (auf den nicht reagiert wurde) zu einer "Beweislastumkehr" führen!
    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Vielleicht mal einen Vordruck machen, der das DRG-System erklärt (oder Kopie eines Artikels).
    DRG ist doch nur Diagnosis RELATED...

    Eine nette "Systemblüte"

    --
    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln