Beiträge von Ozy

    Hallo,

    inzwischen gibt's leider auch ein BSG-Urteil zur DKR P005: BSG B 1 KR 30/17 R. OPS und DKR stehen hierzu leider in gewissem Widerspruch. Auch DKR P004 steht mit Beispiel 1 und dem Punkt 2.2 nicht richtig im Einklang. Laut BSG geht aber der Punkt 2.2 in der DKR vor. Damit müsste man also aktuell auch die ECMO-Zeiten im Fall addieren. Klare Formulierungen wären zukünftig natürlich hilfreich.

    Grüße

    Ozy

    Hallo zusammen,

    ich hab zwar die Argumentationskette verstanden, aber kann auch nicht nachvollziehen, warum wir jetzt auf die ursprüngliche Definition von 1992 zurückfallen sollten. Die vom DIMDI (Gültigkeit ab 1.1.2007) eingestellte Veröffentlichung ist doch zusammen mit den Fachgesellschaften entstanden und zwar um damals genau diese Kodierstreitigkeit zu klären, die jetzt wieder aufkommt. D.h. das ist doch in Sachen SIRS die letzte, vorhandene, offizielle Stellungnahme der Fachgesellschaften.

    Grüße

    Ozy

    Hallo,

    naja lege artis ist eine Beatmung völlig ohne jegliche BGA ja wohl nicht. Da würden die Intensivmediziner sicherlich zustimmen. Also wäre die leistungsrechtliche Überlegung der Kassen, ob eine solche Leistung denn dann noch dem "anerkannten Stand der Wissenschaft" entspricht nicht so abwägig.

    Die neue DKR 1001 fordert unter Kodierung: "Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und Kreislauf". Der MD sagt, dass die BGA zu diesem Mindestmaß an Monitoring der Atmung gehört. In sofern lässt auch rein kodierrechtlich über die Einhaltung der DKR ohne BGA schon diskutieren.

    Hallo,

    welche medizinische Störung im jeweiligen Fall vorliegt (Verbrauchskoagulopathie, Fibrinolyseblutung o.ä.) hängt von der jeweiligen Dokumentation ab. Ansonsten bleibt meines Erachtens nur o.g. Kodierung D68.4 übrig.

    Das alphabetische Verzeichnis ist hier in der Tat verwirrend, aber leider nicht bindend. Warum es bei "Hypo" (Erniedrigung) auf eine Kode für "Afibrinogenämie" (Fehlen von Fibrinogen) leitet ist unverständlich. Bindend ist gemäß DKR das Systematische Verzeichnis und der Wortlaut des Kodes D65.0 Afibrinogenämie ist so eindeutig, eindeutiger geht's ja nicht mehr. Dem MDK ist hier kaum etwas entgegen zu setzen. Für eine erworbene Erniedrigung (Fibrinogen ist Faktor I) bleibt daher nur D68.4 "Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren" übrig. Das DIMDI sollte hier dringend nachsteuern um die Problematik auszuräumen.

    "Unklar" sollte es kaum geben, wenn zwischen "angeboren" und "erworben" unterscheidbar ist.

    Grüße

    Ozy

    Hallo,

    die ursprüngliche Frage war ja wie "minimale Duraläsion an der Nervenwurzel S1" kodiert wird. Hierfür ist eine spezifische Kodierung im Organkapitel möglich:

    Wenn man anatomisch die Dura an der Nervenwurzel zur Nervenwurzel dazuzählt gibt es eine spezifische Diagnose


    S34.2 Verletzung von Nervenwurzeln der Lendenwirbelsäule und des Kreuzbeins

    und gemäß DKR D015 wäre dann dieser Kode dem T-Kode vorzuziehen.

    Grüße
    Ozy

    Hallo Riol,
    eine Platte alleine ist ja noch keine Versteifung. Wenn Dein Orthopäde eine Lapidusarthrodese gemacht hat, dann wird er sicherlich im OP-Bericht die Entknorpelung des Gelenkes beschreiben damit es zusammenwächst. Sonst ist die Platte wirklich nur eine Stabilisierung.

    Bei einer Arthrodese wird der Operateur aber auch immer für eine gerade Achsenstellung sorgen. Die von ihm beschriebenen OP-Schritte sind sicherlich richtig aber im Sinne der monokausalen Kodierung ist es einfach nur eine Arthrodese mit allen obligaten Teilschritten, sonst nichts.

    Grüße
    Ozy

    Moin zurück,

    Wenn das Kind gesund war warum ist es dann verstorben?

    Wie ist der Fall korrekt kodiert, das ist doch die oberste Frage.
    DKR 1601a : \"Z38.0 ist als Hauptdiagnose anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist\". Deshalb habe ich eine P-Diagnose als HD vermutet.

    Wenn Sie die korrekte Kodierung kennen ist die zweite Frage ob eine eigenständige Rechnung überhaupt gestellt werden kann:
    §1 Satz 5 der Fallpauschalenvereinbarung: Ist die uGVD unterschritten worden?

    Kein so einfacher Fall, wie ich finde....

    Grüße